Wissenswertes zu den Strompreisen ab 01.02.2026

Positive Neuigkeiten

Die SWM können für ihre Kund*innen in München den Arbeitspreis (der Preis pro verbrauchte Kilowattstunde) trotz steigender staatlicher Abgaben und Umlagen deutlich reduzieren. Grund hierfür sind sinkende Beschaffungskosten und geringere Netzentgelte (verbrauchsabhängige Kosten der Netznutzung). Der fixe jährliche Grundpreis hingegen erhöht sich, da verschiedene Preisbestandteile wie beispielsweise der Grundpreis der Netzentgelte steigen. In Summe werden die meisten Kund*innen der SWM damit von einer Senkung ihrer Strompreise profitieren. 

Zum Beispiel zahlt der Münchner Musterhaushalt (2.500 kWh/Jahr, Grundversorgung) ab Februar etwa 95 Euro brutto pro Jahr weniger (ca. 972 Euro statt ca. 1.067 Euro). Das entspricht einer Senkung von 8,9 Prozent im Vergleich zum aktuellen Preis. 

Am Beispiel der Grundversorgung München

Hinweis zum Messpreis: Lediglich die Kosten für eine moderne Messeinrichtung steigen.

Der Strompreis in München (Grundversorgung)

Arbeitspreis

Das ist der Betrag, den Sie in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) zahlen. Er richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch.

Der Arbeitspreis beinhaltet:

  • Strombeschaffung
  • Vertriebskosten
  • Steuern, Umlagen und staatliche Abgaben
  • Netzentgelte (Betrieb des Stromnetzes)

Grundpreis

Beim Grundpreis handelt es sich um Kosten, die unabhängig von Ihrem Verbrauch anfallen.

Der Grundpreis beinhaltet:

  • Personal- und Sachkosten

  • Netzentgelte (Betrieb des Stromnetzes)

Messpreis

Das sind die Kosten für den Betrieb und die Messung für Ihren Stromzähler. Sie fallen jährlich unabhängig von Ihrem Verbrauch an. Die Höhe des Messpreises ist abhängig von Ihrem zuständigen Messdienstleister und von Ihrer Stromzählerart. In anderen Tarifen, wie beispielsweise dem M-Strom Fix, ist der Messpreis bereits im Grundpreis enthalten.

Der Messpreis beinhaltet:

  • Installation, Wartung und regelmäßiger Austausch des Zählers

  • Ablesen und Übermittlung der Verbrauchsdaten

  • Hinweis zu den Netzentgelten:

    Die Höhe der Netzentgelte variiert abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber und der Region. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie in Ihrer Rechnung unter „Informationen zu Ihrer Verbrauchsstelle“.

  • Gut zu wissen: Die Netzbetreiber verteilen die anfallenden Kosten auf den Arbeits- und/oder Grundpreis.

    Unser Tipp: Detaillierte Informationen zu den in Ihrem Grund- und Arbeitspreis enthaltenen Netzentgelten finden Sie in Ihrer Rechnung im Abschnitt „Aus welchen Bestandteilen Ihr Strompreis besteht“. Hier finden Sie eine transparente Übersicht, welche Beträge wir für Sie abführen.

  • Individuelle Kundeninformation:

    Die SWM informieren alle Stromkund*innen in diesen Tagen schriftlich und individuell über die neuen Preise.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
  • Ab wann gelten die neue Preise?

    Die neue Preise treten zum 01.02.2026 in Kraft. Ihr Vertrag läuft automatisch zu den neuen Konditionen weiter.

  • Soll ich meinen Zählerstand ablesen?

    Nein, wir berechnen Ihren Verbrauch zum 31.01.2026 automatisch. Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, können Sie ihn uns bequem hier mitteilen:

    Zählerstand melden

     

  • Ändert sich mein Abschlag ab dem 01.02.2026?

    Ihr Abschlag bleibt unverändert. Möchten Sie ihn anpassen? Dann machen Sie das ganz einfach online: Abschlag anpassen

    Alternativ können Sie uns anrufen oder eine E-Mail schicken:

  • Wie setzen die SWM den Zuschuss der Bundesregierung zu den Netzentgelten um?

    Der Bundestag hat am 13.11.2025 beschlossen, die Übertragungsnetzentgelte für 2026 durch einen Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro zu entlasten. Im Rahmen der Preisanpassung geben wir diese Entlastung an Sie weiter.

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