Änderungen an bestehenden Anschlüssen
Sie haben einen bestehenden Anschluss, der verändert oder stillgelegt werden soll? Umfangreiche Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf folgenden Seiten:
Abriss
Sie planen den Abriss eines Gebäudes? Was Sie bei der Stilllegung des Netzanschlusses beachten müssen und welche Formulare Sie dazu benötigen, erfahren Sie hier.
Alle Anträge hier online einreichen
Kontakt zu den SWM Expert*innen bei Fragen zum Netzanschluss
Anmeldeformulare
Stilllegung Netzanschluss Strom und Erdgas
Stilllegung Netzanschluss Strom (Netzgebiet Moosburg)
Stilllegung Netzanschluss Wasser
Anzeige Eigengewinnungsanlage Wasser
(Auf dem Anwesen soll die zusätzlich nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. Bayerischen Wassergesetz bewilligungspflichtige betriebene Eigengewinnungsanlage stillgelegt werden.)
Wichtige Hinweise
Spartenpläne für Stillegung
Wenn Sie den Abriss eines Gebäudes planen, lassen Sie sich vorher die Spartenpläne für Ihr Grundstück zusenden.
Anforderung der Planauskunft.
Vor Abriss eines Gebäudes müssen alle Sparten stillgelegt werden. Bitte senden Sie uns die Antragsformulare dafür gesammelt und unterschrieben zu. Leistet die Unterschrift ein*e Vertreter*in, muss eine Vollmacht beigelegt werden.
Bei einer Stilllegung wird die Netzanschlussleitung an der Versorgungsleitung getrennt. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Die Preise für die Stilllegung der Netzanschlüsse finden Sie im aktuell gültigen Preisblatt weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Sie den bestehenden Wasseranschluss zur Bauwasserversorgung nutzen möchten, senden Sie uns zeitgleich mit dem Antrag auf Stilllegung Wasser den Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses zu.
Terminvereinbarung
Voraussetzung für die Terminvereinbarung ist der Eingang der Auftragsbestätigung bei dem/der Kund*in oder die Rücksendung des unterschriebenen Angebots an die SWM. Der anhaltende Bauboom in München und dem Umland führt zu einer sehr hohen Auftragslage.
Bitte beachten Sie deshalb für den weiteren Verlauf, dass die Ausführung von Stilllegungen – gerechnet ab Eingang der Auftragsbestätigung bei dem/der Kund*in - bis zu 12 Wochen dauern kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Abbruch des Gebäudes nicht ohne vorhergehende Stilllegung der Anschlussleitungen aller Sparten (Abtrennung am Versorgungsnetz) erfolgen darf.
Terminvereinbarung Strom, Gas und Wasser:
Tel. +49 89 2361-6712
Terminvereinbarung Fernwärme:
Tel. +49 89 2361-2730
Änderungen im Bestandsgebäude
Der Netzbetreiber oder seine Beauftragten führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Wünsche der Anschlussnehmer*innen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Der Netzbetreiber bestimmt nach Beteiligung der Anschlussnehmer*innen und unter Wahrung derer berechtigter Interessen Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse nach den anerkannten Regeln der Technik.
Außerbetriebnahme
Bei einer Außerbetriebnahme wird die Versorgung für das gesamte Gebäude vorübergehend unterbrochen. Die Hauptabsperreinrichtung Gas bzw. Fernwärme wird geschlossen und verplombt, die Hausanschlusssicherung Strom wird entfernt und alle im Gebäude befindlichen Messeinrichtungen werden demontiert. Die Außerbetriebnahme erfolgt z. B. bei Gebäudesanierungen oder -umbauten.
Achtung! Die jeweilige Hausanschlussleitung bleibt bis zur Absperreinrichtung Gas bzw. Fernwärme weiter unter Druck, Strom zum Hausanschlusskasten weiter unter Spannung.
Außerbetriebnahme Netzanschluss Strom und Erdgas
Umlegung
Bei Umlegungen und Versetzungen von Hausanschlüssen sind immer Planunterlagen beizulegen, aus denen die gewünschte Umlegung bzw. Versetzung ersichtlich ist. Bitte nutzen Sie hierzu einen Lageplan im Maßstab 1:1000 und einen Entwässerungsplan mit Keller bzw. Erdgeschossgrundriss im Maßstab 1:100.
