Energieausweis
Als der Münchner Energieexperte stehen wir Ihnen mit vielen Angeboten zur Seite, die weit über eine kostenlose Beratung hinausgehen. Dabei heißt es: Erst investieren und dann profitieren.
Hinweis
Die Beratung vor Ort wird stark nachgefragt. Aktuell führt das zu einer Wartezeit von mehreren Wochen.
Kontakt für einen Beratungstermin in der SWM Zentrale
Interessierte können sich zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 089/ 2361-2030 melden:
Mo 13 bis 16.30 Uhr
Di und Fr 8 bis 12 Uhr
Do 8 bis 16.30 Uhr
Bei Beratungsgesprächen in geschlossenen Räumen (vor Ort oder in der SWM Zentrale) empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Per Mail erreichen Sie uns unter Energieberatung@swm.de oder Energieausweis@swm.de
Adresse: SWM Versorgungs GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München
Energieausweis für Gebäude
Alles rund um den Energieausweis: Wer braucht ihn? Was steht drin? Welchen Nutzen bringt er für Mieter*innen, Käufer*innen und Gebäudebesitzer*innen?
Im Energieausweis ist der ermittelte Energiewert des jeweiligen Gebäudes dokumentiert und einheitlich bewertet. Auf diese Weise lassen sich unterschiedliche Wohngebäude objektiv miteinander vergleichen. Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude (je Hausnummer) ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Ausstellen lassen können Sie ihn bei den SWM.
Wer braucht den Energieausweis?
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Pflicht zum Energieausweis. Hauseigentümer*innen müssen bei Verkauf, Verpachtung oder bei Mieter*innenwechsel den neuen Käufer*innen oder Mieter*innen den Energieausweis vorlegen. Seit 1. Juli 2009 sind von dieser Ausweispflicht auch Nichtwohngebäude betroffen.
Findet kein Verkauf und kein Wechsel von Pächter*in oder Mieter*in statt, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen. Es ist aber möglich, ihn freiwillig ausstellen zu lassen, was sich zum Beispiel nach einer Modernisierung des Gebäudes anbietet.
Einfamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt und in absehbarer Zeit nicht verkauft werden, brauchen keinen Energieausweis.
Wenn Teile eines Wohngebäudes in erheblichem Maße wohnungsuntypisch und mit deutlich unterschiedlicher energetischer Ausstattung genutzt werden, muss für diesen Bereich ein eigener Energieausweis für Nichtwohngebäude ausgestellt werden.
Was steht im Energieausweis?
Der Energieausweis sieht so aus, wie in der beigefügten Abbildung. Er ist ein mehrseitiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt. Er soll die wesentlichen Gebäudedaten, das Energielabel sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Grundsätzlich können Energieausweise entweder auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis ) ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre.
Energiebedarfsausweis
Für den Energiebedarfsausweis wird die für Heizen und Warmwasser theoretisch benötigte Energiemenge eines Gebäudes zugrunde gelegt. Um diese rechnerisch zu bestimmen, werden Informationen wie das Baujahr oder die Anzahl der Wohnungen, die Qualität und Geometrie der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Keller, Fenster und Türen) und die Heizanlage (Heizkessel, Warmwasseranlage, Lüftung) sowie die eingesetzten Energiearten erhoben. Das Verhalten der Nutzer*innen hat hierbei keinen Einfluss. Im Ausweis werden wirtschaftliche, energetische Sanierungsempfehlungen gegeben. Der Energiebedarfsausweis ist für alle Gebäude zugelassen.
Energieverbrauchsausweis
Ein Ausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes ist vor allem für Wohngebäude mit vielen Wohnungen sinnvoll. Er beruht auf dem Verbrauch der letzten drei abgerechneten Jahre, wobei Wohnungsleerstände und außergewöhnliche Wetterverhältnisse berücksichtigt und ausgeglichen werden, so dass ein durchschnittlicher Wert entsteht. Bei dieser Art des Ausweises werden spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen nur auf Grundlage Ihrer Angaben zum Gebäude im Antragsformular gegeben, da die Gebäudehülle und die Heizungsanlage nicht betrachtet werden.
