FAQ - Fragen und Antworten zur Wärmewende
Sie wollen mehr über unsere nachhaltigen Wärmelösungen wissen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Allgemein
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmebedarf von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und für den verbleibenden Bedarf den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
In Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten, für die seit Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets greifen dieselben Regelungen wie für Bestandsgebäude.
Die Vorgabe, dass neu errichtete Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erzeugen müssen, gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken zunächst noch nicht, sondern erst ab dem 30.06.2026 bzw. dem 30.06.2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Sollte die jeweilige Gemeinde allerdings vor diesen Stichtagen bereits (Teil-)Gebiete ihres Gemeindegebietes als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 %-Vorgabe in diesen Gebieten schon einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung verbindlich.
Wurde oder wird eine Heizung zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt, ab dem die 65 %-Vorgabe verbindlich ist, eingebaut, darf diese noch bis spätestens 2045 fossil betrieben werden, muss aber ab dem 1.1.2029 zu einem steigenden Anteil mit Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden. Notwendig ist zudem eine Energieberatung.
Des Weiteren gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. So kann beispielsweise im Fall eines Heizungstauschs, auch nachdem die 65 %-Vorgabe verbindlich geworden ist, noch für bis zu 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizungsanlage eingebaut werden. Auch für den Fall, dass ein Fernwärmeanschluss noch nicht gleich zur Verfügung steht, aber vereinbart wird, dass dieser binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Ganz wichtig ist: Es muss keine bestehende Heizung ausgebaut werden. Diese darf weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen M-Fernwärme, M-Nahwärme und M-Wärmepumpe sowie M-Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der SWM finden Sie hier:
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Das kommt darauf an.
In der Zeit vom 1.1.2024 bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 können in bestehende Gebäude noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Weist eine Gemeinde vor dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet aus, endet für diese Gebiete das Zeitfenster schon einen Monat nach der Bekanntgabe der Gebiete. Zudem muss eine Energieberatung erfolgen. Außerdem müssen solche Heizungen ab dem 1.1.2029 steigende Anteile von Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff nutzen. Gemäß § 71 Abs. 9 GEG muss der Anteil der Wärme, die aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird, ab dem 1.1.2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1.1.2040 mindestens 60 Prozent betragen.
Nach Ablauf des zuvor genannten Übergangszeitraums können reine Öl- und Gasheizungen in bestehende Gebäude nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen eingebaut werden. So kann z. B. im Fall eines Heizungstauschs für längstens 5 Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Auch für den Fall, dass vereinbart wird, dass der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise noch eine solche Heizung eingebaut werden. Für gasbetriebene Etagenheizungen sieht das novellierte Gebäudeenergiegesetz ebenfalls Ausnahmen vor.
Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Energieträgern in Gebäuden betrieben werden. Bis dahin liefern wir unseren Kund*innen weiterhin zuverlässig Erdgas. Gleichzeitig arbeiten wir schon seit Jahren an verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen und dezentralen Nahwärmelösungen, mit denen die Anforderungen aus dem GEG erfüllt werden können. Zudem bauen wir die Fernwärme weiter aus und verdichten die Anschlüsse in den bestehenden Gebieten.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das GEG schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt (auch eine Kombination ist möglich):
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- Wärmepumpen-Hybridheizung
- Solarthermie-Hybridheizung
Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG beschrieben.
Die SWM haben die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und 2008 die Ausbauoffensive erneuerbare Energien gestartet. 2012 wurde diese um die Fernwärme-Vision erweitert – mit dem Ziel, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken, überwiegend mit Tiefengeothermie. Parallel dazu machen wir das Fernwärmenetz für die Ökowärme fit und bieten zusätzlich zur Fernwärme auch Nahwärme und Wärmepumpen als Wärmelösungen an. Selbstverständlich liefern wir auch Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen, solange diese betrieben werden dürfen.
Baut Ihr*e Vermieter*in eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.
Fernwärme
Wie funktioniert Fernwärme? Und welche Kosten kommen bei einem Wechsel auf Sie zu? Auf diese und weitere Fragen gehen wir in unserer Fernwärme-Kategorie ein.
