Preisbremsen und Soforthilfe im Dezember
Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Deshalb waren die SWM wie viele Energieversorger gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Erdgas und Wärme beschlossen, um die Bürger*innen und kleinere Unternehmen noch in diesem Jahr zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreis- und Wärmepreisbremse, die Anfang 2023 als weitere Entlastungsmaßnahme greift.
SWM Kund*innen erhalten persönliche Info-Schreiben
Aufgrund der notwendigen technischen Systemanpassungen hatte sich die Umsetzung der Preisbremsen bei den SWM bis jetzt leider verzögert. Bis in den April hinein versenden wir nach und nach sämtliche Informationen zu den Preisbremsen: Wir informieren unsere Kund*innen unter anderem über ihre individuelle Entlastung und den daraus resultierenden neuen Abschlag. Durch die Verzögerung entstehen niemandem Nachteile, die finanzielle Entlastung kommt in voller Höhe.
Bis Sie eine Info von uns erhalten, werden keine Abschläge durch uns abgebucht bzw. Selbstzahler*innen müssen bis dahin keine Abschläge überweisen.
Fragen zum Schreiben, zur Entlastung oder zur Abschlagshöhe beantwortet gerne unser Kundenservice:
- 0800 796 01 01 (kostenfrei in Deutschland)