Der Energieverbrauchsausweis ist für folgende Gebäude zugelassen:
- Nichtwohngebäude
- Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten aller Baujahre
- Wohngebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen
Was bringt der Energieausweis?
Ziel des Energieausweises
Der Energieausweis soll Eigentümer*innen, Mieter*innen und Käufer*innen über den Energiebedarf von Gebäuden informieren und aufzeigen, wo Einsparmöglichkeiten bestehen. Außerdem ermöglicht er einen bundesweiten Vergleich des Energiebedarfs von Häusern untereinander und stellt ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden dar.
Die Gebäudebesitzer*innen sollen durch den Energieausweis motiviert werden, ihre Gebäude zu modernisieren, so dass Energie effizienter eingesetzt und die Umwelt geschont wird.
Nutzen für Mieter*innen und Käufer*innen
Der Energieausweis gibt einen Überblick über die energetische Qualität eines Wohngebäudes, so dass die potenziellen Heizkosten schon von Anfang an einkalkuliert werden können. So können Mieter*innen oder Käufer*innen unterschiedliche Gebäude miteinander vergleichen, bevor sie sich für ein Mietverhältnis oder einen Kauf entscheiden.
Nutzen für Gebäudeeigentümer*innen
Den Besitzer*innen einer Immobilie liefert der Energieausweis wichtige Informationen über energetische Schwachstellen des Gebäudes. Investitionen in die Dämmung der Gebäudehülle oder Erneuerung der Heizungsanlage steigern die energetische Qualität und damit den Wert der Immobilie.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Die SWM sind qualifizierter Aussteller
Der Energieausweis muss von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Wir erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude. Der entsprechende Antrag kann online mit dem Adobe Reader geöffnet und ausgefüllt werden. Anschließend drucken Sie das Dokument aus und schicken oder faxen es an die angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können.
Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
Das seit 01.11.2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, dass ab 01.05.2021 für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist.
Dieser Vor-Ort-Termin kann durch das Einreichen geeigneten Bildmaterials ersetzt werden.
Energiebedarfsausweis für Wohngebäude
Was kostet die Erstellung eines Energiebedarfsausweises
Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises wird nach Aufwand verrechnet. Hierfür sind ein Vor-Ort-Termin beim Kunden sowie eine Berechnung erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach Stundenaufwand in Höhe von 90,00 Euro. (brutto). Vgl. Ziffer 5 der AGB der SWM Versorgungs GmbH zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises.
Verbrauchsdatenrecherche Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises für Wohngebäude werden die Gesamtenergieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre benötigt. Für Nichtwohngebäude sind zusätzlich die Verbrauchsdaten für Kühlung, Lüftung und eingebauter Beleuchtung erforderlich. Sollten Ihnen diese Daten nicht vorliegen, können Sie die Recherche für die von den SWM gelieferten Energien bei uns kostenpflichtig beauftragen.
Für die Verbrauchsdatenrecherche muss für jedes Gebäude geprüft werden,
- welche Gebäudesituation vorhanden ist und ob evtl. für einzelne Gebäudeteile ein eigener Energieausweis ausgestellt werden muss,
- ob und welche Gewerbeeinheiten vorhanden sind, für die evtl. ein eigener Energieausweis für Nichtwohngebäude auszustellen ist,
- ob die zu erhebenden Energieverbrauchsdaten zur Erstellung des Energieausweises nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verwendet werden können und
- ob eine elektrische Nachtspeicherheizung eingebaut ist.
Sollten die Voraussetzungen für eine GEG-konforme Datenrecherche gegeben sein, erheben wir die Daten gerne für Sie. Die Preise hierfür entnehmen Sie bitte dem Auftragsformular (AGB, Ziffer 2).
Antrag Verbrauchsdatenrecherche
Ob per E-Mail oder Telefon – wir beraten Sie gern!
- 0800 796 796 0
(Mo bis Fr von 8 bis 20 Uhr, kostenfrei innerhalb Deutschlands)