Bis 2040 wollen die SWM den Münchner Bedarf an Fernwärme CO₂-neutral decken, überwiegend mit Wärme aus Geothermie. Bis dahin wird Fernwärme in energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) und in Heizwerken erzeugt. Zudem erzeugen wir auch heute schon Wärme in Geothermieanlagen. In KWK-Anlagen entsteht bei der Stromproduktion Abwärme. Diese Wärme wird über ein weitläufiges Fernwärmenetz zu den angeschlossenen Gebäuden transportiert. In den Gebäuden wird die Heizenergie über Wärmetauscher in die Zentralheizungen eingespeist. Das abgekühlte Wasser wird dann zurück ins Heizkraftwerk gepumpt, wo der Kreislauf von vorne beginnt.
Fernwärme bietet zahlreiche Vorteile: Sie gewährleistet eine hohe Versorgungssicherheit, da die Wärme an 365 Tagen im Jahr direkt aus SWM eigenen Anlagen in München zu Ihnen nach Hause transportiert wird. Die Lieferung ist gebrauchsfertig, ohne dass eine Verbrennung im Haus notwendig ist. Fernwärme spart Platz und ist wartungsarm, da keine Heizkessel, Brennstofflager oder Öl- und Gastanks benötigt werden.
Sie können auf unserer Website prüfen, ob Fernwärme an Ihrer Adresse verfügbar oder geplant ist. Über unseren Produktberater erhalten Sie eine genaue Antwort: Jetzt prüfen
Nein. Sie können frei entscheiden, ob Sie den Anschluss an das Fernwärmenetz realisieren möchten oder eine alternative Heizlösung für Sie in Frage kommt.
Den Wechsel von Ihrer alten Heizung auf einen Fernwärmeanschluss führen die Stadtwerke München zusammen mit Ihrem Heizungsbauer durch. Die SWM kümmern sich um den Anschluss Ihres Gebäudes an das Fernwärmenetz. Der von Ihnen beauftragte Heizungsbauer kümmert sich in Ihrem Gebäude um den Ausbau der alten Heizungsanlage und den Einbau der neuen Anschlusskomponenten. So wird eine nahtlose und effiziente Umstellung auf Fernwärme gewährleistet.
Nein, eine solche Pflicht besteht nicht. Sie können frei wählen, ob Sie Ihre Immobilie an das Fernwärmenetz anschließen oder eine andere Heizungslösung nutzen möchten.
Der Anschluss an das Fernwärmenetz im Verdichtungsgebiet erfolgt nach vorgegebenen Zeitscheiben. Etwa 2 bis 3 Jahre vor dem Anschluss Ihres Gebiets erhalten Sie genaue Informationen über den Anschlusszeitpunkt. Wenn Ihr Gebäude sich in der Nähe einer vorhandenen Fernwärmeleitung befindet, gibt es die Möglichkeit eines früheren Anschlusses.
Sollten Sie Interesse an einem Fernwärme-Anschluss haben, lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Ab 2025 beginnen die SWM mit der Planungsphase für den Ausbau der Fernwärme in den Erschließungsgebieten. Der Ausbau wird schrittweise in festgelegten Zeitscheiben durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie etwa 2 bis 3 Jahre vor dem Beginn der tatsächlichen Erschließung genauere Informationen über den Zeitpunkt Ihres Anschlusses erhalten.
Sollten Sie Interesse an einem Fernwärme-Anschluss haben, teilen Sie uns Ihr Interesse an einem Anschluss mit und lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.
Die SWM untersuchen, ob eine netzgebundene Wärmeversorgung in Ihrem Gebiet möglich ist, z. B. durch die Erweiterung des Fernwärmenetzes oder den Bau von Nahwärmenetzen.
Über unser Kontaktformular können Sie Ihr Interesse an einer netzgebundenen Wärmelösung bei uns hinterlegen. Wir speichern Ihre Anfrage und melden uns bei Ihnen, sobald das Ergebnis der Untersuchung vorliegt.
Gerne beraten wir Sie auch zu Alternativen wie der M-Wärmepumpe. Mehr Infos finden Sie hier: M-Wärmepumpe
Die SWM verlangen für einen Fernwärmeanschluss Netzanschlusskosten und einen Baukostenzuschuss. Näheres können Sie unserem Preisblatt für Netzanschlüsse entnehmen: Preisblatt Netzanschluss
Zusätzlich entstehen Kosten für die Übergabestation. Fragen Sie diese bei Ihrem Heizungsbauer ab, der die Installation der Übergabestation in Ihrem Gebäude durchführen soll.
