FAQ - Fragen und Antworten zur Energiewende
Sie wollen mehr über unsere nachhaltigen Energielösungen wissen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Allgemein
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt grundsätzlich für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Dazu zählen sowohl Wohngebäude als auch gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das hängt von Ihrem Gebäude, den Kosten und den verfügbaren Angeboten ab.
Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse möglich sind: Zum Produktberater
Eine Beratung kann bei der Entscheidung für die passende Lösung helfen: Energieberatung München
Es gibt mehrere Möglichkeiten – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpe, Nahwärme.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Mehr Informationen zu den Wärmelösungen der SWM finden Sie hier: Wärmeangebote der SWM
Die ersten Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt müssen beim Betrieb von nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen mindestens 10 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit klimafreundlichen oder biogenen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese stufenweise Erhöhung wird häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Als Eigentümer*in sind Sie dafür verantwortlich, die Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe zu erfüllen. Die Anforderungen werden jedoch erst ab 2029 schrittweise wirksam, sodass Sie genügend Zeit haben, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden.
Ob die Vorgaben eingehalten werden, prüft in der Regel Ihr Schornsteinfeger oder ein anderer fachkundiger Betrieb bei der jährlichen Kontrolle Ihrer Heizungsanlage.
Nein. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.
Sie können Ihre Erdgasheizung weiterhin nutzen, aber die Anforderungen werden strenger. Langfristig lohnt es sich, alternative Heizlösungen zu prüfen.
Wichtig ist: Eine neue Gasheizung kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe weiterhin genutzt werden. Bei einer langfristigen Investition sollten Sie aber prüfen, wie sich die Gasversorgung in Ihrem Gebiet entwickeln kann. In München kann insbesondere Fernwärme dort eine Alternative sein, wo ein Fernwärmenetz vorhanden ist oder künftig ausgebaut wird. Lassen Sie sich daher vor einer Entscheidung beraten und beziehen Sie mögliche Entwicklungen im Gasnetz frühzeitig in Ihre Planung ein.
Über unseren Produktfinder können Sie herausfinden, welche Wärmelösung an Ihrer Adresse verfügbar ist. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage und lassen Sie sich beraten: Zum Produktberater
Ja. Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden.
Allerdings werden die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Gase schrittweise steigen (Stichwort Bio-Treppe).
Wenn Ihre Heizung in die Jahre kommt oder ein Austausch ansteht, lohnt es sich, alternative Heizlösungen zu prüfen und sich beraten zu lassen. Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse verfügbar sind: Zum Produktberater
Ja. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.
Nein. Diese Entscheidung treffen meist die Eigentümer*innen. Sie können sich als Mieter*in aber informieren und beraten lassen.
Fernwärme
Wie funktioniert Fernwärme? Und welche Kosten kommen bei einem Wechsel auf Sie zu? Auf diese und weitere Fragen gehen wir in unserer Fernwärme-Kategorie ein.
Fernwärme ist eine komfortable und effiziente Form der Wärmeversorgung für Gebäude. Die Wärme wird zentral in einem Heiz- oder Kraftwerk erzeugt und über ein unterirdisches, gut gedämmtes Rohrnetz zu den angeschlossenen Haushalten und Gebäuden transportiert.
Dort gelangt die Wärme über eine Übergabestation in das jeweilige Gebäude und wird zum Heizen der Räume sowie für die Warmwasserbereitung genutzt. Eine eigene Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung ist dafür nicht erforderlich.
Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile: Sie gewährleistet eine hohe Versorgungssicherheit, da die Wärme an zahlreichen SWM Standorten erzeugt und zu Ihnen nach Hause transportiert wird. Die Lieferung ist gebrauchsfertig, ohne dass eine Verbrennung im Haus notwendig ist. Fernwärme spart Platz und ist wartungsarm, da keine Heizkessel, Brennstofflager oder Öl- und Gastanks benötigt werden. Fernwärme wird schrittweise immer mehr aus erneuerbaren Energien – in diesem Fall Geothermie – gewonnen, sodass Kund*innen mit Fernwärme die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Sie können auf unserer Website prüfen, ob Fernwärme an Ihrer Adresse verfügbar oder geplant ist. Über unseren Produktberater erhalten Sie eine genaue Antwort: Jetzt prüfen
Nein. Sie können frei entscheiden, ob Sie den Anschluss an das Fernwärmenetz realisieren möchten oder eine alternative Heizlösung für Sie in Frage kommt.
