So sieht der Energieausweis aus. (Quelle: BMVS/dena) Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt. Er soll die wesentlichen Gebäudedaten, das Energielabel sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungs-empfehlungen enthalten.
Grundsätzlich können Energieausweise entweder auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (bedarfsorientierter Ausweis) oder des gemessenen Energieverbrauchs (verbrauchsorientierter Ausweis) ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Für den bedarfsorientierten Ausweis wird die für Heizen und Warmwasser theoretisch benötigte Energiemenge eines Gebäudes zugrunde gelegt. Um diese rechnerisch zu bestimmen, werden Informationen wie das Baujahr oder die Anzahl der Wohnungen, die Qualität und Geometrie der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Keller, Fenster und Türen) und die Heizanlage (Heizkessel, Warmwasseranlage, Lüftung) sowie die eingesetzten Energiearten erhoben. Das Verhalten der Nutzer hat hierbei keinen Einfluss. Im Ausweis werden wirtschaftliche, energetische Sanierungsempfehlungen gegeben.
Der bedarfsorientierte Ausweis ist für alle Gebäude zugelassen.
Verbrauchssorientierter Energieausweis
Ein Ausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes ist vor allem für Wohngebäude mit vielen Wohnungen sinnvoll. Er beruht auf dem Verbrauch der letzten drei abgerechneten Jahre, wobei Wohnungsleerstände und außergewöhnliche Wetterverhältnisse berücksichtigt und ausgeglichen werden, so dass ein durchschnittlicher Wert entsteht. Bei dieser Art des Ausweises werden spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen nur auf Grundlage Ihrer Angaben zum Gebäude im Antragsformular gegeben, da die Gebäudehülle und die Heizungsanlage nicht betrachtet werden.
Der verbrauchssorientierte Ausweis ist für folgende Gebäude zugelassen:
- Nichtwohngebäude
- Wohngebäude, für die der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten aller Baujahre
- Wohngebäude, die die 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV 1977) erfüllen