Stromkennzeichnung M-Mieterstrom

Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar.
Damit Stromkund*innen bei der Wahl ihres Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen können, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kund*innen und Verbraucher*innen erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.

Kennzeichnung der Stromlieferung
(gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2017)

Da für jedes Mieterstrom-Projekt die Zusammensetzung der Stromkennzeichnung variiert, finden Sie nachfolgend die passende Stromkennzeichnung für Ihr Objekt.

Distlhofweg 21-29

Distlhofweg 31

Distlhofweg 33

Feuchtwangerstraße 4

Helmut-Schmitt-Allee 36

Auszeichnungen