Fernwärmepreise einfach erklärt

Wie sich die Kosten für Fernwärme zusammensetzen und wie der Fernwärmepreis berechnet wird

Die Fernwärmepreise folgen einer klar strukturierten und transparenten Systematik. Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile und die Berechnung der Fernwärmewärmepreise der SWM einfach und verständlich erklärt: von Grundpreis und Arbeitspreis über relevante Indizes bis hin zu den Gründen für regelmäßige Preisanpassungen.

Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?

Der Fernwärmepreis setzt sich – ähnlich wie bei Strom oder Gas – aus zwei Bestandteilen zusammen:

Grundpreis

Der Grundpreis soll die Fixkosten des Wärmelieferanten abdecken, welche zum Beispiel für die Anlagen zur Wärmeerzeugung, Personal oder das Fernwärmenetz anfallen.

56,57 Euro/kW und Jahr (brutto)1

Arbeitspreis

Dieser Teil ist verbrauchsabhängig und richtet sich danach, wie viel Fernwärme Sie tatsächlich nutzen.
 

11,74 Cent/kWh (brutto)1

  1. 1 Aktuelle Fernwärmepreise ab 01.04.2026 für das Versorgungsgebiet München Stadt, Martinsried, Unterföhring und Region Süd
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Wie werden die Fernwärmepreise berechnet?

Grundlage für die Lieferbeziehungen zwischen Fernwärmekunden und -lieferanten ist die staatliche „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“. Sie regelt die Mindeststandards, die in Fernwärmeverträgen gelten müssen. Die Ergänzenden Bedingungen werden von jedem Fernwärmeversorger individuell erstellt und ergänzen die AVBFernwärmeV.  
Zu den AVBFernwärmeV (PDF, 145 KB)

 

Die Preisänderungsklauseln für M-Fernwärme von den SWM lauten wie folgt:

Grundpreis: GP = GP 0 · ( 0,09 + 0,55 · IG IG 0 + 0,36 · L L 0 )

Arbeitspreis: AP = AP 0 · ( 0 , 10 + 0 , 45 · KE + 0 , 45 · ME )

KE = 0,50 · EEX Gas EEX Gas 0 + 0,15 · EEX CO 2 EEX CO 2 0 + 0,10 · EEX Strom EEX Strom 0 + 0,20 · IG IG 0 + 0,05 · Lohn Lohn 0

ME = 0,75 · EEX Gas EEX Gas 0 + 0,25 · HEL HEL 0

 

  • Legende zu den Preisänderungsklauseln

    GP = Grundpreis

    GP0 = Basisgrundpreis

    AP = Arbeitspreis

    AP0 = Basisarbeitspreis

    IG = Investitionsgüterindex

    IG0 = Basiswert Investitionsgüterindex


    L = Monatslohn (gemäß Entgeltgruppe 5, Stufe 4, gemäß TV-V (Tarifvertrag Versorgungsbetriebe))

    L0 = Basiswert Monatslohn

    KE = Kostenelement

    ME = Marktelement

    EEX Gas = Gaspreis für Quartalsprodukte an der der EEX (European Energy Exchange AG)

    EEX Gas0 = Basiswert Gaspreis für Quartalsprodukte an der der EEX (European Energy Exchange AG)


    EEX CO2 = CO2 Preis (EEX EUA Future)

    EEX CO20 = Basiswert CO2 Preis

    EEX Strom = Strompreis für Quartalsprodukte an der der EEX (European Energy Exchange AG)

    EEX Strom0 = Basiswert Strompreis für Quartalsprodukte an der der EEX (European Energy Exchange AG)

    HEL = Preise für Heizöl Extra Leicht

    HEL0 = Basiswert Preise für Heizöl Extra Leicht

    Die Preisgleitfaktoren und Preise für M-Fernwärme finden Sie hier:
    M-Fernwärme: Preise und Versorgungsbedingungen für Fernwärme (PDF, 125 KB)

Folgende Faktoren beeinflussen den Fernwärmepreis

Alles Details zu den Indizes finden Sie ausführlich in den Ergänzenden Bedingungen, welche Vertragsbestandteil sind. Zu den Ergänzenden Bedingungen

Im Folgenden gehen wir einfach und verständlich auf die einzelnen Indizes ein.

