Informationen & FAQs

Wissenswertes rund um das Strom-Angebot der SWM

Sie möchten wissen, wie sich der Strompreis zusammensetzt und wie die Stromkosten in München im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten ausfallen? Oder interessiert Sie, welchen Anteil die erneuerbaren Energien im Strommix einnehmen? Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Strom-Angebot der SWM – wie auch die Stromkennzeichnung.

Infos zur Senkung der Strompreise zum 1. April 2023

Wie stark werden die Preise gesenkt?

Alle Netto-Arbeitspreise werden um 8,40 ct/kWh gesenkt. Das entspricht in der Regel einer Senkung von 10 ct/kWh bei den Brutto-Arbeitspreisen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es hier zu Abweichungen von +/-0,01 ct/kWh kommen.

Warum können die SWM die Preise nun doch senken, wenn die Beschaffung doch so teuer war?

Das ist möglich, da die SWM in den vergangenen Jahren engagiert in die erneuerbaren Energien investiert haben.

Warum erfolgt die Senkung erst zum 1. April 2023?

Die Preise zum 1. Januar 2023 ergeben sich aus den Beschaffungskosten der SWM. Dennoch wollten die SWM zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihre Spielräume nutzen.

Der schnellstmögliche Zeitpunkt für die Senkung ist der 1. April 2023 mit einer personalisierten Kundenkommunikation, welche die Kund*innen ab Anfang/Mitte Februar erhalten.

Haben die SWM die Preise zum 1. Januar 2023 noch schnell erhöht, um Nutzen aus der geplanten staatlichen Strompreisbremse zu ziehen?

Nein, die Kalkulation der Preise basierte auf dem gleichen Vorgehen wie in den Jahren zuvor und es wurden nur die gestiegenen Kosten weitergegeben.

Haben die SWM bei der Beschaffung eine falsche Strategie gehabt?

Nein, die SWM haben wie auch in den Jahren zuvor auf eine bewährte Beschaffungsstrategie gesetzt.

Die Energieversorgung ist derzeit europaweit durch Krisen gekennzeichnet. Die Beschaffungspreise für Energie sind ab Sommer 2021 um ein Vielfaches angestiegen und sind immer noch nicht auf Vorkriegsniveau. Dies hat auch Folgen für die SWM und damit für ihre Kund*innen.

In den letzten 15 Jahren konnten die SWM mit ihrer spezifischen Beschaffungsstrategie im überregionalen Vergleich stets sehr attraktive Strompreise bieten. Leider hat die diesmalige Beschaffung dazu geführt, dass die SWM ab 1. Januar 2023 erstmals im oberen Preisbereich liegen. Die SWM bedauern das sehr.

Werden die Preise auch bei Tarifen mit einer gültigen Preisgarantie gesenkt?

Nein, hier werden die Preise nicht verändert, da sie ja zum 1. Januar 2023 ohnehin nicht erhöht wurden. Ausnahme: Kund*innen mit einem Vermarktungsangebot gültig ab dem 18.03.2022 erhalten die Preissenkung von 10 Cent.

Was passiert mit den Abschlägen?

Die Abschläge werden nach aktuellem Stand im Zuge der Umsetzung der Preisbremsen angepasst, hier werden auch die neuen Preise zum 1. April 2023 berücksichtigt. Die Kund*innen werden hierzu schriftlich informiert.

Muss ich meinen Zählerstand zum 01.04.2023 ablesen?

Nein, wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.03.2023.

Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem ablesen möchten, übermitteln Sie ihn am besten über unseren Online-Service Meine SWM, unsere App Meine SWM oder hier auf der Webseite:

Zählerstand übermitteln

Werden bei Zweitarifzählern sowohl die HT- als auch die NT-Preise gesenkt?

Ja, es werden HT- und NT-Preise gesenkt (auch Wärmestrom).

Was bedeutet das konkret für die Grundversorgung?

