Erläuterung der Rechnung: Stadtwerke München

Alle Informationen zur Jahresabrechnung für volle Kostentransparenz

Musterrechnung für Strom und Erdgas

Die SWM Rechnung einfach erklärt

Einmal jährlich erhalten Sie von uns Ihre Strom- und Erdgasrechnung per E-Mail oder Post. Auch über das Online-Portal bzw. die App „Meine SWM“ können Sie auf Ihre Rechnung zugreifen.

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Kontakt bei Rückfragen

Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, wenden Sie sich mit einer E-Mail, telefonisch oder per Fax an unseren Kundenservice.

Vertragskontonummer

Bitte halten Sie bei Rückfragen Ihre Vertragskontonummer bereit. Mit dieser können wir Sie identifizieren und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

Bequeme Online-Rechnung

Erhalten Sie Ihre Rechnungen künftig bequem per E-Mail. Einfach E-Mail-Adresse unter www.swm.de/online-rechnung mitteilen und auf Online-Rechnung umstellen.

www.swm.de/online-rechnung

 

Verbrauch

Hier ermitteln wir anhand des Verbrauchs und Ihrer geleisteten Zahlungen, ob Sie ein Guthaben oder wir eine Forderung haben. Sollten noch Guthaben oder Forderungen aus vergangenen Rechnungen bestehen, werden diese hier ebenfalls aufgeführt.

Berechnung der Zahlung bzw. Gutschrift

Guthaben: Sind Ihre geleisteten Zahlungen höher als der Gesamtbetrag der Rechnung, finden Sie hier die Höhe des Guthabens.

Forderung: Sind Ihre geleisteten Zahlungen niedriger als der Gesamtbetrag der Rechnung, finden Sie hier die Höhe der Forderung.

Entlastungsbetrag Erdgas - Stufe 2 (Gaspreisbremse)

Sie erhalten vom Staat einen monatlichen Zuschuss für Ihren Gasverbrauch. Für weitere Informationen zur Gaspreisbremse besuchen Sie bitte die folgende Seite:

Gaspreisbremse

Entlastungsbetrag Strom (Strompreisbremse)

Sie erhalten vom Staat einen monatlichen Zuschuss für Ihren Stromverbrauch. Für weitere Informationen zur Strompreisbremse besuchen Sie bitte die folgende Seite:

Strompreisbremse

Entlastungsbetrag Erdgas - Stufe 1 (Dezember-Soforthilfe)

Sie erhalten vom Staat einen Zuschuss für Ihre Erdgasrechnung. Für nähere Informationen zur Dezember-Soforthilfe besuchen Sie bitte folgende Seite:

Dezember-Soforthilfe

Zahlung

Bei einem Guthaben finden Sie hier das Datum des Zahlungseingangs. Bei einer Forderung finden Sie hier den Fälligkeitstermin.

Sofern uns Ihre Bankdaten bekannt sind, führen wir diese ebenfalls auf. Falls Sie uns noch keine Bankverbindung mitgeteilt haben, erhalten Sie im Anhang ein SEPA-Lastschriftmandat, um Ihnen den Bezahlvorgang zu erleichtern.

Abschlagsberechnung

Hier teilen wir Ihnen Ihren neuen monatlichen Abschlag sowie das erste Zahlungsdatum mit. Der Abschlag wird entsprechend Ihres aktuellen Verbrauchs für den nächsten Abrechnungszeitraum gesenkt oder erhöht. Sollten Sie mit der Höhe des neuen Abschlags nicht zufrieden sein, können Sie diesen ganz einfach im Online-Service bzw. der App „Meine SWM“ anpassen. Achtung: Wenn Sie einen zu niedrigen Abschlag angeben, kann dies zu einer Forderung bei der nächsten Jahresrechnung führen.

Meine SWM

Entlastungskontingent im Abrechnungszeitraum

Hierbei handelt es sich um den Anteil des Verbrauchs im Abrechnungszeitraum, für den der staatliche Zuschuss gewährt wird. In diesem Beispiel sind das 1.574 kWh.

Prognostizierter Jahresverbrauch

Das ist die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents für das Jahr 2023. In diesem Beispiel sind es 7.872 kWh.

Wie der Jahresverbrauch prognostiziert wird?

Für Strom: Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sieht vor, dass die Grundlage für die Berechnung des Entlastungskontingents die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers ist. Das bedeutet, dass die Hochrechnung, die uns vom Netzbetreiber für den Januar 2023 gemeldet wurde, für die Berechnung des Entlastungskontingents herangezogen wird.

Für Erdgas: Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPG) sieht vor, dass sich das Entlastungskontingent auf Grundlage des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde, ermittelt.

Falls diese Verbrauchsprognose nicht vorliegt, wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Diese Jahresverbrauchsprognose beruht in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch. Der Netzbetreiber berücksichtigt außerdem jahreszeitliche Temperaturschwankungen anhand von Tagesmitteltemperaturen. Die Jahresverbrauchsprognose kann daher von Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch in der letzten Rechnung abweichen. 

