Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, wirft bei vielen Gebäudeeigentümer*innen Fragen auf. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, bieten wir einen Überblick zu den häufigsten Fragen und wichtigsten Änderungen, die dadurch in Kraft treten.

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Die Anforderungen des GEG

Stand: 26.03.2024 I Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen und damit den Verbrauch fossiler Energien nachhaltig zu reduzieren. Ab 2045 soll die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral erfolgen. Die Novelle des GEG gibt Hauseigentümer*innen seit dem 1. Januar 2024 klare Regelungen für Bestandsgebäude und Neubauten vor. Im Folgenden beantworten wir hierzu die häufigsten Fragen und zeigen auf, mit welchen Wärmelösungen die SWM Sie unterstützen können.

Aktuelle Entwicklungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Februar 2026: GEG soll durch neues Gesetz abgelöst werden

Die Bundesregierung will das bestehende Gebäudeenergiegesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzen. Sie hat im Februar 2026 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das unter anderem die folgenden Änderungen enthält:

  • Abschaffung der 65 Prozent-Pflicht
    Die Pflicht, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt vollständig.
  • Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt
    Es dürfen weiterhin neue Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden – allerdings mit Auflagen. Bestehende Heizungen müssen weiterhin nicht ausgetauscht werden. 
  • Einführung der „Bio-Treppe“ 
    Neue Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan, synthetisches Methan, grüner Wasserstoff) nutzen. 

Zeitplan: Der Kabinettsbeschluss, also die formelle Zustimmung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, soll bis Ostern 2026 erfolgen. Das Inkrafttreten ist dann vor dem 1. Juli 2026 vorgesehen. 

Das novellierte GEG: Wegbereiter der Wärmewende

Die emissionsarme bzw. -freie Wärme ist ein häufig verkannter, aber enorm wichtiger Baustein der Energiewende. Während die erneuerbaren Energien im Stromsektor bereits einen großen Anteil haben, nimmt die ebenfalls notwendige Transformation im Wärmemarkt gerade erst Fahrt auf. Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz wurde nun auf Bundesebene eine zentrale Weiche für die Wärmewende gestellt. Der Umstieg auf Heizungen, die mit regenerativen Energien betrieben werden, ist ein wichtiger Schritt in Zeiten des Klimawandels, er kann aber auch eine große Umstellung für viele Hauseigentümer*innen bedeuten.

Bitte beachten Sie, dass unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum novellierten Gebäudeenergiegesetz keine Rechtsberatung darstellen.

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