Wissenswertes rund um das Strom-Angebot der SWM
Sie möchten wissen, wie sich der Strompreis zusammensetzt und wie die Stromkosten in München im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten ausfallen? Oder interessiert Sie, welchen Anteil die erneuerbaren Energien im Strommix einnehmen? Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Strom-Angebot der SWM – wie auch die Stromkennzeichnung.
Wer erhält eine Preisanpassung? Und wie wirkt sich die Preisanpassung aus?
Die SWM senken die Strompreise deutlich zum 01.11.2023. Wir informieren unsere Kund*innen dazu schriftlich ab dem 31.08.2023. Ausgenommen sind Kund*innen mit einer gültigen Preisgarantie, die über den 01.11.2023 hinausgeht.
Der Münchner Durchschnittshaushalt (2.500 kWh/Jahr, Grundversorgung) zahlt ab November 29,85 Euro pro Monat weniger (88,97 Euro statt 118,82 Euro). Das entspricht einer Senkung von 25,1 % im Vergleich zum Preis vor dem 01.11.2023.
Die deutliche Preissenkung kommt in vergleichbarer Größenordnung neben den Kund*innen in der Grundversorgung auch allen anderen Privat- und Gewerbekund*innen zugute. In Netzgebieten außerhalb Münchens können die Preissenkungen u.a. aufgrund der dort geltenden Netzentgelte abweichen.
Wird auch M-Ladestrom günstiger?
Ja, die SWM senken auch die Strompreise für das Laden von E-Fahrzeugen ab 01.11.2023.
Mehr Infos zu den Preisen für das öffentliche Laden:
Öffentlich Laden
Mehr Infos zu den Preisen für das private und gewerbliche Laden:
Privat/gewerblich Laden
Ich möchte kündigen. Wie mache ich das? Kann ich der Preisanpassung widersprechen?
Wenn Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 31.10.2023 (Eingang der Kündigung bei den SWM) schriftlich kündigen.
Muss ich meinen Zählerstand zum 01.11.2023 ablesen?
Nein, Sie brauchen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.10.2023. Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem ablesen möchten, übermitteln Sie ihn am besten über unseren Online-Service Meine SWM, unsere App Meine SWM oder auf www.swm.de/zaehlerstand.
Ändert sich mein Abschlag ab dem 01.11.2023?
Nein, es bleibt bei Ihrem Abschlagsbetrag, den wir unter Berücksichtigung der Preisbremse ermittelt haben, auch wenn Sie ab 01.11.2023 keine Entlastung mehr erhalten. Erst mit der nächsten Jahresrechnung wird der Abschlagsbetrag neu ermittelt.
Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das ganz einfach mit unserem Online-Service Meine SWM, auf www.swm.de/abschlag oder telefonisch unter 0800 796 0101.
Erhalte ich nach der Preisanpassung noch eine Entlastung durch die Strompreisbremse?
Nach der Preissenkung liegen die Strompreise in der Regel unter 40 Cent/kWh brutto, also unterhalb des Referenzpreises für die Strompreisbremse. In solch einem Fall erhalten Sie ab dem 01.11.2023 keine Entlastung mehr durch die Strompreisbremse.
Lediglich Kund*innen mit Preisgarantie und einige Kund*innen mit Hochtarif/Niedertarif (HT/NT) können noch über dem Referenzpreis der Preisbremse in Höhe von 40 Cent/kWh brutto (HT) bzw. 28 Cent/kWh brutto (NT) liegen. Diese Kund*innen erhalten ab 01.11.2023 weiterhin eine Entlastung durch die Strompreisbremse.
Warum wird der Strompreis erst jetzt gesenkt? Die Preise auf dem Markt sinken doch schon seit Monaten.
Die SWM kaufen Strom für den Energiebedarf, den sie erwarten, im Voraus ein. Dies geschieht nicht zu einem einzigen Zeitpunkt, sondern zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Teilmengen. Unsere Beschaffungskosten sind also von der Preisentwicklung an den Energiemärkten über einen längeren Zeitraum geprägt. Wir haben bereits große Anstrengungen unternommen, um den Strompreis bereits zum 01.04.2023 wieder zu senken. Nun erfolgt eine weitere Preissenkung zum 01.11.2023.