Den Wechsel von Ihrer alten Heizung auf einen Fernwärmeanschluss führen die SWM zusammen mit Ihrem Installateursunternehmen durch. Wir kümmern uns um den Anschluss Ihres Gebäudes an das Fernwärmenetz. Das von Ihnen beauftragte Installateursunternehmen kümmert sich in Ihrem Gebäude um den Ausbau der alten Heizungsanlage und den Einbau der neuen Anschlusskomponenten. So wird eine nahtlose und effiziente Umstellung auf Fernwärme gewährleistet.
Nein, eine solche Pflicht besteht im Versorgungsgebiet der SWM nicht. Sie können frei wählen, ob Sie Ihre Immobilie an das Fernwärmenetz anschließen oder eine andere Heizungslösung nutzen möchten.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz im Verdichtungsgebiet erfolgt nach vorgegebenen Zeitscheiben. Etwa 3 bis 5 Jahre vor dem Anschluss Ihres Gebiets erhalten Sie genaue Informationen über den Anschlusszeitpunkt. Wenn Ihr Gebäude sich in der Nähe einer vorhandenen Fernwärmeleitung befindet, gibt es die Möglichkeit eines früheren Anschlusses.
Sollten Sie Interesse an einem Fernwärme-Anschluss haben, lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Ab 2025 beginnen die SWM mit der Planungsphase für den Ausbau der Fernwärme in den Erschließungsgebieten. Der Ausbau wird schrittweise in festgelegten Zeitscheiben durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie etwa 3 bis 5 Jahre vor dem Beginn der tatsächlichen Erschließung genauere Informationen über den Zeitpunkt Ihres Anschlusses erhalten.
Sollten Sie Interesse an einem Fernwärme-Anschluss haben, teilen Sie uns Ihr Interesse an einem Anschluss mit und lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.
Die SWM untersuchen, ob eine netzgebundene Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet möglich ist, z. B. durch die Erweiterung des Fernwärmenetzes oder den Bau von Nahwärmenetzen.
Über unser Kontaktformular können Sie Ihr Interesse an einer netzgebundenen Wärmelösung bei uns hinterlegen. Wir speichern Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen, sobald das Ergebnis der Untersuchung vorliegt.
Gerne beraten wir Sie auch zu Alternativen wie der M‑Wärmepumpe. Mehr Infos finden Sie hier: M‑Wärmepumpe
Die SWM verlangen für einen Fernwärmeanschluss Netzanschlusskosten und einen Baukostenzuschuss. Näheres können Sie unserem Preisblatt für Netzanschlüsse entnehmen: Preisblatt Netzanschluss
Zusätzlich entstehen Kosten für die Übergabestation. Fragen Sie diese bei Ihrem Heizungsbauer ab, der die Installation der Übergabestation in Ihrem Gebäude durchführen soll.
Es gibt diverse Förderprogramme für umweltfreundliche Heizlösungen wie die Fernwärme. Weiter Informationen zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Wärmepumpe
Die Stadtwerke München setzen Luftwärmepumpen ein. Diese Wärmepumpen nutzen Energie aus der Umgebungsluft, um Wärme zu erzeugen.
Eine Luftwärmepumpe ist ein effizientes Heizsystem, das Energie aus der Umgebungsluft nutzt, um Ihr Zuhause zu erwärmen. Ein Ventilator führt die Luft zu einem Wärmetauscher, in dem ein Kältemittel verdampft. Durch einen Verdichter wird der Druck und somit die Temperatur des Kältemittels erhöht. In einem zweiten Wärmetauscher gibt das erhitzte Kältemittel seine Energie an das Heizwasser ab und wird wieder flüssig. Das erwärmte Heizwasser wird über isolierte Rohre ins Gebäude geleitet und dort für Heizung und Warmwasser genutzt. Der Prozess läuft in einem kontinuierlichen Kreislauf ab.
