23.07.2021

SWM: Information für die Medien

SWM zum Artikel „Ärger um Schwimmunterricht im Südbad“ in der AZ

In dem AZ-Artikel „Ärger um Schwimmunterricht im Südbad“ vom 23.7.2021 wurden einige Fakten falsch dargestellt und aus der ausführlichen schriftlichen Antwort der SWM offensichtlich falsche Schlussfolgerungen gezogen. Die SWM stellen deshalb klar:

1. Die SWM haben als Badbetreiber die Pflicht der Daseinsvorsorge für alle. Zu den berechtigten Interessensgruppen gehören neben den Schülerinnen und Schülern auch Sportschwimmer, Freizeitschwimmer und Erholungsuchende. Die SWM versuchen, angesichts der derzeit verringert zur Verfügung stehenden Wasserfläche zwischen allen berechtigten Interessen einen fairen Ausgleich zu schaffen. Um mehr Schwimmlernangebote vor allem für Kinder zu ermöglichen, ist ein Hallenbad (Giesing-Harlaching) als reines Vereins- und Kursbad geöffnet. So haben die SWM dort seit Wiedereröffnung des Bads im Juni schon Schwimmkurse für mehr als 270 Kinder ermöglicht.

2. Fürs Schulschwimmen im Südbad haben die SWM eine Lösung erarbeitet, die es ermöglicht, dass mit einer Lehrperson jeweils 15 Kinder in einem Bereich schwimmen können. Steht eine zweite Lehrperson zur Verfügung und hat die Schule die entsprechende zusätzliche Wasserfläche gebucht (was in den allermeisten Fällen zutrifft), können im Südbad auch zweimal 15 Kinder gleichzeitig den Schwimmunterricht wahrnehmen.

3. Die Bäder sind in der bayerischen Infektionsschutzverordnung als Freizeiteinrichtung, nicht als Sportstätte klassifiziert. Damit gelten hier leider andere Regeln als im schulischen Umfeld und auch die Regelungen für Sportstätten können nicht angewandt werden.

4. Die SWM sind in fortlaufendem Austausch mit verschiedenen Institutionen, auch dem Referat für Bildung und Sport. Im Artikel wird den SWM zugeschrieben, „weiteren Handlungsbedarf sehe man nicht“. Diese Schlussfolgerung ist falsch. Absehbar ist für die SWM vielmehr, dass mit dem neuen Schuljahr im Herbst die Personenbeschränkung weiterhin den Rahmen für den Bäderbetrieb und den Schwimmunterricht bilden wird. Eine Lösung kann hier das Stellen zusätzlicher Aufsichtspersonen für die Schule seitens des Referats für Bildung und Sport sein, um Schwimmunterricht in voller Klassenstärke zu ermöglichen.

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