Entlastungskontingent für 2023

Hierbei handelt es sich um den Anteil des Verbrauchs, für den der staatliche Zuschuss gewährt wird. In diesem Beispiel beträgt der Anteil 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs – also 6.298 kWh. Für die anderen 20 Prozent bezahlen Sie den regulären Arbeitspreis.

Information über die Steuersenkung Erdgas

Im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 wird der Steuersatz für Erdgas von 19 % auf 7 % gesenkt.

Entlastungsbetrag im Abrechnungszeitraum

Hierbei handelt es sich um den ermittelten Entlastungsbetrag im Abrechnungszeitraum. In diesem Beispiel beträgt er 149,84 Euro.

Der Entlastungsbetrag im Abrechnungszeitraum berechnet sich wie folgt:
(Arbeitspreis - Referenzpreis) x Entlastungskontingent = Entlastungsbetrag

 

Brutto-Verbrauchskosten

Die Brutto-Verbrauchskosten berechnen sich wie folgt: Ihr Verbrauch mal Arbeitspreis zuzüglich Steuer ohne staatlichen Zuschuss.

Gewährter Entlastungsbetrag Erdgas

Hierbei handelt es sich um den ermittelten Entlastungsbetrag im Abrechnungszeitraum. In diesem Beispiel beträgt er 149,84 Euro.

Saldo Brutto-Verbrauchskosten

Die Saldo Brutto-Verbrauchskosten berechnen sich wie folgt: Ihr Verbrauch mal Arbeitspreis zuzüglich Steuer unter Berücksichtigung des staatlichen Zuschusses.

Wie wird die Abschlagszahlung berechnet?

Als Kund*in der SWM erhalten Sie jährlich eine Rechnung für Ihren Energie- und Wasserbezug. In dieser Rechnung werden die Beträge für die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt.

Anhand der Verbrauchswerte für Energie und Wasser im letzten Abrechnungszeitraum wird der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum errechnet. Bitte beachten Sie, dass durch die roulierende Ablesung der Zeitraum zwischen zwei Jahresrechnungen variieren und von 365 Tagen abweichen kann.

Mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartende Rechnung bestimmt. Die Umsatzsteuer mit dem gültigen Umsatzsteuersatz wird hinzugerechnet.

Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (in der Regel 11) geteilt und somit der Betrag für Ihre Abschlagszahlungen ermittelt.

Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch nach Ablesung der Zähler verrechnet.

Die Abweichung – entweder Mehr- oder Minderverbrauch – wird mit der Jahresrechnung ausgeglichen.

Berechnungsbeispiel Strom

Der Jahresverbrauch für Strom in der letzten Abrechnungsperiode betrug für einen Zeitraum von 360 Tagen 1.417 kWh. Die Höhe der Abschlagszahlung bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch für 365 Tage von 1.437 kWh Strom und angenommenen Strompreisen wird wie folgt ermittelt:

Arbeitspreis: 1.437 kWh x 21,00 Cent/kWh = 301,77 Euro

Grundpreis für 365 Tage = 72,00 Euro

Summe = 373,77 Euro

: 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 33,98 Euro

gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 34,00 Euro

Berechnungsbeispiel Erdgas

Der Jahresverbrauch für Erdgas in der letzten Abrechnungsperiode betrug für einen Zeitraum von 375 Tagen 21.000 kWh. Bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch für 365 Tage von 20.422 kWh und angenommenen Preisen wird die Höhe der Abschlagszahlungen wie folgt ermittelt:  

20.422 kWh x 5,50 Cent/kWh = 1.123,21 Euro

Grundpreis für 365 Tage = 100,00 Euro

Summe = 1.223,21 Euro

: 11 = Betrag neue Abschlagszahlung (brutto) = 111,20 Euro

gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 111,00 Euro

Wie wird der Verbrauchsverlauf im Jahr bei der Abrechnung von Energie und Wasser berücksichtigt?

Wir liefern unseren Kund*innen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, Elektrizität (Strom), Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser. Der Verbrauch dieser Leistungen wird über geeichte Zähler in der Nähe der Verbrauchsstelle gemessen.

Erstellung der Jahresrechnung

Für diese Leistungen erhalten SWM Kund*innen einmal pro Jahr eine Jahresrechnung. Weil wir vom ersten Tag an die Leistung erbringen und damit die SWM Kund*innen über das Jahr besser kalkulieren können, erheben wir monatliche Abschläge (im Regelfall elf Abschläge). Die Summe der Abschlagszahlungen verrechnen wir mit der Jahresrechnung. Grundsätzlich rechnen wir das ganze Jahr über ab. Daher erhalten die SWM Kund*innen nicht alle gleichzeitig ihre Rechnung, sondern auf das ganze Jahr verteilt.

Zählerstand und Ermittlung des jährlichen Verbrauchs

Der genaue Verbrauch für die Jahresabrechnung wird über den Zählerstand ermittelt. Hierfür lesen entweder wir oder die Kund*innen selbst den Zähler ab. Ist beides nicht möglich, errechnen wir den Zählerstand maschinell und legen dabei den durchschnittlichen Verbrauchsverlauf im Jahr zugrunde. 