Der Ventilator einer Luftwärmepumpe erzeugt Geräusche, die an Wind erinnern. Die Lautstärke kann je nach Modell, Leistung und Betriebsart variieren. An sehr kalten Wintertagen wird am meisten Luft bewegt, wodurch die Geräusche lauter werden. Bei wärmeren Temperaturen dreht der Lüfter langsamer und ist daher leiser. Zudem gibt es einen speziellen Modus für die Nacht, der die Lautstärke reduziert. In unserer Beratung helfen wir Ihnen, einen Standort für die Wärmepumpe zu finden, an dem sie weder Sie noch Ihre Nachbarn stört. Wir achten außerdem bei unserer Planung und Installation darauf, dass wir die rechtlichen Anforderungen (TA-Lärm) einhalten.
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gebäudes, der Dämmung, dem Standort und dem individuellen Heizverhalten der Bewohner*innen. Daher ist er von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich.
Wärmepumpen können bei fachgerechter Planung nicht nur im Neubau, sondern auch in Bestandsgebäuden effizient betrieben werden. Die Eignung hängt von Faktoren wie der bestehenden Gebäude-Isolierung, den vorhandenen Wärmeübertragern und dem verfügbaren Platz ab. Im Rahmen unseres Angebots prüfen wir die Gegebenheiten in Ihrem Gebäude und bieten bei Bedarf auch Lösungen an, um die Vorlauftemperatur zu senken. Unser aktueller Fokus liegt auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Mehrfamilienhäusern mit bis zu etwa sechs Wohneinheiten.
Die Kosten einer Wärmepumpe hängen u.a. von der Leistungsstärke und dem Installationsaufwand ab. Durch unsere transparenten Prozesse können wir Ihnen ein attraktives Festpreis-Angebot unterbreiten, das sämtliche Material- und Personalkosten umfasst. So haben Sie von Anfang an die Sicherheit, dass keine überraschenden Nachzahlungen auf Sie zukommen können.
Die laufenden Kosten setzen sich hauptsächlich aus den Stromkosten und den Wartungskosten zusammen. Die Höhe der Stromkosten hängt von der Leistungsstärke Ihrer Wärmepumpe, dem Strompreis Ihres Anbieters und dem Heizbedarf Ihres Gebäudes ab. Wartungskosten entstehen durch regelmäßige Inspektionen und Betriebschecks, sind jedoch in der Regel geringer als bei traditionellen Heizsystemen. Insgesamt liegen die laufenden Kosten für eine Wärmepumpe meist unter denen von herkömmlichen Heizsystemen, insbesondere bei langfristiger Nutzung.
Die Einsparungen sind individuell und lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Leistungszahl Ihrer Wärmepumpe spielt eine entscheidende Rolle, also das Verhältnis der erzeugten Heizleistung zur eingesetzten elektrischen Energie. Die Einsparungen sind außerdem größer, wenn Sie von einem alten, ineffizienten Heizsystem wie einer Öl- oder Gasheizung umsteigen. Auch die Dämmung Ihres Gebäudes beeinflusst die Ersparnisse, da ein gut gedämmtes Gebäude weniger Energie benötigt. Eine Heizlastberechnung durch unsere Expert*innen kann Ihnen eine individuelle Einschätzung bieten.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Installation von Wärmepumpen. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hängt die Höhe Ihres voraussichtlichen Zuschussbetrags von den förderfähigen Kosten ab. Die aktuelle Förderung setzt sich aus Grundförderung (max. 30 %), gestaffeltem, einkommensabhängigem Bonus (bis zu 40 %) und dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizungsanlage) zusammen. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bitte beachten Sie, dass die maximal förderfähigen Kosten und der Klimageschwindigkeitsbonus alle 6 Monate reduziert wird. Prüfen Sie daher regelmäßig die unten genannten Links für die aktuellen Förderbedingungen. Zudem bietet die Landeshauptstadt München für Gebäude in München Fördermöglichkeiten an.
Weitere Informationen zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Die Stadtwerke München bieten einen Wärmepumpen-Stromtarif an. Weitere Informationen finden Sie hier: Wärmestrom für Ihre Heizung | Stadtwerke München (swm.de)
- Unverbindliche Anfrage: Übermitteln Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Gebäude über unser Onlineformular. Dadurch können wir eine erste Einschätzung treffen, ob eine Wärmepumpe für Sie geeignet ist.
- Persönliche Beratung: In einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihre Bedürfnisse, geben Ihnen grundlegende Informationen und stellen mögliche Lösungen vor.
