Kommunale Wärmeplanung in München
Bis zum Jahr 2045 soll das Heizen in Deutschland klimaneutral werden. Die Stadtwerke München setzen sich bereits seit vielen Jahren für die Wärmewende ein und bieten den Münchner*innen innovative und nachhaltige Lösungen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur kommunalen Wärmeplanung in München und zum Engagement der Stadtwerke München.
Was ist die kommunale Wärmeplanung
Um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen, muss der CO₂-Ausstoß reduziert werden. Daher will die Bundesregierung die Wärmeversorgung bis 2045 komplett auf erneuerbare Energien umstellen. Die rechtliche Grundlage bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Städte ab 100.000 Einwohner*innen müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen; kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Die Wärmeplanung erfasst die aktuelle Wärmeversorgung und informiert darüber, welche Art der Wärmeversorgung in welchem Gebiet als besonders geeignet gilt.
Wie weit ist München mit dem Wärmeplan?
München gehört bei der kommunalen Wärmeplanung zu den Vorreitern in Deutschland. Dies ermöglicht den Münchner*innen eine frühzeitige Planung für zukünftige Wärmelösungen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat bereits im Mai 2024 einen vorläufigen Wärmeplan im Klimarat der Stadt vorgestellt und im Stadtrat eingebracht. Seitdem steht er allen Bürger*innen frei zur Verfügung. Unter folgendem Link können Sie darauf zugreifen: Kommunaler Wärmeplan (muenchen.de)
Was bedeutet das für Gebäudeeigentümer*innen?
Gebäudeeigentümer*innen profitieren vom Wärmeplan, da er ihnen hilft, die beste nachhaltige Wärmelösung für ihre Immobilie zu finden. Wer aktuell mit Öl oder Gas heizt, braucht bis 2045 eine nachhaltige Alternative. Es bleibt genügend Zeit, sich gründlich zu informieren und die Umstellung zu planen: Wird vor der eigenen Haustür ein Zugang zu einem Wärmenetz vorhanden sein? Oder ist eine individuelle Lösung wie eine Wärmepumpe die bessere Option? Für Neubauten in Neubaugebieten gilt bereits jetzt, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen muss.
Welche Unterstützung bieten die Stadtwerke München?
M-Fernwärme spielt eine zentrale Rolle für Münchens zukünftige Wärmeversorgung. Das Fernwärmenetz der SWM, mit aktuell rund 1.000 Kilometern Länge eines der größten in Deutschland, soll bis 2040 um circa 600 Kilometer erweitert werden. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist energieeffizienter und klimaschonender als rein fossile Wärmeenergie. Bis 2040 soll die Fernwärme in München vollständig CO₂-neutral sein, hauptsächlich durch den Einsatz von Wärme aus Tiefengeothermie. Die geologischen Bedingungen in der Region sind dafür vorteilhaft. Zusätzlich bieten die Stadtwerke München weitere Lösungen wie Nahwärmenetze und Wärmepumpen an, um Kund*innen eine passende Wärmelösung zu ermöglichen.
Entdecken Sie die passenden Wärmelösungen der SWM für Ihren Standort! Geben Sie einfach Ihre Adresse ein und lassen Sie sich die verfügbaren Optionen anzeigen.
Die SWM bieten verschiedene Wärmelösungen an, die von den örtlichen Gegebenheiten abhängen. Für viele Münchner*innen ist die Fernwärme eine geeignete Lösung. Diese gewährleistet nicht nur eine hohe Versorgungssicherheit, sondern wird auch durch den Ausbau der Geothermie immer weiter dekarbonisiert. Eigentümer*innen, die in Gebieten mit geplanter Fernwärme-Erschließung wohnen, werden einige Jahre vor den Baumaßnahmen informiert und können dann entscheiden, ob sie einen Anschluss an das Fernwärmenetz wünschen. Mehr Infos zur Fernwärme finden Sie hier: M-Fernwärme
In Gebieten, in denen kein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen ist, bieten die SWM verschiedene dezentrale Lösungen an. Dazu gehört die M-Wärmepumpe als individuelle Lösung für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Zudem untersuchen die SWM, wo Nahwärmenetze
(M-Nahwärme) für Siedlungen, Baublöcke und Quartiere in Betracht kommen.
Allgemein
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Wärmewende und geeignete Wärmelösungen der Stadtwerke München.
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmebedarf von Gebäuden nachhaltig zu reduzieren und für den verbleibenden Bedarf den Fokus auf erneuerbare Energien zu legen.
Das Gebäudeenergiegesetz betrifft alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Dies umfasst sowohl Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude.
In Neubaugebieten dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten, für die seit Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets greifen dieselben Regelungen wie für Bestandsgebäude.
Die Vorgabe, dass neu errichtete Heizungen mindestens 65 % der Wärme mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erzeugen müssen, gilt für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken zunächst noch nicht, sondern erst ab dem 30.06.2026 bzw. dem 30.06.2028, abhängig von der Größe der Gemeinde. Sollte die jeweilige Gemeinde allerdings vor diesen Stichtagen bereits (Teil-)Gebiete ihres Gemeindegebietes als Aus- oder Neubaugebiet für ein Wärmenetz bzw. Wasserstoffnetz ausweisen, wird die 65 %-Vorgabe in diesen Gebieten schon einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung verbindlich.
