Mieterstrom für Bewohner*innen im Mehrfamilienhaus

Solarenergie aus der hauseigenen Photovoltaikanlage

Jetzt Vertrag abschließen

Für Bewohner*innen in Mehrfamilienhäusern, die sich für M‑Mieterstrom entscheiden, gilt ab sofort: Alles Gute kommt von oben. Denn der Strom wird direkt von der Photovoltaikanlage auf dem Dach in die Wohnungen darunter geliefert. So können nun auch Mieter*innen von den Vorteilen des Solarstroms profitieren.

  • Geld sparen
    Sie sparen monatlich mindestens 10 Prozent Stromkosten gegenüber dem Grundversorgungstarif.

  • Unabhängiger werden
    Sie werden direkt mit dem Solarstrom vom Dach Ihres Wohnhauses versorgt. So sind Sie auf weniger Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen.

  • Versorgung garantiert

    Sie erhalten Strom von den SWM, wenn die PV‑Anlage nachts oder bei Schlechtwetter zu wenig Solarenergie liefert.

Bereit für günstigen Solarstrom?

Sie sind Bewohner*in eines Mehrfamilienhauses, das bereits über eine PV‑Anlage der SWM auf dem Dach verfügt? Dann können Sie jetzt bequem zu unserem günstigen M‑Mieterstrom Tarif wechseln. Um die Kündigung Ihres bestehenden Stromvertrages und alles Weitere kümmern wir uns.  

Natürlich auch darum, dass Ihre Stromversorgung rund um die Uhr gesichert ist. Denn wenn die PV‑Anlage mal etwas zu wenig Solarenergie erzeugt, wird Ihr Restbedarf so lange mit Strom aus erneuerbaren Energien von den SWM aus dem Netz gedeckt. Garantiert, ohne Aufpreis. 

Jetzt zu M‑Mieterstrom wechseln

München geht mit gutem Beispiel voran

Seit 2016 haben wir bereits über 1.800 Solarprojekte realisiert. Mit dem Mieterstrom-Modell wird nun ein weiterer Schritt beim Ausbau von Photovoltaikanlagen und lokal erzeugtem Solarstrom in München gesetzt. Hier sehen Sie ein beispielhaftes Mehrfamilienhaus, deren Bewohner*innen bereits von günstigem Solarstrom profitieren.

Hier gibt es in München aktuell schon M‑Mieterstrom

Am Hart

Im Stadtviertel Harthof entsteht in Kooperation mit der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen das größte Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV‑Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich circa 1 Mio. Kilowattstunden Solarstrom und versorgen damit heute schon durchschnittlich 400 Haushalte. Und es werden noch mehr, denn in der für 2024 geplanten Endausbauphase kommen weitere 23 PV‑Anlagen hinzu. 

Infanterie

Im Stadtviertel Schwabing West entstand in Kooperation mit „StadiBau“ ein weiteres Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV‑Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich circa 21.500 Kilowattstunden Solarstrom. Die PV‑Anlage wurde im Zuge des Neubauprojektes errichtet, sodass eine optimale Integration in das Gebäude möglich war. In unmittelbarer Nähe entsteht zudem eine 200 kWp PV‑Anlage auf einem weiteren Neubau.

Foto: SWM

Züricher Straße

Im Stadtviertel Forstenried-Fürstenried entsteht in Kooperation mit dem Energiepartner „Münchner Wohnen“ das größte Mieterstromprojekt Münchens. Die großflächigen PV‑Anlagen auf den Hausdächern erzeugen nach der ersten Ausbauphase jährlich circa 1,3 Mio. Kilowattstunden Solarstrom und versorgen damit durchschnittlich 520 Haushalte. Zusätzlich ist für die Verstärkung des Netzes noch eine Trafostation geplant.

Foto: SWM

FAQs zu M‑Mieterstrom
  • Kommen beim Bezug von M‑Mieterstrom Mehrkosten auf mich als Mieter*in zu?

    Nein. Da die Stadtwerke München die Installation und den Betrieb der Photovoltaikanlage übernehmen, fallen keine Mehrkosten für Mieter*innen an.

  • Muss ich meinen Stromvertrag kündigen, wenn ich bereits Kund*in bei den SWM bin?