- Expertencheck: Einer unserer Profis bewertet die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort.
- Individuelles Angebot: Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir alle weiteren Schritte wie z. B. die Raumweise Heizlastberechnung oder den Heizkörpercheck.
- Installation: Wir errichten die M-Wärmepumpe und setzen sie in Betrieb. Danach können Sie Ihre Immobilie mit Wärme aus der Wärmepumpe heizen.
Die Dauer der Installation kann je nach Komplexität des Projekts und den baulichen Gegebenheiten variieren. In der Regel ist mit einem reinen Umsetzungszeitraum von ca. einer Woche zu rechnen. Abhängig von den lokalen Besonderheiten sind bestimmte Genehmigungen erforderlich, die wir für Sie vorab bei den zuständigen Behörden einholen. Der Einbau umfasst die Aufstellung der Wärmepumpe, die Verlegung der Leitungen und die Integration in das bestehende Heizungssystem. Nach der Installation erfolgt die Inbetriebnahme, bei der alle Funktionen getestet und Einstellungen vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen eine regelmäßige Wartung, um die Effizienz und Langlebigkeit der Anlage sicherzustellen. Unsere Wärmepumpen-Expert*innen besprechen alle Detailfragen mit Ihnen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Ja, es ist möglich, Ihre Wärmepumpe auch bei andern Anbietern, etwa lokalen Handwerksbetrieben, zu kaufen.
Nahwärme
Welche Vorteile bietet Nahwärme? Und ist Nahwärme umweltfreundlicher als andere Heizsysteme? Dies sind nur einige der Fragen, die wir Ihnen gerne zum Thema Nahwärme beantworten.
Nahwärme aus Grundwasser nutzt die ganzjährig konstante Temperatur des Grundwassers zur Wärmeerzeugung. Das Grundwasser wird an die Oberfläche gepumpt und über das Nahwärmenetz zu den angeschlossenen Gebäuden geleitet. Dort entzieht eine Wärmepumpe dem Wasser Wärme, um das Temperaturniveau für Heizung und Warmwasser anzuheben. Eine zentrale Wärmepumpenanlage kann auch ein gesamtes Quartier mit Wärme versorgen. Das abgekühlte Wasser wird anschließend wieder ins Erdreich zurückgeführt.
Nahwärme nutzt die konstante Temperatur des lokal vorhandenen Grundwassers zur Wärmeversorgung. Das verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Außerdem kann Nahwärme aus Grundwasser im Sommer zur Kühlung eingesetzt werden. Sie eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.
Nein, es besteht keine Verpflichtung, Ihr Gebäude an ein Nahwärmenetz anzuschließen. Sie können auch eine andere Art der Wärmeversorgung wählen. Je mehr der Grundstücke, die für ein Nahwärmenetze in Betracht kommen, sich für eine solche Versorgung entscheiden, desto eher können wir auch ein Nahwärmenetz errichten. Ein hohes Interesse an unseren Nahwärmenetzen fördert daher die Errichtung solcher Nahwärmenetze.
Der Anschlusszeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit und dem Ausbau des Nahwärmenetzes an Ihrer Adresse ab. Die ersten M-Nahwärmenetze befinden sich derzeit in der Untersuchung. Ob sich Ihre Immobilie in einem Untersuchungsgebiet befindet, können Sie über unseren Produktberater prüfen und uns anschließend Ihr Interesse an einer Versorgung über ein M-Nahwärmenetz mitteilen. Ihr Interesse beziehen wir dann in die weiteren Untersuchungen mit ein. Sobald diese vorangeschritten sind, melden wir uns bei Ihnen.
Der Wechsel auf einen Nahwärmeanschluss erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den SWM und Ihrem Heizungsbauunternehmen. Die SWM sorgen für den Anschluss Ihres Gebäudes an das M-Nahwärmenetz. Die Kundenanlage im Gebäude müssen Sie errichten lassen; das erfolgt durch den von Ihnen beauftragten Heizungsinstallateur. So können wir eine nahtlose und effiziente Umstellung auf M-Nahwärme gewährleisten.
Ja, Nahwärme eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Die Integration in Bestandsgebäude erfordert jedoch eine individuelle Prüfung und eventuell Anpassungen der bestehenden Heizungsanlage.