  • Gas (EEX Gas)

    Der Gaspreis basiert auf Quartalsprodukten der European Energy Exchange AG (EEX). Der Gaspreis wird sowohl bei der Abbildung der Kostenentwicklung als auch zur Abbildung der Marktentwicklung verwendet. Zum einen bildet der Gaspreis daher die Kostenentwicklung des zur Fernwärmeerzeugung eingesetzten Energieträgers Erdgas ab. Zum anderen ist der Wärmemarkt in München im Wesentlichen durch Heizöl und Erdgas befeuerte Anlagen geprägt. Hier bildet der Gaspreis den gasbefeuerten Teil der Entwicklung des Wärmemarktes in der Region München ab.

  • CO₂‑Abgaben (EEX CO2)

    Der CO₂‑Preis bildet die Kostenentwicklung der zur Fernwärmeerzeugung notwendigen EU-Emissionsberechtigungen ab.

  • Heizöl (HEL)

    Der Wärmemarkt in München ist neben Fernwärme im Wesentlichen durch Heizöl und Erdgas befeuerte Anlagen geprägt. Heizöl Extra Leicht (HEL) bildet den heizölbefeuerten Teil der Entwicklung des Wärmemarktes in München ab.

  • Monatslohn (L)

    Der Monatslohn fließt sowohl in die Berechnung des Grundpreises als auch in die Berechnung des Arbeitspreises ein und bildet die Kostenentwicklung bei Löhnen für die SWM ab.

  • Strom (EEX Strom)

    Der Strompreis basiert auf Quartalsprodukten der European Energy Exchange AG (EEX). Der Strompreis bildet zum einen die Kostenentwicklung des für Geothermie notwendigen Pumpstroms ab, zum anderen bildet der Strompreis die Kostenentwicklung der strompreisindexierten Müllbezugskosten ab.

  • Investitionsgüterindex (IG)

    Der Investitionsgüterindex fließt sowohl in die Berechnung des Grundpreises als auch in die Berechnung des Arbeitspreises ein. Er bildet die Kostenentwicklung bei Investitionsgütern bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme für die SWM ab.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Warum werden die Fernwärmepreise regelmäßig auf Basis von Preisänderungsklauseln angepasst?

    Fernwärmeverträge laufen oft über viele Jahre. Das führt zu einem Spannungsfeld: 

    • Die Fernwärme-Kund*innen wünschen sich Preis- und Planungssicherheit.
    • Die Versorger brauchen Flexibilität, um auf Kostenentwicklungen reagieren zu können. 
    • Preisänderungsklauseln bilden einen transparenten Kompromiss: Denn die Preise ändern sich nur auf Basis messbarer Indizes, nicht nach Belieben.

    Für Kund*innen ist dieses Vorgehen fair, weil: 

    • Preise nachvollziehbar und überprüfbar sind. 
    • Kostensenkungen ebenso wie Kostensteigerungen weitergegeben werden. 
    • Preisanpassungen nach klaren, festgelegten Regeln erfolgen.  

    Für Versorger ist dieses Vorgehen fair, weil: 

    • Betriebskosten und Marktveränderungen berücksichtigt werden können. 
    • langfristige Investitionen sicher refinanziert werden. 
    • wirtschaftliche Stabilität bei schwankenden Energiepreisen möglich ist. 

    Fazit: 
    Preisänderungsklauseln schützen die Fernwärme-Kund*innen vor Willkür und die Versorger vor wirtschaftlichen Risiken. Die Preise sind transparent und rechtlich kontrolliert.  

    Entsprechend der AVBFernwärmeV enthalten die Preisänderungsklauseln ein Kostenelement (KE) und ein Marktelement (ME). Über das Kostenelement findet eine Orientierung an den Kosten der Fernwärme statt, über das Marktelement werden die Preise am Wärmemarkt berücksichtigt. 

    So werden die Kosten der Fernwärme berücksichtigt, die Preise entwickeln sich aber nicht völlig unabhängig vom Wärmemarkt insgesamt.  Außerdem unterliegen die Fernwärmepreise der Kontrolle der Kartellbehörden. Das schützt die Kund*innen zusätzlich zu den ausführlichen rechtlichen Vorgaben für die Preisbildung.

    Bei den SWM erfolgt regelmäßig eine Preisanpassung zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres.

     Zu den AVBFernwärmeV (PDF, 145 KB)

  • Warum hat München einen anderen Fernwärmepreis als andere Fernwärmeversorger in Deutschland?

    Fernwärme ist ein regionales Produkt. Jedes Netz hat eigene Voraussetzungen – deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Standort und lassen sich nicht direkt vergleichen. Entscheidend für die Preise sind vor allem folgende Faktoren:  

    1. Wärmeerzeugung 

    Je nach Standort sind unterschiedliche Energiequellen für die Wärmeerzeugung nutzbar – zum Beispiel Gas, Biogas, Biomasse, Solarthermie, Geothermie, thermische Abfallverwertung, Abwärmenutzung oder Strom-zu-Wärme-Technologien wie Großwärmepumpen oder Elektrokesseln. Je nachdem, welche Energiequellen genutzt werden, fallen die Kosten für die Wärmeerzeugung unterschiedlich aus.  

