Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wirft bei vielen Gebäudeeigentümer*innen Fragen auf. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, bieten wir einen Überblick zu den häufigsten Fragen und wichtigsten Änderungen, die dadurch in Kraft treten.

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Die Anforderungen des GEG

Stand: 26.03.2024 I Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen und damit den Verbrauch fossiler Energien nachhaltig zu reduzieren. Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral erfolgen. Die Novelle des GEG gibt Hauseigentümer*innen seit dem 1. Januar 2024 klare Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten vor. Im Folgenden beantworten wir hierzu die häufigsten Fragen und zeigen auf, mit welchen Wärmelösungen die SWM Sie unterstützen können.

Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Aktueller Stand zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung will das bestehende Gebäudeenergiegesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzen. Das sind die Kernpunkte des neuen Gesetzes:

  • Abschaffung der 65 Prozent-Pflicht
    Die Pflicht, dass jede ab dem 1. Juli 2026 neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll vollständig entfallen. Stattdessen setzt das Gesetz auf eine „Bio-Treppe“, die Eigentümer*innen mehr Flexibilität beim Heizen mit Öl und Gas geben soll.
  • Öl- und Gasheizungen bleiben mit Auflagen erlaubt
    Es sollen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden dürfen.  Voraussetzung ist, dass diese nach der sogenannten „Bio-Treppe“ ab dem 1. Januar 2029 stufenweise steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe (beispielsweise Biomethan, synthetisches Methan, grüner Wasserstoff) nutzen. 
    Ab 2029 müssen diese Anteile bei mindestens 10 Prozent, ab 2030 bei mindestens 15 Prozent , ab 2035 bei mindestens 30 Prozent und ab 2040 bei mindestens 60 Prozent liegen.
    Die Pflichten der „Bio-Treppe“ können auch durch Hybridheizungen (zum Beispiel Wärmepumpe und Gas) oder durch Solarthermie anteilig erfüllt werden. Bestehende Heizungen müssen weiterhin nicht ausgetauscht werden.
  • Kostenteilung in Mietsverhältnissen
    Um Mieter*innen vor zu hohen Heizkosten zu schützen, sollen sich Vermieter*innen beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung an den zusätzlichen Kosten aus verpflichtenden klimafreundlichen Brennstoffanteilen sowie Netzentgelten zur Hälfte beteiligen müssen.

Zeitplan: Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch das Kabinett im Mai 2026 wird es nun im Bundestag und Bundesrat beraten.
Es gilt eine Stichtagsregelung: Heizungsanlagen, die bis zum 30. Juni 2026 bereits beauftragt oder genehmigt wurden, fallen noch unter die bisherigen GEG-Vorgaben.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BMWK)

Das novellierte GEG: Wegbereiter der Wärmewende

Die emissionsarme bzw. -freie Wärme ist ein häufig verkannter, aber enorm wichtiger Baustein der Energiewende. Während die erneuerbaren Energien im Stromsektor bereits einen großen Anteil haben, nimmt die ebenfalls notwendige Transformation im Wärmemarkt gerade erst Fahrt auf. Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz wurde nun auf Bundesebene eine zentrale Weiche für die Wärmewende gestellt. Der Umstieg auf Heizungen, die mit regenerativen Energien betrieben werden, ist ein wichtiger Schritt in Zeiten des Klimawandels, er kann aber auch eine große Umstellung für viele Hauseigentümer*innen bedeuten.

Bitte beachten Sie, dass unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum novellierten Gebäudeenergiegesetz keine Rechtsberatung darstellen.

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