Aufgrund der individuellen Gegebenheiten einer Nahwärmelösung können derzeit keine pauschalen Kosten angegeben werden. Grundsätzlich setzen sich die Kosten – ähnlich wie bei der Fernwärme – aus Netzanschlusskosten und einem Baukostenzuschuss für den Netzanschluss und für die Wärmeversorgung aus einem jährlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
Im Rahmen unseres umfassenden Angebots – Bau, Wartung und Betrieb – kümmern wir uns auch um die Beantragung der Fördergelder für Ihre M-Nahwärmelösung. Die erhaltenen Fördermittel werden selbstverständlich in unserem Angebot für Sie verrechnet.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Gebäude beantragen, beispielsweise für die Dämmung oder die Erneuerung des Heizungsverteilungssystems. Weitere Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Energieberatung
Noch nicht die passende Antwort gefunden? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sanierungsfahrplan und Energieberatung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Beratungsangebot für Hauseigentümer*innen, der von qualifizierten Energieberater*innen ausgestellt wird. Im Sanierungsfahrplan wird der aktuelle Zustand der Immobilie analysiert. Gleichzeitig enthält er empfohlene Sanierungsmaßnahmen. Der iSFP kann sowohl als Leitfaden für eine ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus als auch für eine schrittweise Modernisierung über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt werden. In beiden Fällen zielt er darauf ab, Ihre Immobilie energetisch zu verbessern und langfristig Kosten zu sparen.
Ein iSFP ist sinnvoll, wenn Sie eine umfassende und langfristige energetische Sanierung Ihres Gebäudes planen. Er ist besonders nützlich, wenn Sie Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen wollen und Ihren Energieverbrauch sowie Ihre Energiekosten senken möchten.
Der iSFP unterstützt Sie bei der strukturierten und priorisierten Planung von Sanierungsmaßnahmen, was langfristig wiederum zu Energieeinsparungen führt. Sie profitieren nach Umsetzung von niedrigeren Betriebskosten und einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Zudem bietet der iSFP Vorteile bei der Beantragung von Fördergeldern für die energetische Sanierung. Mit der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erreichen Sie eine fachgerechte Sanierung, die Ihr Gebäude energieeffizient macht.
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage führen wir ein telefonisches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Fragen klären und den weiteren Ablauf erläutern. Daraufhin folgt der verbindliche Vertragsschluss. Anschließend wird Ihre Immobilie von unseren Energieberater*innen bei einem Vor-Ort-Termin begutachtet, um alle notwendigen Daten zu erfassen und den Sanierungsfahrplan präzise auf Ihre Immobilie abzustimmen. In einem persönlichen Abschlussgespräch erhalten Sie den fertigen iSFP mit einer umfassenden Erläuterung der enthaltenen Empfehlungen. Nun können Sie von den verbesserten Förderbedingungen für Ihre energetische Sanierung profitieren, die Ihnen durch den iSFP zur Verfügung stehen.
Ein iSFP darf nur von qualifizierten und zertifizierten Energieberater*innen erstellt werden. Die Stadtwerke München verfügen über entsprechend ausgebildete Expert*innen und bieten daher eine umfassende und qualifizierte Energieberatung an.
Der iSFP wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, weitere Infos finden Sie hier: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die SWM beantragen die Fördermittel für Sie. Die genaue Höhe der Förderung hängt auch von der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums ab.
Für die Umsetzung der im iSFP vorgeschlagenen Sanierungsschritte stehen staatliche Förderungen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Landeshauptstadt München ergänzt die bundesweite Förderung um ihr Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG). Für Hauseigentümer*innen bedeutet das gute Voraussetzungen, um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen günstiger umsetzen zu können. Weitere Infos zum Förderprogramm der Landeshauptstadt München finden Sie hier: Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Antragsberechtigt sind:
-
Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
-
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
-
Nießbrauchsberechtigte
-
Mieter*innen und Pächter*innen
Nießbrauchsberechtigte, Mieter*innen und Pächter*innen sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümer*innen vorweisen können.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Bei einem Eigentümerwechsel kann jedoch ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch genommen werden.
