Entlastungsmaßnahmen
Preisbremsen und Soforthilfe im Dezember
Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Deshalb waren die SWM wie viele Energieversorger gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung eine einmalige Soforthilfe für Erdgas und Wärme beschlossen, um die Bürger*innen und kleinere Unternehmen noch in diesem Jahr zu entlasten. Die Soforthilfe ist eine Übergangslösung für die geplante Gaspreis- und Wärmepreisbremse, die Anfang 2023 als weitere Entlastungsmaßnahme greift.
Preisbremsen, Abschläge und Rechnungen
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Die Abbuchung der Abschläge bzw. die Abrechnung für unsere Kund*innen läuft weitestgehend wie gewohnt.
- Bis Kund*innen ihr Informationsschreiben zur Preisbremse oder ihre Abrechnung erhalten haben, buchen wir keine Abschläge ab, da die Preisbremsen dabei noch nicht berücksichtigt wären – wir dazu aber gesetzlich verpflichtet sind.
- Wir empfehlen, für die Nachzahlung Geld zurückzuhalten. Kann eine Nachzahlung nicht auf einmal beglichen werden, melden Sie sich bitte bei uns unter 0800 796 796 0 – gemeinsam finden wir eine Lösung, z. B. durch Verschiebung des Zahlungstermins oder eine Zahlung in Raten.
- Alternativ können Sie zwischenzeitlich die Abschläge (unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer) auch selbst überweisen – so können Sie eine hohe Nachzahlung vermeiden. Hier
finden Sie unsere Bankverbindungen.