Es gibt diverse Förderprogramme für umweltfreundliche Heizlösungen wie die Fernwärme. Weiter Informationen zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Wärmepumpe
Die Stadtwerke München setzen Luftwärmepumpen ein, um eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung zu gewährleisten. Diese Wärmepumpen nutzen Energie aus der Umgebungsluft, um Wärme zu erzeugen.
Eine Luftwärmepumpe ist ein effizientes Heizsystem, das Energie aus der Umgebungsluft nutzt, um Ihr Zuhause zu erwärmen. Ein Ventilator führt die Luft zu einem Wärmetauscher, in dem ein Kältemittel verdampft. Durch einen Verdichter wird der Druck und somit die Temperatur des Kältemittels erhöht. In einem zweiten Wärmetauscher gibt das erhitzte Kältemittel seine Energie an das Heizwasser ab und wird wieder flüssig. Das erwärmte Heizwasser wird über isolierte Rohre ins Gebäude geleitet und dort für Heizung und Warmwasser genutzt. Der Prozess läuft in einem kontinuierlichen Kreislauf ab.
Der Ventilator einer Luftwärmepumpe erzeugt Geräusche, die an Wind erinnern. Die Lautstärke kann je nach Modell, Leistung und Betriebsart variieren. An sehr kalten Wintertagen wird am meisten Luft bewegt, wodurch die Geräusche lauter werden. Bei wärmeren Temperaturen dreht der Lüfter langsamer und ist daher leiser. Zudem gibt es einen speziellen Modus für die Nacht, der die Lautstärke reduziert. In unserer Beratung helfen wir Ihnen, einen Standort für die Wärmepumpe zu finden, an dem sie weder Sie noch Ihre Nachbarn stört. Wir achten außerdem bei unserer Planung und Installation darauf, dass wir die rechtlichen Anforderungen (TA-Lärm) einhalten.
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gebäudes, der Dämmung, dem Standort und dem individuellen Heizverhalten der Bewohner*innen. Daher ist er von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich.
Wärmepumpen können bei fachgerechter Planung nicht nur im Neubau, sondern auch in Bestandsgebäuden effizient betrieben werden. Die Eignung hängt von Faktoren wie der bestehenden Gebäude-Isolierung, den vorhandenen Wärmeübertragern und dem verfügbaren Platz ab. Im Rahmen unseres Angebots prüfen wir die Gegebenheiten in Ihrem Gebäude und bieten bei Bedarf auch Lösungen an, um die Vorlauftemperatur zu senken. Unser aktueller Fokus liegt auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleineren Mehrfamilienhäusern mit bis zu etwa sechs Wohneinheiten.
Die Kosten einer Wärmepumpe hängen u.a. von der Leistungsstärke, dem Installationsaufwand und den geologischen Gegebenheiten ab. Durch unsere transparenten Prozesse können wir Ihnen ein attraktives Festpreis-Angebot unterbreiten, das sämtliche Material- und Personalkosten umfasst. So haben Sie von Anfang an die Sicherheit, dass keine überraschenden Nachzahlungen auf Sie zukommen können.
Die laufenden Kosten setzen sich hauptsächlich aus den Stromkosten und den Wartungskosten zusammen. Die Höhe der Stromkosten hängt von der Leistungsstärke Ihrer Wärmepumpe, dem Strompreis Ihres Anbieters und dem Heizbedarf Ihres Gebäudes ab. Wartungskosten entstehen durch regelmäßige Inspektionen und Betriebschecks, sind jedoch in der Regel geringer als bei traditionellen Heizsystemen. Insgesamt liegen die laufenden Kosten für eine Wärmepumpe meist unter denen von herkömmlichen Heizsystemen, insbesondere bei langfristiger Nutzung.
Die Einsparungen sind individuell und lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Leistungszahl Ihrer Wärmepumpe spielt eine entscheidende Rolle, also das Verhältnis der erzeugten Heizleistung zur eingesetzten elektrischen Energie. Die Einsparungen sind außerdem größer, wenn Sie von einem alten, ineffizienten Heizsystem wie einer Öl- oder Gasheizung umsteigen. Auch die Dämmung Ihres Gebäudes beeinflusst die Ersparnisse, da ein gut gedämmtes Gebäude weniger Energie benötigt. Eine Heizlastberechnung durch unsere Expert*innen kann Ihnen eine individuelle Einschätzung bieten.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Installation von Wärmepumpen. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hängt die Höhe Ihres voraussichtlichen Zuschussbetrags von den förderfähigen Kosten ab. Bei Einfamilienhäusern werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Zudem bietet die Landeshauptstadt München für Gebäude in München Fördermöglichkeiten an.