Für die Erstellung eines iSFPs sind folgende Unterlagen hilfreich:
Energieverbrauchsdaten:
-
Strom- und Heizabrechnungen des letzten Jahres; wenn möglich, der letzten drei Jahre
Gebäudedokumentation:
-
Baupläne oder Grundrisse des Gebäudes
-
Schnitte und Ansichten
Technische Informationen:
-
Das letzte vorliegende Kaminkehrerprotokoll
-
Dokumentation oder Rechnung von bereits durchgeführten energetischen Sanierungen (z. B. Fensteraustausch oder Dachdämmung)
Wohnen Sie im Stadtgebiet München, können Sie Baupläne über die Zentralregistratur einsehen: Einsicht in Bauakten. Sollten Ihnen darüber hinaus Informationen fehlen, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage mit, damit wir Sie über alternative Datenerhebungsmöglichkeiten informieren können.
Der iSFP ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig.
Der iSFP dient als Entscheidungshilfe und zeigt die Vorteile einer Komplettsanierung bzw. einer Schritt-für-Schritt-Sanierung auf. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge zur energetischen Sanierung umsetzen, liegt jedoch ganz bei Ihnen. Sie haben jederzeit die freie Wahl, die vorgeschlagenen Maßnahmen nur in Teilen umzusetzen und diese an Ihre persönliche Situation anzupassen.
Bei der Gebäudethermografie misst eine Wärmebildkamera die Oberflächentemperaturen der Gebäudehülle. So lassen sich Wärmeverluste, Feuchtigkeit und Luftundichtigkeiten sichtbar machen, ganz ohne Eingriffe in die Bausubstanz.
Die besten Ergebnisse liefert eine Thermografie bei kalten Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius bei bedecktem Himmel, damit Temperaturunterschiede deutlich sichtbar sind. Am besten im Winter, wenn der Temperaturunterschied zwischen innen und außen besonders groß ist.
Nur so lassen sich alle Bauteile erfassen und eine mögliche Schimmelgefahr zuverlässig erkennen.
Die Durchführung dauert je nach Gebäudegröße rund 1–2 Stunden. Den ausführlichen Bericht mit Thermogrammen, Realbildern, einer verständlichen Ursachenanalyse und konkreten Empfehlungen erhalten Sie innerhalb von etwa zwei Wochen.
Der Bericht umfasst Thermogramme, also Wärmebilder Ihres Gebäudes, sowie Realbilder zur besseren Einordnung der Aufnahmen. Außerdem bekommen Sie eine fachliche Bewertung der erkannten Schwachstellen, Hinweise auf mögliche Ursachen und konkrete Empfehlungen für sinnvolle energetische Verbesserungen.
Ja, die Ergebnisse können Grundlage zur Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und deren Förderanträge sein. In einigen Kommunen ist die Thermografie selbst förderfähig.
Für Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in München und Umgebung. Wir haben die passende Beratung für Ihr Gebäude, Ihr Budget und Ihre Ziele.
Je nach ausgewähltem Schwerpunkt profitieren Sie von unterschiedlichen Vorteilen. Unsere persönliche Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigen Ihnen, wie Sie Energie sparen und Kosten senken können. Unser Förderservice hingegen unterstützt Sie dabei, die passenden Zuschüsse für Ihre geplanten Maßnahmen zu finden. Weitere Angebote wie Gebäudethermografie oder Energieausweise liefern Ihnen wichtige Informationen für die energetische Bewertung Ihrer Immobilie. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Services. Zu unserem Portfolio gehören die persönliche Energieberatung, der Förderservice, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Durchführung von Gebäudethermografie und die Erstellung verschiedener Energieausweise.
Die Kosten hängen vom gewählten Service und dem Umfang der Beratung ab. Detaillierte Preisangaben finden Sie auf den Seiten der einzelnen Leistungen. Viele unserer Leistungen sind förderfähig, zum Beispiel durch staatliche Zuschüsse. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Förderungen zu nutzen.
Ja, unsere Energieberatung richtet sich sowohl an Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern, als auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen bei gemeinschaftlichen Entscheidungen und zeigen Ihnen Lösungen, die für alle Beteiligten sinnvoll sind. So unterstützen wir Sie dabei, die Energiewende auch im größeren Maßstab umzusetzen.