Umfasst der Abrechnungszeitraum bei der maschinellen Abrechnung kein volles Jahr (z. B. aufgrund eines Umzugs) oder ändern sich die Preise je verbrauchte Einheit (auch Arbeitspreise genannt) innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, so wird der für die Rechnung maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Hierbei werden die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen angemessen berücksichtigt.

Unterschiedliche Verbrauchsprofile für Strom und Fernwärme

Für Strom und Fernwärme gibt es unterschiedliche Verbrauchsprofile. Wir bilden sie aus Expert*innenwissen (z. B. Gewichtungstabellen des Verbandes Deutscher Ingenieure) und Erfahrungswerten und überprüfen sie einmal jährlich. 

Modifiziertes Gradtagzahl-Verfahren für Erdgas

Liegen für die Ermittlung des Erdgas-Verbrauchs keine abgelesenen Messwerte vor, wird der Verbrauch auf Basis des sog. „modifizierten Gradtagzahl-Verfahrens“ errechnet. Dabei ziehen wir neben Ihrem Durchschnittsverbrauch der Vorjahre auch die konkreten Temperaturen heran, die uns von verschiedenen Wetterstationen übermittelt wurden. Liegt ein Teil des Abrechnungszeitraums in der Zukunft (z. B. bei Stichtagsabrechnungen), können wir für die Ermittlung des Verbrauchs nur auf durchschnittliche Tagestemperaturen der letzten Jahre zurückgreifen und nicht auf tatsächliche Werte. Im Falle einer Korrekturrechnung kann es daher für diesen Zeitraum zu geringen Abweichungen des ermittelten Erdgas-Verbrauchs kommen, was zu einer Anpassung der Kosten führen kann.

Durchschnittliche Verbrauchsverläufe

Durchschnittlicher Verlauf bei einem Stromverbrauch von 2.500 kWh pro Jahr

Im Januar benötigen solche Haushalte im Durchschnitt 9,3 Prozent ihres Jahresverbrauchs und damit 232,5 Kilowattstunden, im Februar benötigen sie durchschnittlich 8,5 Prozent des Jahresverbrauchs und somit 212,5 Kilowattstunden etc.

Monat

Strom (kWh)

in Prozent
Januar
232,5
9,3
Februar
212,5
8,5
März
220,0
8,8
April
197,5
7,9
Mai
192,5
7,7
Juni
185,0
7,4
Juli
195,0
7,8
August
185,0
7,4
September
197,5
7,9
Oktober
217,5
8,7
November
227,5
9,1
Dezember
237,5
9,5
Summe
2500,0
100

 

Durchschnittlicher Verlauf bei einem Fernwärmeverbrauch von 15.450 kWh pro Jahr

Im Februar benötigen solche Haushalte im Durchschnitt 13 Prozent ihres Jahresverbrauchs und damit 2.011,6 Kilowattstunden, im Juli benötigen sie durchschnittlich 3,0 Prozent des Jahresverbrauchs und somit 458,09 Kilowattstunden etc.

 

Monat

Fernwärme (kWh)

in Prozent
Januar
2351,5
15,22
Februar
2011,6
13,02
März

1.787,6

11,57
April
1206,7
7,81
Mai
797,2
5,16
Juni
534,6
3,46
Juli
458,9
2,97
August
485,1
3,14
September
706,1
4,57
Oktober

1.211,3

7,84
November
1730,4

11,20

Dezember
2169,2
14,04
Summe
15450,0
100

 

Gewichtung Wasser

Die Aufteilung des Verbrauchs beim Wasser erfolgt linear und tagesgenau. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind nicht gegeben.

Rechtliche Grundlage für die Gewichtung des Verbrauchs

Die SWM erstellen die jährliche Abrechnung grundsätzlich nach den folgenden rechtlichen Vorgaben:

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

In diesen Verordnungen ist ebenfalls die Abrechnung bei Preisänderungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes geregelt. Eine Ausnahme lassen die SWM nur dann zu, wenn  Kund*innen zum Zeitpunkt der Preisänderung den Zählerstand selbst ablesen und den abgelesenen Zählerwert unter Nutzung von Meine SWM den SWM mitteilen.

Zu Meine SWM

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(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschland

SWM Bankverbindungen

Folgende Bankverbindungen stellen wir Ihnen zur Verfügung, Sie haben die Wahl:

Postbank
IBAN: DE50 7001 0080 0014 0608 00
BIC: PBNKDEFFXXX
Kontoinhaber: SWM Versorgungs GmbH

Stadtsparkasse München
IBAN: DE23 7015 0000 0000 1098 50
BIC: SSKMDEMMXXX
Kontoinhaber: SWM Versorgungs GmbH

Deutsche Bank
IBAN: DE90 7007 0010 0210 4750 00
BIC: DEUTDEMMXXX
Kontoinhaber: SWM Versorgungs GmbH

UniCredit Bank (HVB)
IBAN: DE64 7002 0270 0000 0888 11
BIC: HYVEDEMMXXX
Kontoinhaber: SWM Versorgungs GmbH

Auszeichnungen