Weiter Informationen zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) – Landeshauptstadt München (muenchen.de)
Die Stadtwerke München bieten einen Wärmepumpen-Stromtarif an. Weitere Informationen finden Sie hier: Wärmestrom für Ihre Heizung | Stadtwerke München (swm.de)
- Unverbindliche Anfrage: Übermitteln Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Gebäude über unser Onlineformular. Dadurch können wir eine erste Einschätzung treffen, ob eine Wärmepumpe für Sie geeignet ist.
- Persönliche Beratung: In einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihre Bedürfnisse, geben Ihnen grundlegende Informationen und stellen mögliche Lösungen vor.
- Expertencheck: Einer unserer Profis bewertet die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort.
- Individuelles Angebot: Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot. Nach Ihrer Freigabe übernehmen wir alle weiteren Schritte wie z. B. die Raumweise Heizlastberechnung oder den Heizkörpercheck.
- Installation: Wir errichten die M-Wärmepumpe und setzen sie in Betrieb. Danach können Sie Ihre Immobilie mit Wärme aus der Wärmepumpe heizen.
Die Dauer der Installation kann je nach Komplexität des Projekts und den baulichen Gegebenheiten variieren. In der Regel ist mit einem reinen Umsetzungszeitraum von ca. einer Woche zu rechnen. Abhängig von den lokalen Besonderheiten sind bestimmte Genehmigungen erforderlich, die wir für Sie vorab bei den zuständigen Behörden einholen. Der Einbau umfasst die Aufstellung der Wärmepumpe, die Verlegung der Leitungen und die Integration in das bestehende Heizungssystem. Nach der Installation erfolgt die Inbetriebnahme, bei der alle Funktionen getestet und Einstellungen vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen eine regelmäßige Wartung, um die Effizienz und Langlebigkeit der Anlage sicherzustellen. Unsere Wärmepumpen-Expert*innen besprechen alle Detailfragen mit Ihnen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Ja, es ist möglich, Ihre Wärmepumpe auch bei andern Anbietern, etwa lokalen Handwerksbetrieben, zu kaufen.
Nahwärme
Welche Vorteile bietet Nahwärme? Und ist Nahwärme umweltfreundlicher als andere Heizsysteme? Dies sind nur einige der Fragen, die wir Ihnen gerne zum Thema Nahwärme beantworten.
Nahwärme aus Grundwasser nutzt die ganzjährig konstante Temperatur des Grundwassers zur Wärmeerzeugung. Das Grundwasser wird an die Oberfläche gepumpt und über das Nahwärmenetz zu den angeschlossenen Gebäuden geleitet. Dort entzieht eine Wärmepumpe dem Wasser Wärme, um das Temperaturniveau für Heizung und Warmwasser anzuheben. Eine zentrale Wärmepumpenanlage kann auch ein gesamtes Quartier mit Wärme versorgen. Das abgekühlte Wasser wird anschließend wieder ins Erdreich zurückgeführt.
Nahwärme nutzt die konstante Temperatur des lokal vorhandenen Grundwassers zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung. Sie reduziert CO₂-Emissionen und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Außerdem kann Nahwärme aus Grundwasser im Sommer zur Kühlung eingesetzt werden. Sie eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und bietet eine zukunftssichere Versorgung.
Nein, es besteht keine Verpflichtung, Ihr Gebäude an ein Nahwärmenetz anzuschließen. Sie können auch eine andere Art der Wärmeversorgung wählen. Je mehr der Grundstücke, die für ein Nahwärmenetze in Betracht kommen, sich für eine solche Versorgung entscheiden, desto eher können wir auch ein Nahwärmenetz errichten. Ein hohes Interesse an unseren Nahwärmenetzen fördert daher die Errichtung solcher Nahwärmenetze.
Der Anschlusszeitpunkt hängt von der Verfügbarkeit und dem Ausbau des Nahwärmenetzes an Ihrer Adresse ab. Die ersten M-Nahwärmenetze befinden sich derzeit in der Untersuchung. Ob sich Ihre Immobilie in einem Untersuchungsgebiet befindet, können Sie über unserenProduktberater prüfen und uns anschließend Ihr Interesse an einer Versorgung über ein M-Nahwärmenetz mitteilen. Ihr Interesse beziehen wir dann in die weiteren Untersuchungen mit ein. Sobald diese vorangeschritten sind, melden wir uns bei Ihnen.