    Sollten Sie bereits einen Stromvertrag bei den Stadtwerken München haben und in den Mieterstrom-Tarif wechseln wollen, rufen Sie dazu im SWM Kundencenter an. In der Regel lässt sich Ihr Vertrag ändern und Sie können zum gewünschten Zeitpunkt M‑Mieterstrom beziehen.

  • Was passiert, wenn die PV‑Anlage keinen Strom produziert – zum Beispiel im Winter?

    Nachts, bei schlechtem Wetter oder wenig Sonnenschein produziert die PV‑Anlage nur wenig oder gar keinen Strom. Wird trotzdem Strom verbraucht, springen die Stadtwerke München ein und liefern Strom an die Bewohner*innen.

  • Wie setzt sich der Mieterstrom-Tarif zusammen?

    Wie bei den meisten Stromprodukten setzt sich auch der Tarif M‑Mieterstrom aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen. Dabei orientieren sich Grund- und Arbeitspreis an den Preisen der Grundversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke München. Der Tarif M‑Mieterstrom ist immer mindestens 10 Prozent günstiger als die Preise der Grundversorgung.

    Mehr Infos zur Zusammensetzung des Strompreises

    WURDE IN DER VERGANGENHEIT NIHCT GEUPDATET - DAHER DIE VERLINKUNG DRÜBER ALS ERSATZ

    Der Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen

    Strombeschaffung, Vertrieb und Service
    Etwa 41 Prozent des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

    Steuern und staatliche Abgaben
    Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 25 Prozent des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.

    Regulierte Netzentgelte (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
    Die Netto-Netzentgelte inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 34 Prozent des Strompreises.
    Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de.
     

    * Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de, BDEW, Januar 2026, Strombeschaffung und Vertrieb sind marktlich bestimmt.

     

     

Weitere Informationen
  • Durchblick bei den staatlichen Umlagen und Steuern

    Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Strompreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern inklusive der Entwicklung hier zusammengestellt:1


    Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes
    Die Stromsteuer (auch „Ökosteuer“ genannt) wird auf die Nutzung elektrischer Energie erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.

    Entwicklung:
    2024: 2,050 ct/kWh
    2025: 2,050 ct/kWh
    2026: 2,050 ct/kWh

    Umlage zum Ausgleich der Offshore-Anbindungskosten (§ 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz i. V. m. § 17f EnWG)
    Die Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz regelt den finanziellen Ausgleich für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz (Offshore = auf See).

    Entwicklung:
    2024: 0,656 ct/kWh
    2025: 0,816 ct/kWh
    2026: 0,941 ct/kWh

    Umlage zum Ausgleich des KWKG-Finanzierungsbedarfs (§ 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz i. V. m. § 26 KWKG)
    Die Umlage dient der Erhaltung und Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In diesen Anlagen wird gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Energie wird dadurch besonders effizient und damit umweltschonend genutzt.

    Entwicklung:
    2024: 0,275 ct/kWh
    2025: 0,277 ct/kWh
    2026: 0,446 ct/kWh

    Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 31.12.2024 Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV))
    Der Aufschlag für besondere Netznutzung ist ein Bestandteil des Strompreises. Er umfasst die § 19 StromNEV-Umlage sowie zusätzlich einen Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt finanziert. Der ab 2025 geltende zusätzliche Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung soll die Mehrkosten der Netzbetreiber ausgleichen, die aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien entstehen. Die insgesamt hieraus resultierenden Mehrkosten werden als Aufschlag für besondere Netznutzung auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    Entwicklung:
    2024: 0,643 ct/kWh
    2025: 1,558 ct/kWh
    2026: 1,559 ct/kWh

    Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung2
    Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Einwohnerzahl der Gemeinde.

    Entwicklung:
    2024: 2,390 ct/kWh
    2025: 2,390 ct/kWh
    2026: 2,390 ct/kWh


    1. 1) Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
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      2) Werte im Netzgebiet München für den Allgemeinstrom; die Höhe der Konzessionsabgabe für den Allgemeinstrom ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Für Wärmestrom beträgt die Konzessionsabgabe einheitlich 0,11 ct/kWh.
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  • Erläuterung der Stromrechnung

    Weitere Informationen zu Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung:

    Stromrechnung einfach erklärt

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