Unsere Expert*innen analysieren Ihr Gebäude vor Ort, prüfen Heizung, Energieverbrauch und Dämmung und geben konkrete Empfehlungen zur Energieeinsparung und sinnvollen Sanierungen. Sie erhalten praxisnahe Tipps, Prioritäten für Maßnahmen und Hinweise zu passenden Förderprogrammen.
Die Beratung ist ideal für alle Haushalte in München, die Energiekosten senken, ihre Heizung modernisieren oder Schimmel vorbeugen möchten. Sie eignet sich besonders für Gebäudeeigentümer*innen, die eine Sanierung planen oder regenerative Energien nutzen möchten.
Die Kosten richten sich nach der Größe Ihres Gebäudes und gelten für Beratungen innerhalb des Stadtgebiets München:
- Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus: 379 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer bis zu 1,5 Stunden) - Mehrfamilienhaus (3 bis 4 Wohneinheiten): 519 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer bis zu 2,5 Stunden) - Mehrfamilienhaus (5 bis 15 Wohneinheiten): 649 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer bis zu 3,5 Stunden) - Mehrfamilienhaus (ab 16 Wohneinheiten): Preis auf Anfrage
(maximale Beratungsdauer bis zu 3,5 Stunden)
Die genannten Beratungszeiten sind Richtwerte und können je nach Objekt variieren.
Ja. Bei einem Vor‑Ort‑Termin prüfen wir verschiedene technische Parameter und die individuellen Gegebenheiten Ihres Gebäudes. Dazu gehören zum Beispiel ein geeigneter Aufstellort für die Wärmepumpe, die Gegebenheiten im Heizkeller sowie die Frage, ob eine Einrohrheizung verbaut ist. Auf dieser Basis können wir einschätzen, ob und wie sich eine Wärmepumpe bei Ihnen sinnvoll realisieren lässt.
Sie profitieren von lokaler Expertise, individuellen Empfehlungen und Auskunft zu Förderprogrammen. Unsere Beratung ist praxisnah, unabhängig und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Die Vor-Ort-Beratung dauert in der Regel etwa 1,5 Stunden. Bei größeren Objekten (Mehrfamilienhäusern ab 5 Parteien) kann die Beratungsdauer zwischen 2 bis 3 Stunden variieren.
Sie erhalten vorab eine Checkliste, in der alle wichtigen Punkte aufgeführt sind. Typische Unterlagen sind zum Beispiel Heizungsdaten, Energieabrechnungen und Informationen zu Ihrem Gebäude, etwa zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. So können wir Sie optimal beraten.
Ja, auch Mieter*innen können von einer Stromsparberatung profitieren. Für bauliche Maßnahmen empfehlen wir jedoch die Abstimmung mit den Gebäudeigentümer*innen.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder nach einer umfassenden energetischen Sanierung muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Neubauten benötigen immer einen Bedarfsausweis. Ausnahmen gelten für eigengenutzte Wohnhäuser ohne Nutzerwechsel, denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Objekte unter 50 m².
Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Bei den SWM übernehmen diese Aufgabe unsere zertifizierten Energieberater*innen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Im Energieausweis finden Sie die Effizienzklasse Ihres Gebäudes (von A+ bis H), den Kennwert für den Energiebedarf oder -verbrauch, den Hauptenergieträger, die CO₂-Emissionen sowie individuelle Modernisierungsempfehlungen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und eignet sich für Gebäude ab Baujahr 1977 oder mit mehr als vier Wohneinheiten.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Vor-Ort-Analyse. Er ist verpflichtend für ältere oder unsanierte Gebäude sowie für Neubauten.
Beide Ausweisarten enthalten Modernisierungstipps, die zeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Wir helfen Ihnen nach Ihrer Anfrage, den passenden Ausweis auszuwählen.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausweisart. Beim Verbrauchsausweis richtet sich der Preis nach der Anzahl der Wohneinheiten. Den genauen Preis erhalten Sie im Rahmen der Anfrage. Der Bedarfsausweis kostet ab 650 € (brutto) und umfasst den Vor‑Ort‑Termin innerhalb Münchens. Etwaiger Mehraufwand wird vorab kommuniziert und mit 130 € (brutto) pro Stunde berechnet.
Nein, ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude. Eine Ausnahme besteht nur bei klar getrennten Wohn- und Gewerbeeinheiten, für die separate Ausweise erforderlich sind.