Der Wechsel auf einen Nahwärmeanschluss erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den SWM und Ihrem Heizungsbauunternehmen. Die SWM sorgen für den Anschluss Ihres Gebäudes an das M-Nahwärmenetz. Die Kundenanlage im Gebäude müssen Sie errichten lassen; das erfolgt durch den von Ihnen beauftragten Heizungsinstallateur. So können wir eine nahtlose und effiziente Umstellung auf M-Nahwärme gewährleisten.
Ja, Nahwärme eignet sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Die Integration in Bestandsgebäude erfordert jedoch eine individuelle Prüfung und eventuell Anpassungen der bestehenden Heizungsanlage.
Aufgrund der individuellen Gegebenheiten einer Nahwärmelösung können derzeit keine pauschalen Kosten angegeben werden. Grundsätzlich setzen sich die Kosten – ähnlich wie bei der Fernwärme – aus Netzanschlusskosten und einem Baukostenzuschuss für den Netzanschluss und für die Wärmeversorgung aus einem jährlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
Im Rahmen unseres umfassenden Angebots – Bau, Wartung und Betrieb – kümmern wir uns auch um die Beantragung der Fördergelder für Ihre M-Nahwärmelösung. Die erhaltenen Fördermittel werden selbstverständlich in unserem Angebot für Sie verrechnet.
Darüber hinaus können Sie Zuschüsse für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Gebäude beantragen, beispielsweise für die Dämmung oder die Erneuerung des Heizungsverteilungssystems. Weitere Informationen zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
BMWK – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Stadt München – Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Energieberatung
Noch nicht die passende Antwort gefunden? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sanierungsfahrplan und Energieberatung.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneidertes Beratungsangebot für Hauseigentümer*innen, der von qualifizierten Energieberater*innen ausgestellt wird. Im Sanierungsfahrplan wird der aktuelle Zustand der Immobilie analysiert. Gleichzeitig enthält er empfohlene Sanierungsmaßnahmen.
Der iSFP kann sowohl als Leitfaden für eine ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus als auch für eine schrittweise Modernisierung über einen längeren Zeitraum hinweg eingesetzt werden. In beiden Fällen zielt er darauf ab, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu verbessern, langfristig Kosten zu sparen und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Ein iSFP ist sinnvoll, wenn Sie eine umfassende und langfristige energetische Sanierung Ihres Gebäudes planen. Er ist besonders nützlich, wenn Sie Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen wollen und Ihren Energieverbrauch sowie Ihre Energiekosten nachhaltig senken möchten.
Der iSFP unterstützt Sie bei der strukturierten und priorisierten Planung von Sanierungsmaßnahmen, was langfristig wiederum zu Energieeinsparungen führt. Sie profitieren nach Umsetzung von niedrigeren Betriebskosten und einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Zudem bietet der iSFP Vorteile bei der Beantragung von Fördergeldern für die energetische Sanierung.
Mit der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen erreichen Sie eine fachgerechte Sanierung, welche die CO₂-Emissionen Ihrer Immobilie reduziert und wiederum einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leistet.
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage führen wir ein telefonisches Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Fragen klären und den weiteren Ablauf erläutern. Daraufhin folgt der verbindliche Vertragsschluss. Anschließend wird Ihre Immobilie von unseren Energieberater*innen bei einem Vor-Ort-Termin begutachtet, um alle notwendigen Daten zu erfassen und den Sanierungsfahrplan präzise auf Ihre Immobilie abzustimmen. In einem persönlichen Abschlussgespräch erhalten Sie den fertigen iSFP mit einer umfassenden Erläuterung der enthaltenen Empfehlungen. Nun können Sie von den verbesserten Förderbedingungen für Ihre energetische Sanierung profitieren, die Ihnen durch den iSFP zur Verfügung stehen.
Ein iSFP darf nur von qualifizierten und zertifizierten Energieberater*innen erstellt werden. Die Stadtwerke München verfügen über entsprechend ausgebildete Expert*innen und bieten daher eine umfassende und qualifizierte Energieberatung an.
Der iSFP wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, weitere Infos finden Sie hier: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude. Die SWM beantragen die Fördermittel für Sie. Die genaue Höhe der Förderung hängt auch von der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums ab.
