Compliance

Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und aller internen Compliance-Regeln sind für die SWM selbstverständlich. In unseren Verhaltenskodex sind die genauen Regelungen festgehalten.
Die SWM haben ein sogenanntes „Hinweisgebersystem“ installiert. Intern nimmt die Stabsstelle Konzernordnung und Compliance Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße entgegen. Darüber hinaus haben die SWM Dr. Karl Sidhu als Ombudsmann berufen.

Bei Verdacht auf illegale Geschäftspraktiken wie Korruption, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Kartellrecht oder ähnliche Verstöße mit Bezug auf ein Unternehmen der SWM können Sie sich vertraulich, und auf Wunsch auch anonym, an einen der nachfolgenden Ansprechpartner wenden.

Kontakt

Ansprechpartner für Compliance-Hinweise

Stadtwerke München GmbH

Konzernordnung und Compliance
Dr. Marietje Rotheimer
Compliance Officer

  • + 49 89 2361-6240
  • + 49 89 2361-706240

Dr. Karl Sidhu, LL.M.

Rechtsanwalt
SvS RECHTSANWÄLTE
Widenmayerstr. 36
80538 München

  • 49 89 244 133 4 60
  • +49 89 244 133 4 68
  • +49 176 225 74 526

Verhaltenskodex der Stadtwerke München

Seit über 100 Jahren vertrauen die Münchnerinnen und Münchner den Stadtwerken München. Unsere Leistungen sind eine wesentliche Grundlage für das tägliche Leben der Menschen und den Erfolg der Unternehmen in München und der Region. Wir arbeiten an Lösungen für große Herausforderungen unserer Zeit und übernehmen Verantwortung für Menschen, Ressourcen und die Umwelt. Die im Konzernleitbild formulierten Werte Kundenorientierung, Wirtschaftlichkeit, Partnerschaft, Verlässlichkeit und Verantwortung sind Grundlage für unser Handeln.

Verantwortungsbewusstes und integres Verhalten ist eine wesentliche Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg und wird von unseren Geschäftspartnern und Kunden positiv wahrgenommen. Als kommunales Unternehmen nehmen wir eine besondere Vorbildfunktion ein. Schon ein einziger Verstoß kann uns gravierenden Schaden zufügen. Wie die Stadtwerke München in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, hängt maßgeblich von jedem Einzelnen ab. Indem wir unser Handeln an hohen ethischen und rechtlichen Standards ausrichten, schaffen wir Vertrauen, beugen Konfliktsituationen vor und schützen das Ansehen unseres Unternehmens. Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen, hat daher eine hohe Bedeutung für die Stadtwerke München.

Im Einklang mit dem Konzernleitbild enthält dieser Verhaltenskodex verbindliche Regelungen und Grundsätze für ein rechtlich korrektes, integres und verantwortungsbewusstes Verhalten der Geschäftsführung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke München. Jeder einzelne ist persönlich dafür verantwortlich, die nachfolgend formulierten Regeln einzuhalten. Die Geschäftsführung und die Führungskräfte nehmen dabei eine Vorbildfunktion ein.
Ein Verhaltenskodex kann niemals für alle Situationen eindeutige Antworten geben. Ansprechpartner bei Zweifeln ist die direkte Führungskraft. Darüber hinaus steht die Stabsstelle Konzernordnung und Compliance für Rückfragen zur Verfügung.

Auf die Stadtwerke München kann man sich verlassen.

  • Wir halten uns an Recht und Gesetz.
  • Wir nehmen unsere Verantwortung für regelkonformes Verhalten wahr.
  • Wir handeln im Interesse und zum Wohl der SWM.
  • Wir treffen Entscheidungen mit der erforderlichen Sorgfalt.
  • Wir nutzen die Einrichtungen und das Eigentum der SWM nur für betriebliche Zwecke.
  • Wir vermeiden Interessenkonflikte.
  • Wir dulden keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken.
  • Wir verhalten uns im Wettbewerb fair und beachten die geltenden Gesetze.
  • Wir handeln bei Spenden und Sponsoring transparent und nachvollziehbar.
  • Wir halten uns an die Verschwiegenheitspflicht.
  • Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, wenn dies zulässig ist.
     

Verhaltenskodex der Stadtwerke München  

Geschäftspartnerkodex

Im Geschäftspartnerkodex definieren die SWM die wichtigsten Grundsätze für ein rechtlich korrektes, verantwortungsbewusstes und integres Handeln. Diese setzen wir bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern voraus.

Geschäftspartnerkodex

 

Grundsatzerklärung

Die Grundsatzerklärung beschreibt das Verfahren zur Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die konkreten Risiken und die menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen der SWM an ihre Beschäftigten und Zulieferer.

Grundsatzerklärung

Menschenrechtsbeauftragte der SWM ist:
Dr. Marietje Rotheimer
Konzernordnung und Compliance
Compliance Officer und Menschenrechtsbeauftragte

  • + 49 89 2361-6240
  • + 49 89 2361-706240

Auszeichnungen