Durchblick bei den staatlichen Umlagen und Steuern
Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Strompreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier zusammengestellt:
Staatliche Strompreisanteile1
Name
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
0,000 (ab 01.07.2022)
2,050
Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
1 Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
2 Werte im Netzgebiet München für den Allgemeinstrom; die Höhe der Konzessionsabgabe für den Allgemeinstrom ist abhängig von der Gemeinde-Größe. Für Wärmestrom beträgt die Konzessionsabgabe einheitlich 0,11 ct/kWh.
Zusammensetzung Strompreis
Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen
Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 52 Prozent des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.
Steuern und staatliche Abgaben
Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 27 Prozent des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
Regulierte Netzentgelte (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
Die Netto-Netzentgelte inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 21 Prozent des Strompreises.
Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de
Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Allgemeine Preise
Allgemeine Preise für die Landeshauptstadt München
Allgemeine Preise für die Landeshauptstadt München ab 01.11.2023
Allgemeine Preise für Moosburg
Allgemeine Preise für Moosburg ab 01.11.2023
Preise Ersatzversorgung
Preise Ersatzversorgung Niederspannung
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Ergänzende Bedingungen der SWM zur StromGVV (Anlage zur StromGVV)
Allgemeine Bedingungen Belieferung Nicht-Haushaltskunden
Weitere Angaben zu den Allgemeinen Preisen
Grundversorgung München
Grundversorgung München ab 01.11.2023
Grundversorgung Moosburg
Grundversorgung Moosburg ab 01.11.2023
Archiv - Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Stromkennzeichnung
Warum Stromkennzeichnung?
Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar.
Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kund*innen und Verbraucher*innen erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.
Kennzeichnung der Stromlieferung
(gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2017)
Erläuterung der Rechnung
Weitere Informationen zu Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung
Datenkommunikation
Wer erhält welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck.
Formblatt Datenkommunikation
Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie hier
Wie kann ich in meinen Stromtarif wechseln?
Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links und lassen Sie Ihren Wunschtarif berechnen. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.
Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?
Nein, der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können den Zählerstand jedoch auch über unseren Online-Service Meine SWM zum Tag des Tarifwechsels eingeben.
Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Strom versorgt werde?
Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Strom versorgen. Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund 3 Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Strom meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können. Die Wechselzeit hängt zudem davon ab, wie lange Sie bei Ihrem derzeitigen Lieferanten noch vertraglich gebunden sind.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Strom?
Der Vertrag für M-Strom Flex und M-Ökostrom Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag für M-Strom Fix, M-Ökostrom Fix und M-Ökostrom Regional hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit Start der Lieferung. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Die Lieferung beginnt spätestens 12 Monate nach Beginn des Vertrags.
Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.
Gibt es eine Preisgarantie?
Einige Stromtarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?
Ja, natürlich. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an unseren Kundenservice:
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?
Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Anmeldung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie einfach unseren Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
Wie sind die Zeiten bei der Zweitarifmessung (Hoch- und Niedertarif)?
Im SWM Netzgebiet gilt von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr die HT-Zeit. Alle Zeiten außerhalb der HT-Zeiten (Voraussetzung ist ein Zweitarifzähler) sind NT-Zeiten.
Im Fremdnetzgebiet sind die Zeiten abhängig vom örtlichen Netzbetreiber.
Was ist Wärmestrom?
Wärmestrom – oder Heizstrom – ist Strom zum Heizen von Häusern oder Wohnungen. Entweder erwärmt Wärmestrom über elektrische Speicherheizungen (auch Nachtspeicheröfen genannt) oder elektrische Direktraumheizungen den Wohnraum bzw. die Heizkörper. Oder er treibt eine elektrische Wärmepumpe an, die vor allem in neueren Häusern oder im Zuge von Sanierungen eingebaut wird.
Warum ist Wärmestrom günstiger als normaler Strom?
