Kommunale Wärmeplanung in München
Bis zum Jahr 2045 soll das Heizen in Deutschland klimaneutral werden. Die Stadtwerke München setzen sich bereits seit vielen Jahren für die Wärmewende ein und bieten den Münchner*innen innovative Lösungen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in München und zum Engagement der Stadtwerke München.
Was ist die kommunale Wärmeplanung
Die Bundesregierung will die Wärmeversorgung bis 2045 komplett auf erneuerbare Energien umstellen. Die rechtliche Grundlage bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Städte ab 100.000 Einwohner*innen müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen; kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die Wärmeplanung erfasst die aktuelle Wärmeversorgung und informiert darüber, welche Art der Wärmeversorgung in welchem Gebiet als besonders geeignet gilt.
Wie weit ist München mit dem Wärmeplan?
München gehört bei der kommunalen Wärmeplanung zu den Vorreitern in Deutschland. Dies ermöglicht den Münchner*innen eine frühzeitige Planung für zukünftige Wärmelösungen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat bereits im Mai 2024 einen vorläufigen Wärmeplan im Klimarat der Stadt vorgestellt und im Stadtrat eingebracht. Seitdem steht er allen Bürger*innen frei zur Verfügung. Unter folgendem Link können Sie darauf zugreifen: Kommunaler Wärmeplan (muenchen.de)
Was bedeutet das für Gebäudeeigentümer*innen?
Gebäudeeigentümer*innen profitieren vom Wärmeplan, da er ihnen hilft, die beste nachhaltige Wärmelösung für ihre Immobilie zu finden. Wer aktuell mit Öl oder Gas heizt, braucht bis 2045 eine nachhaltige Alternative. Es bleibt genügend Zeit, sich gründlich zu informieren und die Umstellung zu planen: Wird vor der eigenen Haustür ein Zugang zu einem Wärmenetz vorhanden sein? Oder ist eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe die bessere Option? Für Neubauten in Neubaugebieten gilt bereits jetzt, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen muss.
Welche Unterstützung bieten die Stadtwerke München?
M‑Fernwärme spielt eine zentrale Rolle für Münchens zukünftige Wärmeversorgung. Das Fernwärmenetz der SWM, mit aktuell rund 1.000 Kilometern Länge eines der größten in Deutschland, soll bis 2040 um circa 600 Kilometer erweitert werden. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist energieeffizienter und klimaschonender als rein fossile Wärmeenergie. Bis 2040 soll die Fernwärme in München vollständig CO₂-neutral sein, hauptsächlich durch den Einsatz von Wärme aus Tiefengeothermie. Die geologischen Bedingungen in der Region sind dafür vorteilhaft. Zusätzlich bieten die Stadtwerke München weitere Lösungen wie Nahwärmenetze und Wärmepumpen an, um Kund*innen eine passende Wärmelösung zu ermöglichen.
Entdecken Sie die passenden Wärmelösungen der SWM für Ihren Standort! Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und lassen Sie sich die verfügbaren Optionen anzeigen.
Die SWM bieten verschiedene Wärmelösungen an, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Für viele Münchner*innen ist die Fernwärme eine geeignete Lösung. Diese gewährleistet nicht nur eine hohe Versorgungssicherheit, sondern wird auch durch den Ausbau der Geothermie immer weiter dekarbonisiert. Eigentümer*innen, die in Gebieten mit geplanter Fernwärme-Erschließung wohnen, werden einige Jahre vor den Baumaßnahmen informiert und können dann entscheiden, ob sie einen Anschluss an das Fernwärmenetz wünschen. Mehr Infos zur Fernwärme finden Sie hier: M‑Fernwärme
In Gebieten, in denen kein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen ist, bieten die SWM verschiedene dezentrale Lösungen an. Dazu gehört die M‑Wärmepumpe als individuelle Lösung für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Zudem untersuchen die SWM, wo Nahwärmenetze
(M‑Nahwärme) für Siedlungen, Baublöcke und Quartiere in Betracht kommen.
Sie haben noch Fragen zur Wärmewende? Hier finden Sie Antworten.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gilt grundsätzlich für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude. Dazu zählen sowohl Wohngebäude als auch gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das hängt von Ihrem Gebäude, den Kosten und den verfügbaren Angeboten ab.
Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse möglich sind: Zum Produktberater
Eine Beratung kann bei der Entscheidung für die passende Lösung helfen: Energieberatung München
Es gibt mehrere Möglichkeiten – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpe, Nahwärme.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Mehr Informationen zu den Wärmelösungen der SWM finden Sie hier: Wärmeangebote der SWM
Die ersten Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt müssen beim Betrieb von nach dem 29. Juli 2026 neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen mindestens 10 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit klimafreundlichen oder biogenen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Diese stufenweise Erhöhung wird häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Als Eigentümer*in sind Sie dafür verantwortlich, die Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe zu erfüllen. Die Anforderungen werden jedoch erst ab 2029 schrittweise wirksam, sodass Sie genügend Zeit haben, die für Ihr Gebäude passende Lösung zu finden.
Ob die Vorgaben eingehalten werden, prüft in der Regel Ihr Schornsteinfeger oder ein anderer fachkundiger Betrieb bei der jährlichen Kontrolle Ihrer Heizungsanlage.
Nein. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.
Sie können Ihre Erdgasheizung weiterhin nutzen, aber die Anforderungen werden strenger. Langfristig lohnt es sich, alternative Heizlösungen zu prüfen.
Wichtig ist: Eine neue Gasheizung kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Bio-Treppe weiterhin genutzt werden. Bei einer langfristigen Investition sollten Sie aber prüfen, wie sich die Gasversorgung in Ihrem Gebiet entwickeln kann. In München kann insbesondere Fernwärme dort eine Alternative sein, wo ein Fernwärmenetz vorhanden ist oder künftig ausgebaut wird. Lassen Sie sich daher vor einer Entscheidung beraten und beziehen Sie mögliche Entwicklungen im Gasnetz frühzeitig in Ihre Planung ein.
Über unseren Produktfinder können Sie herausfinden, welche Wärmelösung an Ihrer Adresse verfügbar ist. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage und lassen Sie sich beraten: Zum Produktberater
Ja. Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden.
Allerdings werden die gesetzlichen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Gase schrittweise steigen (Stichwort Bio-Treppe).
Wenn Ihre Heizung in die Jahre kommt oder ein Austausch ansteht, lohnt es sich, alternative Heizlösungen zu prüfen und sich beraten zu lassen. Unser Produktberater zeigt Ihnen, welche Wärmelösungen an Ihrer Adresse verfügbar sind: Zum Produktberater
Ja. Sie können frei wählen, welches Heizsystem Sie nutzen möchten.
Nein. Diese Entscheidung treffen meist die Eigentümer*innen. Sie können sich als Mieter*in aber informieren und beraten lassen.