Für die Umsetzung der im iSFP vorgeschlagenen Sanierungsschritte stehen staatliche Förderungen zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Landeshauptstadt München ergänzt die bundesweite Förderung um ihr Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG). Für Hauseigentümer*innen bedeutet das gute Voraussetzungen, um Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen günstiger umsetzen zu können. Weitere Infos zum Förderprogramm der Landeshauptstadt München finden Sie hier: Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Antragsberechtigt sind:
-
Eigentümer*innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
-
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
-
Nießbrauchsberechtigte
-
Mieter*innen und Pächter*innen
Nießbrauchsberechtigte, Mieter*innen und Pächter*innen sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümer*innen vorweisen können.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.
Zwischen zwei Beratungen für dasselbe Gebäude muss ein Abstand von mindestens vier Jahren liegen. Bei einem Eigentümerwechsel kann jedoch ohne Wartezeit eine Energieberatung für Wohngebäude für dasselbe Gebäude in Anspruch genommen werden.
Für die Erstellung eines iSFPs sind folgende Unterlagen hilfreich:
Energieverbrauchsdaten:
-
Strom- und Heizabrechnungen des letzten Jahres; wenn möglich, der letzten drei Jahre
Gebäudedokumentation:
-
Baupläne oder Grundrisse des Gebäudes
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Schnitte und Ansichten
Technische Informationen:
-
Das letzte vorliegende Kaminkehrerprotokoll
-
Dokumentation oder Rechnung von bereits durchgeführten energetischen Sanierungen (z. B. Fensteraustausch oder Dachdämmung)
Wohnen Sie im Stadtgebiet München, können Sie Baupläne über die Zentralregistratur einsehen: Einsicht in Bauakten. Sollten Ihnen darüber hinaus Informationen fehlen, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage mit, damit wir Sie über alternative Datenerhebungsmöglichkeiten informieren können.
Der iSFP ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig.
Der iSFP dient als Entscheidungshilfe und zeigt die Vorteile einer Komplettsanierung bzw. einer Schritt-für-Schritt-Sanierung auf. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie die im iSFP enthaltenen Vorschläge zur energetischen Sanierung umsetzen, liegt jedoch ganz bei Ihnen. Sie haben jederzeit die freie Wahl, die vorgeschlagenen Maßnahmen nur in Teilen umzusetzen und diese an Ihre persönliche Situation anzupassen.
Bei der Gebäudethermografie misst eine Wärmebildkamera die Oberflächentemperaturen der Gebäudehülle. So lassen sich Wärmeverluste, Feuchtigkeit und Luftundichtigkeiten sichtbar machen, ganz ohne Eingriffe in die Bausubstanz.
Die besten Ergebnisse liefert eine Thermografie bei kalten Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius bei bedecktem Himmel, damit Temperaturunterschiede deutlich sichtbar sind. Am besten im Winter, wenn der Temperaturunterschied zwischen innen und außen besonders groß ist.
Nur so lassen sich alle Bauteile erfassen und eine mögliche Schimmelgefahr zuverlässig erkennen.
Die Durchführung dauert je nach Gebäudegröße rund 1–2 Stunden. Den ausführlichen Bericht mit Thermogrammen, Realbildern, einer verständlichen Ursachenanalyse und konkreten Empfehlungen erhalten Sie innerhalb von etwa zwei Wochen.
Der Bericht umfasst Thermogramme, also Wärmebilder Ihres Gebäudes, sowie Realbilder zur besseren Einordnung der Aufnahmen. Außerdem bekommen Sie eine fachliche Bewertung der erkannten Schwachstellen, Hinweise auf mögliche Ursachen und konkrete Empfehlungen für sinnvolle energetische Verbesserungen.
Ja, die Ergebnisse können Grundlage zur Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen und deren Förderanträge sein. In einigen Kommunen ist die Thermografie selbst förderfähig.
Für Eigentümer*innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in München und Umgebung. Wir haben die passende Beratung für Ihr Gebäude, Ihr Budget und Ihre Ziele.
Je nach ausgewähltem Schwerpunkt profitieren Sie von unterschiedlichen Vorteilen. Unsere persönliche Energieberatung oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigen Ihnen, wie Sie Energie sparen und Kosten senken können. Unser Förderservice hingegen unterstützt Sie dabei, die passenden Zuschüsse für Ihre geplanten Maßnahmen zu finden. Weitere Angebote wie Gebäudethermografie oder Energieausweise liefern Ihnen wichtige Informationen für die energetische Bewertung Ihrer Immobilie. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Services. Zu unserem Portfolio gehören die persönliche Energieberatung, der Förderservice, die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die Durchführung von Gebäudethermografie und die Erstellung verschiedener Energieausweise.