Wurde oder wird eine Heizung zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt, ab dem die 65 %-Vorgabe verbindlich ist, eingebaut, darf diese noch bis spätestens 2045 fossil betrieben werden, muss aber ab dem 1.1.2029 zu einem steigenden Anteil mit Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff betrieben werden. Notwendig ist zudem eine Energieberatung.
Des Weiteren gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. So kann beispielsweise im Fall eines Heizungstauschs, auch nachdem die 65 %-Vorgabe verbindlich geworden ist, noch für bis zu 5 Jahre eine rein fossil betriebene Heizungsanlage eingebaut werden. Auch für den Fall, dass ein Fernwärmeanschluss noch nicht gleich zur Verfügung steht, aber vereinbart wird, dass dieser binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.
Ganz wichtig ist: Es muss keine bestehende Heizung ausgebaut werden. Diese darf weiterbetrieben und auch repariert werden. Erst ab 2045 dürfen nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Seit vielen Jahren arbeiten die SWM an verschiedenen Wärmelösungen. Je nach Standort und sonstigen Voraussetzungen stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Lösungen für die Wärmeversorgung zur Verfügung. Dazu zählen M-Fernwärme, M-Nahwärme und M-Wärmepumpe sowie M-Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Wärmelösungen der SWM finden Sie hier:
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Ab dem 1.1.2045 dürfen allerdings nur noch Heizungen betrieben werden, die zu 100 % erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme nutzen.
Das kommt darauf an.
In der Zeit vom 1.1.2024 bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 können in bestehende Gebäude noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Weist eine Gemeinde vor dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 ein Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiet aus, endet für diese Gebiete das Zeitfenster schon einen Monat nach der Bekanntgabe der Gebiete. Zudem muss eine Energieberatung erfolgen. Außerdem müssen solche Heizungen ab dem 1.1.2029 steigende Anteile von Biomasse, grünem oder blauen Wasserstoff nutzen. Gemäß § 71 Abs. 9 GEG muss der Anteil der Wärme, die aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff (einschließlich daraus hergestellter Derivate) erzeugt wird, ab dem 1.1.2029 mindestens 15 Prozent, ab dem 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1.1.2040 mindestens 60 Prozent betragen.
Nach Ablauf des zuvor genannten Übergangszeitraums können reine Öl- und Gasheizungen in bestehende Gebäude nur noch im Rahmen von Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen eingebaut werden. So kann z. B. im Fall eines Heizungstauschs für längstens 5 Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Auch für den Fall, dass vereinbart wird, dass der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz binnen 10 Jahren erfolgt und ein entsprechender Wärmeliefervertrag geschlossen wird, kann übergangsweise noch eine solche Heizung eingebaut werden. Für gasbetriebene Etagenheizungen sieht das novellierte Gebäudeenergiegesetz ebenfalls Ausnahmen vor.
Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Energieträgern in Gebäuden betrieben werden. Bis dahin liefern wir unseren Kund*innen weiterhin zuverlässig Erdgas. Gleichzeitig arbeiten wir schon seit Jahren an verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen und dezentralen Nahwärmelösungen, mit denen die Anforderungen aus dem GEG erfüllt werden können. Zudem bauen wir die Fernwärme weiter aus und verdichten die Anschlüsse in den bestehenden Gebieten.
Im Rahmen der Wärmeplanung sollen Gemeinden ein Zielszenario für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung in ihrem Gemeindegebiet entwickeln – inklusive voraussichtlicher Wärmeversorgungsarten und Umsetzungsstrategien. Im Wärmeplan wird das Ergebnis dieser Wärmeplanung dargestellt und veröffentlicht. Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung. Er kann Gebäudeeigentümer*innen aber Anhaltspunkte dafür geben, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebäude in Betracht kommt.
Mehr zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt München
Das GEG schreibt nicht vor, welche Heiztechnologien verwendet werden dürfen, solange nachgewiesen wird, dass die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird. Bei folgenden Heizungsarten gilt diese Anforderung auch ohne gesonderten Nachweis als erfüllt (auch eine Kombination ist möglich):
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Solarthermische Anlage
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
- Wärmepumpen-Hybridheizung
- Solarthermie-Hybridheizung
Die einzelnen Anforderungen an die Heizungsarten sind im novellierten GEG beschrieben.
Die SWM haben die Zeichen der Zeit bereits früh erkannt und 2008 die Ausbauoffensive erneuerbare Energien gestartet. 2012 wurde diese um die Fernwärme-Vision erweitert – mit dem Ziel, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken, überwiegend mit Tiefengeothermie. Parallel dazu machen wir das Fernwärmenetz für die Ökowärme fit und bieten zusätzlich zur Fernwärme auch Nahwärme und Wärmepumpen als Wärmelösungen an. Selbstverständlich liefern wir auch Erdgas für die bestehenden Erdgasheizungen, solange diese betrieben werden dürfen.
Baut Ihr*e Vermieter*in eine neue Heizung ein, darf nur ein Teil der Kosten auf Ihre Miete umgelegt werden. So gilt beispielsweise bei der Erhöhung der monatlichen Miete eine Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.