Energieausweis erstellen – stressfrei und rechtlich sicher
- Bedarfs- und Verbrauchsausweise für jede Gebäudesituation
- Erfüllt gesetzliche Anforderungen
- Beratung direkt aus München
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Er wird entweder auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist er Pflicht. Ein Energieausweis gilt 10 Jahre und hilft Eigentümer*innen, Mieter*innen und Käufer*innen, die energetische Qualität eines Gebäudes besser einzuschätzen.
Warum sich Ihr Energieausweis von den SWM lohnt
Regionale Expert*innen
Ihre persönliche Beratung direkt aus München
Rechtssicher und zuverlässig
Ausgestellt durch unsere zertifizierten Fachleute
Individuelle Empfehlungen
Energieausweis mit konkreten Modernisierungstipps
Sorgfältige Prüfung
Gründliche und vollständige Prüfung Ihrer Angaben
Unsere Leistungen
Wir erstellen den passenden Energieausweis für Sie:
Energieverbrauchsausweis
Für Wohngebäude ab Baujahr 1977 oder mit mehr als vier Wohneinheiten:
- Grundlage: Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Leistungsumfang: Berücksichtigung besonderer Umstände (zum Beispiel Leerstand), Erstellung eines Energieverbrauchsausweises nach GEG-Vorgaben, Tipps für die Modernisierung
- Preis: Abhängig von der Objektgröße. Sie erhalten ein transparentes Angebot im Beratungsgespräch.
Energiebedarfsausweis
Für unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, sowie für Neubauten ohne ausreichende Verbrauchsdaten:
- Grundlage: Vor-Ort-Check Ihres Gebäudes
- Leistungsumfang: Vor-Ort-Termin, Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach GEG-Vorgaben, Tipps für die Modernisierung
- Preis: Ab 550 € (brutto). Ein etwaiger Mehraufwand wird vor Beginn der Erstellung klar kommuniziert und beträgt 110 € (brutto) pro Stunde
So läuft die Erstellung Ihres Energieausweises ab
Häufige Fragen zu unseren Energieausweisen
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder nach einer umfassenden energetischen Sanierung muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Neubauten benötigen immer einen Bedarfsausweis. Ausnahmen gelten für eigengenutzte Wohnhäuser ohne Nutzerwechsel, denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Objekte unter 50 m².
Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Bei den SWM übernehmen diese Aufgabe unsere zertifizierten Energieberater*innen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Im Energieausweis finden Sie die Effizienzklasse Ihres Gebäudes (von A+ bis H), den Kennwert für den Energiebedarf oder -verbrauch, den Hauptenergieträger, die CO₂-Emissionen sowie individuelle Modernisierungsempfehlungen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und eignet sich für Gebäude ab Baujahr 1977 oder mit mehr als vier Wohneinheiten.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Vor-Ort-Analyse. Er ist verpflichtend für ältere oder unsanierte Gebäude sowie für Neubauten.
Beide Ausweisarten enthalten Modernisierungstipps, die zeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Wir helfen Ihnen nach Ihrer Anfrage, den passenden Ausweis auszuwählen.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausweisart. Beim Verbrauchsausweis richtet sich der Preis nach der Anzahl der Wohneinheiten. Den genauen Preis erhalten Sie im Rahmen der Anfrage. Der Bedarfsausweis kostet ab 550 € (brutto) und umfasst den Vor‑Ort‑Termin innerhalb Münchens. Etwaiger Mehraufwand wird vorab kommuniziert und mit 110 € (brutto) pro Stunde berechnet.
Nein, ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude. Eine Ausnahme besteht nur bei klar getrennten Wohn- und Gewerbeeinheiten, für die separate Ausweise erforderlich sind.
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Außerdem sind Angaben wie Ausweisart, Kennwert und Effizienzklasse in Immobilienanzeigen verpflichtend.
Nach einer energetischen Sanierung ist in vielen Fällen ein neuer Energieausweis erforderlich, da sich die Kennwerte und die Effizienzklasse verbessern können.
Für den Energieverbrauchsausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 01.05.2021 grundsätzlich ein Vor-Ort-Termin vorgesehen.
Dieser Vor-Ort-Termin kann durch das Einreichen geeigneten Bildmaterials ersetzt werden. Nach Auftragseingang erhalten Sie von uns eine kurze Übersicht, welche Fotos wir benötigen und wie Sie diese übermitteln.
Den Energiebedarfsausweis erstellen wir immer mithilfe eines Vor-Ort-Termins, da hierfür eine detaillierte Gebäudeaufnahme erforderlich ist.