    2. Eigenschaften des Wärmenetzes 

    Die Kosten für Bau, Wartung und Betrieb eines Wärmenetzes variieren erheblich. Denn sie sind abhängig von der Bauweise, der Länge und dem Alter des Netzes sowie von den örtlichen Bedingungen. So unterscheiden sich die Kosten beispielsweise je nach Bodenbeschaffenheit, je nach Lage des Netzes (im städtischen oder ländlichen Raum mit dichter oder weniger dichten Bebauung), je nach vorhandenen Oberflächen (Fläche mit Kopfsteinpflaster oder Grünfläche) und je nachdem, ob Straßen, Flüsse oder Autobahnen gekreuzt werden müssen. 

    3. Anzahl und Struktur der Kundschaft 

    Für die Preisgestaltung ist entscheidend, wie viele Kund*innen Wärme beziehen und wie dicht deren Wärmebedarf im Verhältnis zur Netzlänge beziehungsweise zur Fläche des Versorgungsgebiets ist (Stichwort: Wärmeabnahmedichte). Hohe Abnahmedichten machen die Fernwärme besonders wirtschaftlich. Zudem wird der Preis dadurch beeinflusst, welche Gebäudearten an das Netz angeschlossen sind (Ein‑ oder Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie). 

  • Wo erhalte ich transparente Einblicke in die Fernwärmepreise verschiedener Versorger?

    Im Jahr 2024 wurde durch die Fernwärmeverbände AGFW, BDEW und VKU eine Preistransparenzplattform ins Leben gerufen. Seitdem die Preistransparenzplattform online gegangen ist, nehmen die SWM an der regelmäßigen Preisabfrage teil.

    Die Preistransparenzplattform gibt Überblick über die jeweiligen lokalen Marktpreise.

    Zur Preistransparenzplattform

  • Warum haben Börsenpreise Einfluss auf die Preisbestimmung für Fernwärme?

    Die Verwendung der Börsenpreise (EEX-Werte) ist in unseren Fernwärme-Preisformeln definiert und vertraglich fixiert. Der Gaspreis (EEX Gas) bildet dabei zum einen die Kostenentwicklung des zur Fernwärmeerzeugung eingesetzten Energieträgers Erdgas ab. Zum anderen bildet er den gasbefeuerten Teil der Entwicklung des Wärmemarktes in der Region München, der im Wesentlichen durch Heizöl und Erdgas geprägt ist, ab. Zudem finden Sie in unserer Preisformel zum Arbeitspreis das Börsenprodukt EEX Strom, welches die Kostenentwicklung des Pumpstroms für die Geothermie und die strompreisindexierten Müllbezugskosten abbildet. Das Börsenprodukt EEX CO2 bildet die Kostenentwicklung der zur Fernwärmeerzeugung notwendigen EU-Emissionsberechtigungen ab.

    Unter folgendem Link können Sie alle zur Preisbestimmung notwendigen Börsenpreise einsehen:

    Zu den EEX‑Marktdaten

  • Welche Auswirkung kann der Ausbau von Geothermie auf die Preisentwicklung der Fernwärme haben?

    Der lokale Ausbau der Geothermie reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energien und somit auch von Energieimporten. Der Ausbau der Geothermie erfordert gleichzeitig aber sehr hohe Investitionen, die aktuell unzureichend gefördert werden. Perspektivisch kann der Ausbau der Geothermie allerdings zu einer Stabilisierung der Fernwärmepreise beitragen.

Gute Gründe für M-Fernwärme von den SWM

  • Versorgungssicher und verlässlich
    M-Fernwärme wird in Anlagen der SWM in München erzeugt und gebrauchsfertig zu den angeschlossenen Gebäuden geliefert – an 365 Tagen im Jahr.

  • ​​​​​​Nachhaltig und zukunftsfähig
    Mit M-Fernwärme unterstützen Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich, erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und heizen zukunftssicher.

  • Förderfähig und wirtschaftlich
    Wenn Sie sich für einen Anschluss an das Fernwärmenetz entscheiden, können Sie von Förderprogrammen profitieren. So können Sie die anfänglichen Investitionskosten, die im Vergleich zu anderen Heizsystemen schon geringer ausfallen, weiter senken.

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