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Außerdem sind Angaben wie Ausweisart, Kennwert und Effizienzklasse in Immobilienanzeigen verpflichtend.
Nach einer energetischen Sanierung ist in vielen Fällen ein neuer Energieausweis erforderlich, da sich die Kennwerte und die Effizienzklasse verbessern können.
Für den Energieverbrauchsausweis ist laut Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) grundsätzlich ein Vor-Ort-Termin vorgesehen.
Dieser Vor-Ort-Termin kann durch das Einreichen geeigneten Bildmaterials ersetzt werden. Nach Auftragseingang erhalten Sie von uns eine kurze Übersicht, welche Fotos wir benötigen und wie Sie diese übermitteln.
Den Energiebedarfsausweis erstellen wir immer mithilfe eines Vor-Ort-Termins, da hierfür eine detaillierte Gebäudeaufnahme erforderlich ist.
Die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung wird durch eine fachliche Prüfung des Gebäudes nachgewiesen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Vorliegende Berechnungen
Bereits vorhandene energetische Berechnungen oder geprüfte Nachweise können fachlich bewertet werden, um die Einhaltung der Anforderungen zu bestätigen. - Nachweis über den mittleren Wärmedurchgang
Der durchschnittliche Wärmedurchgang des gesamten Gebäudes wird anhand der Bauteilflächen und deren Wärmeeigenschaften berechnet und mit einem zulässigen Grenzwert verglichen. - Einzelbauteilnachweis
Dabei werden alle wesentlichen Bauteile (z. B. Außenwände, Dach, Fenster, Kellerdecke) einzeln geprüft, ob ihre Wärmedurchgangswerte die festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten.
Welches Verfahren angewendet wird, hängt von den vorhandenen Unterlagen ab. Ein positiver Nachweis bestätigt, dass der energetische Mindeststandard gemäß Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt ist.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung deutlich erhöhen. Mit einem iSFP steigt der Förderhöchstbetrag für förderfähige Investitionskosten. Zusätzlich erhalten Sie einen iSFP-Bonus von 5 % auf den durch den iSFP erweiterten Förderrahmen. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten eines individuellen Sanierungsfahrplans.
In den meisten Fällen übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie. Wenn ein Eigenantrag, wie bei der KfW-Heizungsförderung, vorgeschrieben ist, erhalten Sie von uns eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit alles reibungslos funktioniert.
In der Regel beginnen Sie, wenn eine Förderzusage vorliegt. Wir informieren Sie sofort, sobald der Bescheid eingetroffen ist und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
Die Dauer hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Wenn Sie unseren Förderservice nutzen, halten wir Sie über alle Schritte und Fristen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Ihr Antrag schnell bearbeitet wird.
Förderfähig sind zum Beispiel Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung oder der Austausch Ihrer Heizung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot von uns. Ihr Vorteil: Unsere Beratungsleistung Förderservice ist ebenfalls förderfähig, sodass sich die Kosten für Sie reduzieren.
Für bestimmte Förderprogramme ist es verpflichtend, eine*n Energie-Expert*in einzubinden. Das gilt insbesondere bei Anträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine Einbindung ist unter anderem erforderlich für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik außer Heizung
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Maßnahmen mit iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Gut zu wissen: Unsere Energie-Expert*innen übernehmen diese Aufgaben für Sie, erstellen die notwendigen Nachweise und sorgen dafür, dass Ihr Antrag alle technischen und förderrelevanten Anforderungen erfüllt.
Photovoltaik
Unser Komplettpaket M‑Solar Plus ist ideal für Hausbesitzer*innen, die Ihren eigenen Strom erzeugen und damit Ihre Stromkosten senken wollen.
Die Kosten hängen von der Größe und den technischen Anforderungen ab. Bei unserer Beratung klären wir Sie über die Kosten im Detail auf.
Nach Vertragsabschluss benötigen wir in der Regel 6-10 Wochen bis zur vollständigen Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Ja, auf Wunsch integrieren wir einen Speicher, um Ihren Eigenverbrauch zu maximieren.
Ja, die Kombination ist nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll. Eine Photovoltaik-Anlage kann einen Teil des Strombedarfs Ihrer Wärmepumpe decken. So nutzen Sie Ihre selbst erzeugte Energie direkt für die Wärmeversorgung.