Stromkennzeichnung M‑Mieterstrom

Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar. Damit Stromkund*innen die Herkunft und Zusammensetzung des angebotenen Stroms nachvollziehen können, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kund*innen und Verbraucher*innen erhalten dadurch Informationen über die Herkunft und Zusammensetzung des Stroms.

Der Energiemix von M‑Mieterstrom

Ein Teil Ihres Stroms wird direkt über die Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Wohngebäudes erzeugt und vor Ort genutzt. Reicht die Solarstromerzeugung nicht aus, ergänzen die SWM die Versorgung.

Stromkennzeichnung für Ihr Gebäude

Da sich die Zusammensetzung des Strommixes je nach Mieterstrom-Projekt unterscheiden kann, wird die Stromkennzeichnung individuell für Ihr Gebäude angezeigt.
Bitte wählen Sie Ihre Adresse aus, um die für Ihr Gebäude gültige Stromkennzeichnung einzusehen.

Auszeichnungen

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