Gemeinsam Wasser sparen
14.07.2026 | Helfen Sie mit, die Trinkwasserressourcen zu entlasten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Maßnahmen im Alltag Wasser sparen können.
Sparanordnung wegen Wasserknappheit
Der Wasserverbrauch in München ist zuletzt wieder deutlich gestiegen und hat die Lage für die Wasserversorgung zusätzlich angespannt. Während der Durchschnittsverbrauch normalerweise bei etwa 300 Millionen Litern Wasser pro Tag liegt, stieg der Verbrauch zuletzt wieder auf über 360 Millionen Liter pro Tag. Auch wenn für die kommenden Tage Gewitter und Regen vorhergesagt werden, haben diese Niederschläge keine ausreichende Wirkung, um die Wassersituation zu entspannen.
Um die sichere Versorgung aller Menschen mit Trinkwasser auch in den kommenden Wochen zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt München am 14. Juli 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Zur Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München
Parallel dazu haben die Stadtwerke München eine Wasser-Sparanordnung erlassen.
Zur Wasser-Sparanordnung der SWM (PDF, 38 KB)
Bitte nutzen Sie Trinkwasser bis auf Weiteres nur dort, wo es unverzichtbar ist – zum Trinken, Kochen, für Hygiene und medizinische Zwecke.
Vorübergehend gelten folgende Einschränkungen
Trinkwasser darf vorübergehend nicht mehr für folgende Zwecke genutzt werden:
1. zur Befüllung und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z.B. Tonnen) o.ä.
2. zum Bewässern, Gießen und Beregnen von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u.ä.) in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr.
Ausgenommen hiervon sind:
- Flächen oder Bereiche, die einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen
- die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung
- land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Friedhöfe
3. zum Bewässern, Gießen und Beregnen von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen.
Ausgenommen hiervon sind:
- Flächen oder Bereiche, die einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen
- insbesondere Sportplätze
4. zum Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z. B. Einsatzfahrzeuge)
5. zum Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist und
6. zum Abspritzen oder Bewässern (z.B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen
Gemeinsam Wasser sparen!
Mit diesen einfachen Maßnahmen können Sie Ihren Wasserverbrauch reduzieren.
Richtige Technik senkt den Wasserverbrauch
Wählen Sie beim Neukauf oder bei der Renovierung sparsame Armaturen und Geräte.
Wasser schützen
Achten Sie darauf, das verbrauchte Wasser möglichst wenig zu verschmutzen, denn Wasserschutz ist besser als Wasseraufbereitung.
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