Zukunftsfähige Wärmelösungen für Ihren Neubau
Sie planen einen Neubau und suchen nach der passenden Wärmeversorgung? Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lösung und geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten mit den Stadtwerken München.
Welche Optionen stehen im Neubau zur Verfügung?
Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Heizung sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zu erfüllen. Die Stadtwerke München bieten Ihnen vielfältige Lösungen für die Wärmeversorgung an: Mit M‑Fernwärme oder einer M‑Wärmepumpe stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Zudem untersuchen wir, wo Nahwärmenetze möglich sind.
Informationen zu den verschiedenen Versorgungsarten haben wir für Sie in einer kurzen Übersicht zusammengefasst:
Fernwärme
Gebäude werden über ein weitreichendes Rohrsystem mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt, eine eigene Wärmeerzeugungsanlage wird nicht benötigt. Stattdessen wird die Wärme zentral erzeugt, beispielsweise in einem Heizkraftwerk oder in einer Geothermieanlage. Mehr zur M‑Fernwärme
Nahwärme
Bei der Nahwärme handelt es sich um eine dezentrale Wärmeversorgung. Zur Wärmegewinnung werden dabei Energiequellen wie Grundwasser genutzt, die sich in der Nähe der zu versorgenden Gebäude befinden. Mehr zur M‑Nahwärme
Wärmepumpe
Wärmepumpen können Energie aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen, um Gebäude unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu beheizen. Mehr zur M‑Wärmepumpe
Sie möchten wissen, welche Wärmelösung an Ihrer Adresse verfügbar ist? Mit Eingabe Ihrer Adresse können Sie einfach herausfinden, welche Optionen durch die SWM zur Verfügung stehen.
Fördermöglichkeiten für den Neubau
Sie haben die Möglichkeit, auf verschiedene Förderungen zuzugreifen, wenn klimafreundliche Standards eingehalten werden. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Sie durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Neben den Förderungen auf Bundesebene lohnt es sich auch, einen Blick auf regionale Programme zu werfen. So unterstützt die Landeshauptstadt München mit ihrem Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG) den Bau von Gebäuden, die hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Häufige Fragen zu Energielösungen und gesetzlichen Vorgaben
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt grundsätzlich für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Dazu zählen sowohl Wohngebäude als auch gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das hängt von Ihrem Gebäude, den Kosten und den verfügbaren Angeboten ab.
Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse möglich sind: Zum Produktberater
Eine Beratung kann bei der Entscheidung für die passende Lösung helfen: Energieberatung München
Es gibt mehrere Möglichkeiten – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpe, Nahwärme.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Mehr Informationen zu den Wärmelösungen der SWM finden Sie hier: Wärmeangebote der SWM
Die ersten Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt müssen beim Betrieb von nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen mindestens 10 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit klimafreundlichen oder biogenen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese stufenweise Erhöhung wird häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Als Eigentümer*in sind Sie dafür verantwortlich, die Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe zu erfüllen. Die Anforderungen werden jedoch erst ab 2029 schrittweise wirksam, sodass Sie genügend Zeit haben, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden.
Ob die Vorgaben eingehalten werden, prüft in der Regel Ihr Schornsteinfeger oder ein anderer fachkundiger Betrieb bei der jährlichen Kontrolle Ihrer Heizungsanlage.
Nein. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.
Aktuelles aus unserem Energie-Magazin
Wärme in München
Wir treiben die Wärmewende voran mit einem starken Netz und effizienten Lösungen für Zuhause.