25.11.2022

SWM: Information für die Medien

Im Sinne der Wärmewende: SWM gehen mit Bestabrechnung für Wärmepumpen-Strom voran

Wärmepumpen sind einer der zentralen Bausteine zum Gelingen der Wärmewende. Die an der Strombörse extrem gestiegenen Preise wirken sich gerade bei dieser klimaschonenden, aber stromintensiven Heizungsart negativ aus. Hohe Kosten sind die Folge, darüber hinaus stellen auch viele in Frage, ob sich eine Wärmepumpe unter diesen Voraussetzungen überhaupt lohnt. Das bremst die Wärmewende.

Als klimabewusstes Unternehmen wollen die SWM dieser Fehlentwicklung etwas entgegensetzen und führen ab Januar die Bestabrechnung für Wärmepumpen-Strom ein. Damit mindern die SWM die Mehrbelastung auf Kundenseite und tragen einen Teil der Mehrbelastung selbst.

Wärmepumpen: Eintarif oder Zweitarif
Bei Wärmestrom für Wärmepumpen handelt es sich in der Regel um ein Zweitarif-Produkt, d.h. um ein Produkt mit einem höheren Preis in der HT-Zeit (Starklast/Tagstrom) und einem niedrigeren Preis in der NT-Zeit (Schwachlast/Nachtstrom). Zusätzlich bieten die SWM Wärmestrom für Wärmepumpen auch als Eintarif-Produkt an, der Preis liegt hier zwischen dem HT-Preis und NT-Preis.

Ab 1. Januar 2023 werden die SWM die Wärmestrom-Grundversorgung für Wärmepumpen bestabrechnen. Das bedeutet, die Abrechnung erfolgt über den gesamten Abrechnungszeitraum in Abhängigkeit des Verbrauchs zur jeweils günstigsten Tarifart. Das heißt, entweder auf Basis des Zweitarifs (mit HT 75,24 ct/kWh und NT 34,72 ct/kWh) oder auf Basis des Eintarifs (50,42 ct/kWh).

Weitere Entlastung durch Strompreisbremse
Die von der Bundesregierung vorgesehene Strompreisbremse wird auch für Wärmestrom gelten und eine weitere deutliche Entlastung für die Kund*innen bringen. So sind beispielsweise bei einem Verbrauch von 10.000 kWh/Jahr Einsparungen von rund 1000 Euro pro Jahr möglich.

Beispielrechnung

Beispiele für eine Verbrauchsverteilung, bei der die Bestabrechnung im Eintarif günstiger ist.

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