Gestalten Sie die Energiezukunft Ihres Zuhauses
Mit den passenden Wärme- und Energielösungen können Sie Ihr Zuhause Schritt für Schritt zukunftsorientiert aufstellen. Wir bieten Ihnen moderne und effiziente Lösungen, die sich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen lassen. Mit Eingabe Ihrer Adresse können Sie ganz einfach herausfinden, welche Energielösung die SWM bei Ihnen anbieten.
Aktuelles aus unserem Energie-Magazin
Häufige Fragen zu Energielösungen und gesetzlichen Vorgaben
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt grundsätzlich für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Dazu zählen sowohl Wohngebäude als auch gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das hängt von Ihrem Gebäude, den Kosten und den verfügbaren Angeboten ab.
Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse möglich sind: Zum Produktberater
Eine Beratung kann bei der Entscheidung für die passende Lösung helfen: Energieberatung München
Es gibt mehrere Möglichkeiten – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpe, Nahwärme.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Mehr Informationen zu den Wärmelösungen der SWM finden Sie hier: Wärmeangebote der SWM
Die ersten Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt müssen beim Betrieb von nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen mindestens 10 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit klimafreundlichen oder biogenen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese stufenweise Erhöhung wird häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Als Eigentümer*in sind Sie dafür verantwortlich, die Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe zu erfüllen. Die Anforderungen werden jedoch erst ab 2029 schrittweise wirksam, sodass Sie genügend Zeit haben, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden.
Ob die Vorgaben eingehalten werden, prüft in der Regel Ihr Schornsteinfeger oder ein anderer fachkundiger Betrieb bei der jährlichen Kontrolle Ihrer Heizungsanlage.
Nein. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.