Wissenswertes zu den Strompreisen ab 01.02.2026
Positive Neuigkeiten
Die SWM können für ihre Kund*innen in München den Arbeitspreis (der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde) trotz steigender staatlicher Abgaben und Umlagen deutlich reduzieren. Grund hierfür sind sinkende Beschaffungskosten und geringere Netzentgelte (verbrauchsabhängige Kosten der Netznutzung). Der fixe jährliche Grundpreis hingegen erhöht sich, da verschiedene Preisbestandteile wie beispielsweise der Grundpreis der Netzentgelte steigen. In Summe werden die meisten Kund*innen der SWM damit von einer Senkung ihrer Strompreise profitieren.
Zum Beispiel zahlt der Münchner Musterhaushalt (2.500 kWh/Jahr, Grundversorgung) ab Februar etwa 95 Euro brutto pro Jahr weniger (ca. 972 Euro statt ca. 1.067 Euro). Das entspricht einer Senkung von 8,9 Prozent im Vergleich zum aktuellen Preis.
Am Beispiel der Grundversorgung München
Hinweis zum Messpreis: Lediglich die Kosten für eine moderne Messeinrichtung steigen.
Arbeitspreis
Das ist der Betrag, den Sie in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) zahlen. Er richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.
Der Arbeitspreis beinhaltet:
- Strombeschaffung
- Vertriebskosten
- Steuern, Umlagen und staatliche Abgaben
- Netzentgelte (Betrieb des Stromnetzes)
Grundpreis
Beim Grundpreis handelt es sich um Kosten, die unabhängig von Ihrem Verbrauch anfallen.
Der Grundpreis beinhaltet:
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Personal- und Sachkosten
- Netzentgelte (Betrieb des Stromnetzes)
Messpreis
Das sind die Kosten für den Betrieb und die Messung für Ihren Stromzähler. Sie fallen jährlich unabhängig von Ihrem Verbrauch an. Die Höhe des Messpreises ist abhängig von Ihrem zuständigen Messdienstleister und von Ihrer Stromzählerart. In anderen Tarifen, wie beispielsweise dem M-Strom Fix, ist der Messpreis bereits im Grundpreis enthalten.
Der Messpreis beinhaltet:
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Installation, Wartung und regelmäßiger Austausch des Zählers
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Ablesen und Übermittlung der Verbrauchsdaten
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Ab wann gelten die neue Preise?
Die neue Preise treten zum 01.02.2026 in Kraft. Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter.
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Soll ich meinen Zählerstand ablesen?
Nein, wir berechnen Ihren Verbrauch zum 31.01.2026 automatisch. Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, können Sie ihn uns bequem hier mitteilen:
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Ändert sich mein Abschlag ab dem 01.02.2026?
Ihr Abschlag bleibt unverändert. Möchten Sie ihn anpassen? Dann machen Sie das ganz einfach online: Abschlag anpassen
Alternativ können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken:
- Telefon: 0800 796 969 7
- E-Mail: preisinfo@swm.de
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Wie setzen die SWM den Zuschuss der Bundesregierung zu den Netzentgelten um?
Der Bundestag hat am 13.11.2025 beschlossen, die Übertragungsnetzentgelte für 2026 durch einen Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro zu entlasten. Im Rahmen der Preisanpassung geben wir diese Entlastung an Sie weiter.
Telefonische Beratung
- Telefon: 0800 796 796 0
Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr;
kostenfrei innerhalb Deutschlands
Für Anfragen aus dem Ausland:
- Telefon: +49 89 236 10
Schriftlicher Kontakt
- E-Mail: privatkunden@swm.de
Option for English speaking customers:
- mail: customer-service@swm.de
Digitale Helfer
Meine SWM: der Online-Service
Hier können Sie Zählerstände, Um- oder Auszüge mitteilen, Kontakt- oder Bankdaten ändern und sich Ihren Verbrauch anzeigen lassen.
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