15.3.2023

SWM: Information für die Medien

SWM zu Artikel „Ein doppeltes Ärgernis“ und Kommentar in der SZ vom 15.3.2023

  • Anders als die heutige SZ-Berichterstattung vermuten lässt, erhalten seit 10. März alle Privatkunden-Rechnungen einen expliziten Hinweis (unter dem Abschlagsplan) auf die noch nicht berücksichtigten Preisbremsen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bis zur Mitteilung der neuen Abschläge inklusive der Preisbremsen keine Abschläge abgebucht werden und auch nicht überwiesen werden müssen.
  • Bei den im Januar und Februar versandten Abschlagsplänen waren die Preisbremsen noch nicht genannt. Laut Gesetz treten die Preisbremsen erst ab dem 1. März in Kraft. Allen Rechnungen lag in diesen beiden Monaten aber eine Vorab-Information zu den Preisbremsen bei.
  • Lediglich in der kurzen Übergangsphase zwischen Beileger und Rechnungseindruck enthielten die Rechnungen für wenige Tage leider keinen Hinweis auf die Preisbremsen.
  • Die Mitteilungen zu den neuen konkreten Abschlägen inklusive der Preisbremsen werden ab KW 13 an die Kund*innen verschickt. Mehr Infos auch im Internet: https://www.swm.de/magazin/ratgeber/gas-und-strompreisbremse
  • Die SWM haben ihre Kund*innen frühzeitig über die verzögerte Umsetzung der Preisbremsen informiert: am 22. Februar wurde eine Pressemeldung dazu veröffentlicht (https://www.swm.de/presse/pressemitteilungen/2023/02-2023/swm-energiepreisbremsen), die u.a. auch von der SZ am 23.2. aufgegriffen wurde. Zudem wurde es im Privatkunden-E-Mail-Newsletter, prominent auf der Homepage und auf ihren Kanälen in den sozialen Medien kommuniziert.

Zur Darstellung des Fall S. im Artikel

Der Kunde erhielt am 3.3.2023 seine Jahresabrechnung für den Zeitraum bis 31.12.2022. Diese Rechnung ist korrekt.
Der Kunde hatte mehrfach selbst Zählerstände gemeldet, so auch im Dezember 2022. Demnach war im Dezember der Verbrauch nahezu doppelt so hoch wie üblich.

  • Aus dem vom Kunden selbst gemeldeten Zählerstand ergibt sich für 2023 eine deutlich höhere Verbrauchsprognose. Auf Basis dieser Prognose wurden, wie üblich, die Abschläge für 2023 berechnet.
  • Die Gaspreisbremse war in der Abrechnung vom 3.3.2023 noch nicht enthalten. Wie dargestellt wird sie derzeit umgesetzt und wird wieder zu niedrigeren Abschlägen führen. Darauf wurde der Kunde explizit hingewiesen, als er sich am 6.3. telefonisch an den SWM Kundenservice gewandt hatte. Hier wurde ihm zudem der Wechsel in einen günstigeren SWM Tarif angeboten.
  • Der Kunde hätte auch die Möglichkeit gehabt, selbst seinen Abschlag im Webportal herabzusetzen. Er hat davon keinen Gebrauch gemacht, da er eine fehlerhafte Abrechnung vermutete, was jedoch nicht der Fall war.

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