Compliance bei den SWM

Start Verantwortung Compliance & Hinweisgebersystem
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Compliance bei den SWM

Die Unternehmenskultur der Stadtwerke München ist geprägt von Partnerschaft, Verlässlichkeit und Verantwortung. Wir richten unser Handeln an hohen ethischen und rechtlichen Standards aus. Korrektes, verantwortungsbewusstes und integres Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.

Um Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen zu gewährleisten, haben wir ein umfassendes Compliance Management System eingerichtet. Unser Verhaltenskodex, unsere Grundsatzerklärung und unser Geschäftspartnerkodex enthalten verbindliche Regelungen, die unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen, richtig zu handeln.

Verantwortung für München

„Unsere Leistungen sind eine wesentliche Grundlage für das tägliche Leben der Menschen und den Erfolg der Unternehmen in München und der Region. Wir arbeiten an Lösungen für große Herausforderungen unserer Zeit und übernehmen Verantwortung für Menschen, Ressourcen und die Umwelt. Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten sind wesentliche Voraussetzungen für unseren Unternehmenserfolg.“

Dr. Florian Bieberbach
Vorsitzender der Geschäftsführung

Richtige Haltung, richtiges Handeln.

Nicht wegsehen, sondern hinsehen.

Hinweisgebersystem

Wir haben ein System für Hinweisgeber*innen installiert, das sowohl unsere Mitarbeiter*innen als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden.

Für Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere Wirtschaftsstraftaten (z. B. Betrug, Korruption, Untreue) und Meldungen in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte (z. B. Diskriminierung, Verstöße gegen Arbeitsschutzmaßnahmen, Kinder- oder Zwangsarbeit) oder Umweltschädigungen können Sie sich vertraulich - und auf Wunsch auch anonym - an eine*n der nachfolgenden Ansprechpartner*innen wenden.

Wir bitten um Verständnis, dass dieses Hinweisgebersystem keine Kundenbeschwerden (z. B. hinsichtlich der Produkt- oder Servicequalität) annehmen, bearbeiten und insbesondere weiterleiten kann.

Bitte wenden Sie sich an:

Einzelheiten über den Ablauf:
Verfahrensordnung zum Hinweisverfahren

Dr. Marietje Rotheimer
Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte

Stabsstelle Konzernordnung
Compliance & Konzernrevision

Emmy-Noether-Straße 2
80287 München

  • + 49 89 2361-706240

Dr. Karl Sidhu, LL.M.
Rechtsanwalt und Ombudsmann der SWM


SvS RECHTSANWÄLTE

Widenmayerstr. 36
80538 München

  • +49 89 244 133 4 60
  • +49 89 244 133 4 68
  • +49 176 225 74 526
Daran messen wir uns.

Grundsätze unseres Handelns

Die SWM bekennen sich zu rechtmäßigem Verhalten und einer werteorientierten Unternehmensführung. Unser Verhaltenskodex und unsere Grundsatzerklärung für Menschenrechte geben verbindliche Regelungen vor.

Unser Verhaltenskodex

Die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften und interner Compliance-Regeln ist für die SWM selbstverständlich. In unserem Verhaltenskodex sind verbindliche Regelungen für unsere Mitarbeiter*innen und Führungskräfte festgehalten.

Er enthält unter anderem Verhaltensgrundsätze sowie Regelungen im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten.
 

Verhaltenskodex

Menschenrechte und Umweltschutz

"Die Stadtwerke München achten die Menschenrechte und die Standards zum Umweltschutz. Dies gilt für unser eigenes Verhalten als auch für Vertragsbeziehungen und Handlungen mit und gegenüber unseren Geschäftspartnern."

Dr. Marietje Rotheimer
Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte

Verantwortung für Menschen und Umwelt

Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der Stadtwerke München GmbH, SWM Services GmbH und Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG):
Grundsatzerklärung

Erklärung zum Modern Slavery Act der Stadtwerke München GmbH: Slavery and Human Trafficking Statement

Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Stadtwerke München GmbH: 
Bericht zum LkSG

Menschenrechtsbeauftragte der SWM:
Dr. Marietje Rotheimer

  • + 49 89 2361-6240
  • + 49 89 2361-706240
Faire und korrekte Zusammenarbeit

Informationen für Geschäftspartner

Die SWM bekennen sich uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten und einer werteorientierten Unternehmensführung für alle Vertragsbeziehungen und Handlungen mit und gegenüber ihren Geschäftspartnern.

Unser Geschäftspartnerkodex

Im Geschäftspartnerkodex definieren die SWM die wichtigsten Grundsätze für ein rechtlich-korrektes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln, die wir bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern voraussetzen.

Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere die Achtung der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, eine ökologische Verantwortung und die Vermeidung von Korruption. Die Grundsätze des Kodex sind die wesentliche Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit.
 

Geschäftspartnerkodex

Due-Diligence-Prüfung

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie:

  • ihre Geschäftstätigkeiten integer und verantwortungsbewusst ausüben und alle anwendbaren Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Straf-, Antikorruptions-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Kartell-, Geldwäsche- und Umweltrecht sowie Menschenrechte befolgen,
  • entsprechende Vorkehrungen zur Einhaltung der in diesem Kodex festgehaltenen Grundsätze treffen und
  • sich darum bemühen und darauf hinwirken, dass diese Grundsätze auch von ihren eigenen Geschäftspartnern, insbesondere Dritten, die von ihnen zur Vertragserfüllung mit den SWM eingesetzt werden, eingehalten werden.

Die SWM verpflichten sich selbst zur Einhaltung dieser Grundsätze und sehen diese für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung als unabdingbar an. Die SWM behalten sich deshalb vor, bezüglich Geschäftspartnern eine risikobasierte Prüfung zur Erkennung von Compliance-Risiken vorzunehmen (Geschäftspartner-Due-Diligence). Diese beinhaltet auch die Prüfung von Geschäftspartnern gegen Sanktionslisten zur Einhaltung gesetzlicher Bereitstellungsverbote.

Lesen Sie hierzu auch die Datenschutzhinweise.

 

 

Auszeichnungen