Die Kosten hängen vom gewählten Service und dem Umfang der Beratung ab. Detaillierte Preisangaben finden Sie auf den Seiten der einzelnen Leistungen. Viele unserer Leistungen sind förderfähig, zum Beispiel durch staatliche Zuschüsse. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Förderungen zu nutzen.
Ja, unsere Energieberatung richtet sich sowohl an Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern, als auch an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern. Wir berücksichtigen die besonderen Anforderungen bei gemeinschaftlichen Entscheidungen und zeigen Ihnen Lösungen, die für alle Beteiligten sinnvoll sind. So unterstützen wir Sie dabei, die Energiewende auch im größeren Maßstab umzusetzen.
Unsere Expert*innen analysieren Ihr Gebäude vor Ort, prüfen Heizung, Energieverbrauch und Dämmung und geben konkrete Empfehlungen zur Energieeinsparung und sinnvollen Sanierungen. Sie erhalten praxisnahe Tipps, Prioritäten für Maßnahmen und Hinweise zu passenden Förderprogrammen.
Die Beratung ist ideal für alle Haushalte in München, die Energiekosten senken, ihre Heizung modernisieren oder Schimmel vorbeugen möchten. Sie eignet sich besonders für Gebäudeeigentümer*innen, die eine Sanierung planen oder regenerative Energien nutzen möchten.
Die Kosten richten sich nach der Größe Ihres Gebäudes und gelten für Beratungen innerhalb des Stadtgebiets München:
- Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus: 299 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer: bis zu 1,5 Stunden) - Mehrfamilienhaus (3 bis 4 Wohneinheiten): 449 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer: circa 2 bis 3 Stunden) - Mehrfamilienhaus (5 bis 15 Wohneinheiten): 549 € (brutto)
(maximale Beratungsdauer: circa 2 bis 3 Stunden) - Mehrfamilienhaus (ab 16 Wohneinheiten): Preis auf Anfrage
(maximale Beratungsdauer: circa 2 bis 3 Stunden)
Die genannten Beratungszeiten sind Richtwerte und können je nach Objekt variieren.
Ja. Bei einem Vor‑Ort‑Termin prüfen wir verschiedene technische Parameter und die individuellen Gegebenheiten Ihres Gebäudes. Dazu gehören zum Beispiel ein geeigneter Aufstellort für die Wärmepumpe, die Gegebenheiten im Heizkeller sowie die Frage, ob eine Einrohrheizung verbaut ist. Auf dieser Basis können wir einschätzen, ob und wie sich eine Wärmepumpe bei Ihnen sinnvoll realisieren lässt.
Sie profitieren von lokaler Expertise, individuellen Empfehlungen und Auskunft zu Förderprogrammen. Unsere Beratung ist praxisnah, unabhängig und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Die Vor-Ort-Beratung dauert in der Regel etwa 1,5 Stunden. Bei größeren Objekten (Mehrfamilienhäusern ab 5 Parteien) kann die Beratungsdauer zwischen 2 bis 3 Stunden variieren.
Sie erhalten vorab eine Checkliste, in der alle wichtigen Punkte aufgeführt sind. Typische Unterlagen sind zum Beispiel Heizungsdaten, Energieabrechnungen und Informationen zu Ihrem Gebäude, etwa zu bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. So können wir Sie optimal beraten.
Ja, auch Mieter*innen können von einer Stromsparberatung profitieren. Für bauliche Maßnahmen empfehlen wir jedoch die Abstimmung mit den Gebäudeigentümer*innen.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder nach einer umfassenden energetischen Sanierung muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Neubauten benötigen immer einen Bedarfsausweis. Ausnahmen gelten für eigengenutzte Wohnhäuser ohne Nutzerwechsel, denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Objekte unter 50 m².
Nur qualifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Bei den SWM übernehmen diese Aufgabe unsere zertifizierten Energieberater*innen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Im Energieausweis finden Sie die Effizienzklasse Ihres Gebäudes (von A+ bis H), den Kennwert für den Energiebedarf oder -verbrauch, den Hauptenergieträger, die CO₂-Emissionen sowie individuelle Modernisierungsempfehlungen.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und eignet sich für Gebäude ab Baujahr 1977 oder mit mehr als vier Wohneinheiten.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer Vor-Ort-Analyse. Er ist verpflichtend für ältere oder unsanierte Gebäude sowie für Neubauten.