Wärmestrom, der für Heizungsanlagen genutzt wird, kostet weniger als Haushaltsstrom. Denn der örtliche Netzbetreiber berechnet dafür geringere Netzentgelte. Außerdem ist die Konzessionsabgabe für die Gemeinde niedriger. Die geringeren Netzentgelte und die niedrigere Konzessionsabgabe geben wir an Sie weiter. So profitieren Sie von günstigeren Preisen für M-Strom Wärme
Was ist der Unterschied zwischen Speicherheizung und Wärmepumpe?
Eine Nachtspeicherheizung, auch Nachtspeicherofen genannt, ist eine elektrisch betriebene Heizung. Sie enthält einen Wärmespeicher, der abends und nachts aufgeladen wird. Denn nachts ist der Strom in der Niedertarifzeit günstiger, wenn ein spezieller Wärmestromtarif abgeschlossen wird. Am Folgetag gibt die Heizung die gespeicherte Wärme nach und nach an den Wohnraum ab.
Eine elektrische Wärmepumpe ist eine Anlage, die die natürliche Wärme aus der Umgebung (z. B. in der Erde) nutzt, um ein Haus energieeffizient zu beheizen. Wärmepumpen werden vor allem in Neubauten und im Zuge von Sanierungen eingebaut. Für den Antrieb der Wärmepumpe können Sie günstigen Wärmestrom der SWM nutzen.
Was bedeutet getrennte Messung?
Der genutzte Wärmestrom wird immer getrennt vom normalen Haushaltsstrom (für Licht, Küchengeräte etc.) erfasst. Bei der getrennten Messung erfasst ein separater zweiter Zähler den Wärmestrom.
Wie sind die Zeiten bei der Zweitarifmessung (Hoch- und Niedertarif)?
Im SWM Netzgebiet gilt von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr die HT-Zeit. Alle Zeiten außerhalb der HT-Zeiten (Voraussetzung ist ein Zweitarifzähler) sind NT-Zeiten.
Im Fremdnetzgebiet sind die Zeiten abhängig vom örtlichen Netzbetreiber.
Was ist ein dynamischer Stromtarif?
Ein dynamischer Stromtarif ist ein Tarif, der sich an den tatsächlichen Strompreisen am Spotmarkt für Energie (EPEX Spot) orientiert. Der Strompreis wird stündlich ermittelt und variiert je nach Angebot und Nachfrage am Markt.
Welche Vorteile bietet der dynamische Stromtarif?
Die Strombörse signalisiert, zu welchen Zeiten der Strom günstig ist. Durch eine aktive Steuerung der Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Geschirrspüler o. ä.) können so die Stromkosten gesenkt werden: Die Geräte laufen, wenn der Strom günstig ist. Perspektivisch könnten Teile dieser Steuerung durch ein Energiemanagementsystem übernommen werden.
Welche Nachteile hat ein dynamischer Stromtarif?
Der Grundverbrauch eines Haushalts (z. B. Kühl- und Gefrierschrank, WLAN-Router usw.) kann nicht in die von der Börse günstig signalisierten Zeiten verlegt werden. Für diesen Teil des Verbrauchs ist der Preis gültig, der an der Strombörse gehandelt wird, unabhängig davon wie hoch er ist.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Für dynamische Tarife ist grundsätzlich ein intelligentes Messsystem, Smart Meter, erforderlich. Wenn Sie wissen wollen, wie die SWM die neue Technik vorantreiben, finden Sie hier weitere Informationen:
Haben auch die SWM einen dynamischen Stromtarif?
Die SWM bieten einen dynamischen Tarif fest entschlossenen und risikofreudigen Kund*innen an, die bereit sind, mit den SWM gemeinsam Erfahrungen zu sammeln und zu teilen.
Sie haben Interesse? Dann wenden Sie sich an unseren Kundenservice, der Sie gerne ausführlich berät:
Welche zeitvariablen Tarife gibt es bei den SWM?
Für Kund*innen mit höheren Verbräuchen in den günstigen Nebenzeiten und für Kund*innen, die ihr Verbrauchsverhalten aktiv steuern können und wollen, bietet sich derzeit für alle Stromprodukte eine Zweitarifmessung (HT/NT) an. Diese Technik ist seit Jahrzehnten bewährt und die SWM empfehlen diese uneingeschränkt. Preisliche Vorteile lassen sich mit diesem Tarif ebenso erzielen.