Wie wird die Abschlagszahlung berechnet?
Als Kunde der SWM erhalten Sie jährlich eine Rechnung für Ihren Energie- und Wasserbezug. In dieser Rechnung werden die Beträge für die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch festgelegt.
Anhand der Verbrauchswerte für Energie und Wasser im letzten Abrechnungszeitraum wird der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum errechnet. Bitte beachten Sie, dass durch die roulierende Ablesung der Zeitraum zwischen zwei Jahresrechnungen variieren und von 365 Tagen abweichen kann.
Mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartende Rechnung bestimmt. Die Umsatzsteuer mit dem gültigen Umsatzsteuersatz wird hinzugerechnet.
Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (in der Regel 11) geteilt und somit der Betrag für Ihre Abschlagszahlungen ermittelt.
Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch nach Ablesung der Zähler verrechnet.
Die Abweichung – entweder Mehr- oder Minderverbrauch – wird mit der Jahresrechnung ausgeglichen.