Beide Ausweisarten enthalten Modernisierungstipps, die zeigen, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern können. Wir helfen Ihnen nach Ihrer Anfrage, den passenden Ausweis auszuwählen.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Ausweisart. Beim Verbrauchsausweis richtet sich der Preis nach der Anzahl der Wohneinheiten. Den genauen Preis erhalten Sie im Rahmen der Anfrage. Der Bedarfsausweis kostet ab 550 € (brutto) und umfasst den Vor‑Ort‑Termin innerhalb Münchens. Etwaiger Mehraufwand wird vorab kommuniziert und mit 110 € (brutto) pro Stunde berechnet.
Nein, ein Energieausweis gilt immer für das gesamte Gebäude. Eine Ausnahme besteht nur bei klar getrennten Wohn- und Gewerbeeinheiten, für die separate Ausweise erforderlich sind.
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Außerdem sind Angaben wie Ausweisart, Kennwert und Effizienzklasse in Immobilienanzeigen verpflichtend.
Nach einer energetischen Sanierung ist in vielen Fällen ein neuer Energieausweis erforderlich, da sich die Kennwerte und die Effizienzklasse verbessern können.
Für den Energieverbrauchsausweis ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 01.05.2021 grundsätzlich ein Vor-Ort-Termin vorgesehen.
Dieser Vor-Ort-Termin kann durch das Einreichen geeigneten Bildmaterials ersetzt werden. Nach Auftragseingang erhalten Sie von uns eine kurze Übersicht, welche Fotos wir benötigen und wie Sie diese übermitteln.
Den Energiebedarfsausweis erstellen wir immer mithilfe eines Vor-Ort-Termins, da hierfür eine detaillierte Gebäudeaufnahme erforderlich ist.
Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt zusätzliche Vorteile, wenn Sie Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen möchten. Mit dem iSFP ist ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich, sowie die Verdopplung der förderfähigen Kosten. Wir beraten Sie gerne dazu: individueller Sanierungsfahrplan
In den meisten Fällen übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie. Wenn ein Eigenantrag, wie bei der KfW-Heizungsförderung, vorgeschrieben ist, erhalten Sie von uns eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit alles reibungslos funktioniert.
In der Regel beginnen Sie, wenn eine Förderzusage vorliegt. Wir informieren Sie sofort, sobald der Bescheid eingetroffen ist und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
Die Dauer hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Wenn Sie unseren Förderservice nutzen, halten wir Sie über alle Schritte und Fristen auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass Ihr Antrag schnell bearbeitet wird.
Förderfähig sind zum Beispiel Dämmung, Lüftung, Heizungsoptimierung oder der Austausch Ihrer Heizung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot von uns. Ihr Vorteil: Unsere Beratungsleistung Förderservice ist ebenfalls förderfähig, sodass sich die Kosten für Sie reduzieren.
Für bestimmte Förderprogramme ist es verpflichtend, einen Energieeffizienz-Expert*in einzubinden. Das gilt insbesondere bei Anträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine Einbindung ist unter anderem erforderlich für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik außer Heizung
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Maßnahmen mit iSFP-Bonus
- Fachplanung und Baubegleitung
Gut zu wissen: Unsere Energieeffizienz-Expert*innen übernehmen diese Aufgaben für Sie, erstellen die notwendigen Nachweise und sorgen dafür, dass Ihr Antrag alle technischen und förderrelevanten Anforderungen erfüllt.
Photovoltaik
Unser Komplettpaket M-Solar Plus ist ideal für Hausbesitzer*innen, die Ihre Stromkosten senken wollen und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten.
Die Kosten hängen von der Größe und den technischen Anforderungen ab. Bei unserer Beratung klären wir Sie über die Kosten im Detail auf.
Nach Vertragsabschluss benötigen wir in der Regel 6-10 Wochen bis zur vollständigen Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
Ja, Sie können Förderungen nutzen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Es stehen Bundesförderungen und je nach Wohnort auch kommunale Förderprogramme zur Verfügung.
Ja, auf Wunsch integrieren wir einen Speicher, um Ihren Eigenverbrauch zu maximieren.
Ja, die Kombination ist nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll. Eine Photovoltaik-Anlage kann einen Teil des Strombedarfs Ihrer Wärmepumpe decken. So nutzen Sie Ihre selbst erzeugte Energie direkt für die Wärmeversorgung.