Netzanschluss Strom (Netzgebiet München)
Sonstige Änderungen
Strom
Für die Beantragung von z. B. Isolierung von Freileitungen, Spannfeldentfernungen oder Wechslung von Hausanschlusskästen oder Hausanschlusssäulen verwenden Sie bitte die Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz (s. u.). Die gewünschte Änderung können Sie dort im Punkt „Sonstige Bauvorhaben“ eintragen.
Netzanschluss Strom (Netzgebiet München)
Netzanschluss Strom (Netzgebiet Moosburg)
Fernwärme
Für Änderung der Fernwärmeversorgung (z. B. Einbau eines Wärmetauschers zur hydraulischen Entkoppelung der Kundenanlage vom Fernwärmenetz) verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular.
Anmeldung zum Anschluss an das Fernwärmenetz
Wasser
Für die Änderung einer bewilligungspflichtigen Eigengewinnungsanlage z. B. Erhöhung oder Reduzierung der Pumpenleistung oder Betrieb ohne zusätzlichen Hausanschluss reichen Sie bitte den Antrag auf Änderung der Eigengewinnungsanlage ein.
Verstärkung/Leistungserhöhung
Wichtig: Bei Leistungserhöhungen, Verstärkungen oder Anschluss von größeren elektrischen Geräten (z. B. Wärmepumpen, Durchlauferhitzer) ist stets eine Anmeldung erforderlich. Telefonische Anfragen sind nicht möglich.
Beachten Sie bitte, dass bei Anschlüssen mit höherem Anschlussleistungen Strom (z. B. 125 Ampere oder 18 Wohneinheiten) die Angebotserstellung aufgrund des Planungsbedarfs bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Bei neuen Trafostationen kann es bis zur Angebotserstellung bis zu sechs Monate dauern.
Anmeldung Strom (Netzgebiet München)
Anmeldung Strom (Netzgebiet Moosburg)
Für Anschlusswertänderungen Fernwärme wenden Sie sich bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in oder an die Geschäftskundenbetreuung unter Telefon +49 89 2361-4896.
Wichtiger Hinweis
Bitte unterschreiben Sie alle Anträge. Leistet die Unterschrift ein*e Vertreter*in, muss eine Vollmacht beigelegt werden.
Fernwärme-Kundenanlage
Wenn Sie als Installateur*in Arbeiten am Primärteil der Fernwärme-Kundenanlage planen, sind diese im Voraus bei den SWM anzumelden.
Umstellung Heizmedium
Egal ob Sie auf Erdgas oder Fernwärme umstellen wollen. Wir beraten Sie gern.
Umstellung auf M-Fernwärme
Für Hausbesitzer*innen, Bauverantwortliche, Planer*innen und Architekt*innen ist die Versorgung von Objekten mit Fernwärme bestens geeignet.
- Niedriger Primärenergiefaktor
- Zulassung gemäß EEWärmeG §7
- höchster ökologischer Anspruch durch Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung
- hervorragende Daten im Energieausweis
Umstellung auf M-Erdgas
Mit einer Erdgasheizung erhalten Sie eine komfortable und umweltschonende Energieversorgung – ob zum Heizen oder zur Warmwasserbereitung.
- Klare Preisgestaltung: dauerhaft günstig für Neu- und Bestandskunden
- Faire Vertragsbedingungen: klar und transparent formuliert
- Mehrfach ausgezeichneter Kundenservice: kompetente Beratung und innovativer Online-Service
- Das beruhigende Gefühl, Deutschlands größten kommunalen Energieversorger an Ihrer Seite zu haben: Etabliert, unabhängig, ökologisch nachhaltig, nah am Kunden
Wir informieren Sie über die Umstellungsbedingungen und beraten Sie rund um Ihre Heizungsanlage und den Erdgas-Netzanschluss.
Vorteile von Erdgas
Die Versorgung mit Erdgas ist komfortabel, vielseitig und umweltfreundlich. Was sonst noch für seine Nutzung spricht, erfahren Sie hier.
SWM Fernwärme-Vision
Bis 2040 wollen die SWM den Münchner Bedarf an Fernwärme CO2-neutral (überwiegend aus Tiefengeothermie) decken.