Mit der SWM Preissenkung von 10 Cent sinkt der Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) zum 1. April 2023 von 61,89 Cent auf 51,89 Cent. Der Grundpreis bleibt unverändert bei 128,28 Euro/Jahr.

Mit der staatlichen Strompreisbremse, die ab 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 gelten soll, sind zudem 80 % des letztjährigen Verbrauchs bei 40 Cent gedeckelt.

Was spart der Münchener Durchschnittshaushalt in der Grundversorgung?

Bei einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh (Münchner Durchschnittshaushalt) wirken sich SWM Preissenkung und Strompreisbremse für Kund*innen in der Grundversorgung wie folgt aus:

Hochgerechnete Jahreskosten, 2.500 kWh/Jahr, Allg. Preise/Grundversorgung

  • Strompreis ab 1. Januar 2023 (mit Preisbremse): 1.237,83 Euro/Jahr
  • Strompreis ab 1. April 2023 (mit Preisbremse und Senkung): 1.187,83 Euro/Jahr
Fakten zum Strompreis

Durchblick bei den staatlichen Umlagen und Steuern

Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Strompreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier zusammengestellt:

 

Staatliche Strompreisanteile1

Name

Erklärung
2021ct/kWh
2022 ct/kWh
2023 ct/kWh
Trend
EEG-Umlage
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die EEG-Umlage fördert die Erzeugung von Strom in Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. 
6,500
3,723 (bis 30.06.2022)
0,000 (ab 01.07.2022)
wird nicht mehr erhoben
 
Stromsteuer
Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.

2,050

2,050
2,050
Offshore Haftung-Umlage
Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz
Die Umlage nach § 17f EnWG regelt den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz (Offshore = auf See).
0,395
0,419
0,5910
KWKG-Umlage
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und damit umweltschonend genutzt.
0,254
0,378
0,3570
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der Umlage nach § 19 Strom-Netzentgeltverordnung wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert.
0,432
0,437
0,4170
Umlage für abschaltbare Lasten
Die Umlage nach § 18 der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ soll die Netzstabilität erhöhen. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Überlastung des Stromnetzes kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren.
0,009
0,003
wird nicht mehr erhoben
 
Konzessionsabgabe 2
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.
2,39
2,39
2,39

 

1 Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
2 Werte im Netzgebiet München für den Allgemeinstrom; die Höhe der Konzessionsabgabe für den Allgemeinstrom ist abhängig von der Gemeinde-Größe. Für Wärmestrom beträgt die Konzessionsabgabe einheitlich 0,11 ct/kWh.

 

 

Zusammensetzung Strompreis

Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen

Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 52 Prozent des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

Steuern und staatliche Abgaben
Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 28 Prozent des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

Regulierte Netzentgelte (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
Die Netto-Netzentgelte inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 20 Prozent des Strompreises.
Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de .
 

* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de , BDEW, November 2022, Strombeschaffung und Vertrieb sind marktlich bestimmt.

 

 

Infos zu M-Strom

Stromkennzeichnung

Warum Stromkennzeichnung?
Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar.

Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kund*innen und Verbraucher*innen erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.

Kennzeichnung der Stromlieferung
(gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2017)

Stromkennzeichnung

Erläuterung der Rechnung

Weitere Informationen zu Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung

Infos zu intelligenten Messsystemen

Datenkommunikation

Wer erhält welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck.

Formblatt Datenkommunikation

Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie hier

FAQs zu unseren Stromtarifen

Wie kann ich in meinen Stromtarif wechseln?

Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links und lassen Sie Ihren Wunschtarif berechnen. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.

M-Strom Tarif berechnen

M-Erdgas Tarif berechnen

M-Wärmestrom Tarif (Wärmepumpe) berechnen

M-Wärmestrom Tarif (Speicherheizung) berechnen

Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?

Nein, der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können den Zählerstand jedoch auch über unseren Online-Service Meine SWM zum Tag des Tarifwechsels eingeben.

Zu Meine SWM

Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Strom versorgt werde?

Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Strom versorgen. Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund 3 Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Strom meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können. Die Wechselzeit hängt zudem davon ab, wie lange Sie bei Ihrem derzeitigen Lieferanten noch vertraglich gebunden sind.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Strom?

Der Vertrag für M-Strom Flex und M-Ökostrom Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Der Vertrag für M-Strom Fix, M-Ökostrom Fix und M-Ökostrom Regional hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Start der Lieferung. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Die Lieferung beginnt spätestens 12 Monate nach Beginn des Vertrags.

Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?

Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.

Zu Meine SWM

Gibt es eine Preisgarantie?

Einige Stromtarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).

Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?

Ja, natürlich. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an unseren Kundenservice:

Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

E-Mail: privatkunden@swm.de

Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München

Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.

Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?

Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Anmeldung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie einfach unseren Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Tel: 0800 796 796 0*

(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands

Wie sind die Zeiten bei der Zweitarifmessung (Hoch- und Niedertarif)?

Im SWM Netzgebiet gilt von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr die HT-Zeit. Alle Zeiten außerhalb der HT-Zeiten (Voraussetzung ist ein Zweitarifzähler) sind NT-Zeiten.

Im Fremdnetzgebiet sind die Zeiten abhängig vom örtlichen Netzbetreiber.

FAQs zum Wärmestrom

Was ist Wärmestrom?

Wärmestrom – oder Heizstrom – ist Strom zum Heizen von Häusern oder Wohnungen. Entweder erwärmt Wärmestrom über elektrische Speicherheizungen (auch Nachtspeicheröfen genannt) oder elektrische Direktraumheizungen den Wohnraum bzw. die Heizkörper. Oder er treibt eine elektrische Wärmepumpe an, die vor allem in neueren Häusern oder im Zuge von Sanierungen eingebaut wird.

Warum ist Wärmestrom günstiger als normaler Strom?

Wärmestrom, der für Heizungsanlagen genutzt wird, kostet weniger als Haushaltsstrom. Denn der örtliche Netzbetreiber berechnet dafür geringere Netzentgelte. Außerdem ist die Konzessionsabgabe für die Gemeinde niedriger. Die geringeren Netzentgelte und die niedrigere Konzessionsabgabe geben wir an Sie weiter. So profitieren Sie von günstigeren Preisen für M-Strom Wärme

Was ist der Unterschied zwischen Speicherheizung und Wärmepumpe?

Eine Nachtspeicherheizung, auch Nachtspeicherofen genannt, ist eine elektrisch betriebene Heizung. Sie enthält einen Wärmespeicher, der abends und nachts aufgeladen wird. Denn nachts ist der Strom in der Niedertarifzeit günstiger, wenn ein spezieller Wärmestromtarif abgeschlossen wird. Am Folgetag gibt die Heizung die gespeicherte Wärme nach und nach an den Wohnraum ab.

Eine elektrische Wärmepumpe ist eine Anlage, die die natürliche Wärme aus der Umgebung (z. B. in der Erde) nutzt, um ein Haus energieeffizient zu beheizen. Wärmepumpen werden vor allem in Neubauten und im Zuge von Sanierungen eingebaut. Für den Antrieb der Wärmepumpe können Sie günstigen Wärmestrom der SWM nutzen.

Was bedeutet getrennte Messung?

Der genutzte Wärmestrom wird immer getrennt vom normalen Haushaltsstrom (für Licht, Küchengeräte etc.) erfasst. Bei der getrennten Messung erfasst ein separater zweiter Zähler den Wärmestrom.

Wie sind die Zeiten bei der Zweitarifmessung (Hoch- und Niedertarif)?

Im SWM Netzgebiet gilt von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr die HT-Zeit. Alle Zeiten außerhalb der HT-Zeiten (Voraussetzung ist ein Zweitarifzähler) sind NT-Zeiten.

Im Fremdnetzgebiet sind die Zeiten abhängig vom örtlichen Netzbetreiber.

Auszeichnungen