In Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten (Wohneinheiten + Haus allgemein) ist ein separater Hausanschlussraum erforderlich. In Gebäuden bis zu fünf Nutzungseinheiten ist eine Hausanschlusswand bzw. -nische ausreichend.
Der Hausanschlussraum ist gemäß DIN 18012 Ziffer 5.5.2.2 zu errichten.
Die Mindestmaße sind:
| Länge: | 2,0 m |
| Höhe: | 2,0 m |
| Breite: | 1,5 m bei Belegung einer Wand |
| | 1,8 m bei Belegung gegenüberliegender Wände |
Der Hausanschlussraum muss mindestens eine Außenwand haben, die zur Straße liegt.
Der Hausanschlussraum ist i. d. R. im 1. Untergeschoss vorzusehen.
Die Raumtemperatur darf 30 °C nicht überschreiten, Kaltwassertemperaturen über 25 °C sind zu vermeiden.
Bei Wasseranschlüssen ab einer Dimension einer DN 80 ist ein größerer Anschlussraum mit Bodenablauf (Gully) vorzusehen. Die Abmessungen sind mit den SWM abzustimmen.
Beachten Sie bei der Bebauung mehrerer Objekte auf einem Flurstück unbedingt die TAB Strom 2007 Ziffer 5.1.
Wenn Sie bei der Trassenplanung Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberater und vereinbaren einen Termin.