Informationen und Fragen
Wissenswertes zum Angebot der SWM für Gewerbekunden
Begründung für die Preiserhöhung zum 01.01.2023
Aufgrund der extrem gestiegenen Beschaffungskosten, veränderter Netzentgelte sowie der steigenden gesetzlichen Offshore-Netzumlage (§ 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) i. V. m. § 17f Energiewirtschaftsgesetz) und trotz sinkender KWKG-Umlage (§ 12 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und sinkender Umlage gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung und entfallender Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten müssen wir den Strompreis zum 01.01.2023 leider deutlich erhöhen.
Bitte beachten Sie: Etwaige Entlastungen („Strompreisbremse“) sind in den neuen Preisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Beispiel für die Preiserhöhung
Ab Januar 2023 zahlt ein Münchner Verbraucher (z. B. 2.500 kWh/Jahr, Allgemeine Preise/Grundversorgung) 139,64 Euro pro Monat (bislang seit 1.7.: 62,71 Euro).
Es wird noch Entlastungen seitens der Bundesregierung geben („Strompreisbremse“). Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie in vollem Umfang weiter.
Preisanpassungs-Brief erhalten trotz Auszugs oder falscher Tarif?
Sie haben unseren Brief zur Preisanpassung bekommen, obwohl Sie schon ausgezogen sind? Oder Ihr Tarif stimmt nicht? Bitte entschuldigen Sie das Versehen.
Die Daten für den Versand der Briefe wurden bereits früher aus der Datenbank abgerufen, daher kann es zu Überschneidungen kommen. Wenden Sie sich bitte einfach an unseren Kundenservice, falls Sie Fragen haben oder eine Übersicht über Ihre aktuellen Preise brauchen.
Erhöhung der Abschlagszahlung
Die Höhe Ihres Abschlag ändert sich vorerst nicht. Wir passen Ihren Abschlag erst mit Ihrer nächsten Jahresrechnung an.
Bei den aktuellen Strom- und Erdgaspreisen empfehlen wir Ihnen eine Verdoppelung Ihres Abschlags.
Entlastung von Strom-Kund*innen: Strompreisdeckelung
Bitte beachten Sie:
Etwaige Entlastungen („Strompreisbremse“) sind noch nicht in unseren Preisen berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Zum 01.07.2022 ist die EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh netto auf 0,000 ct/kWh gesunken. Diesen Wegfall geben wir vollständig an unsere Kund*innen weiter.
Zusammensetzung Strompreis
Ihr Strompreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen
Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 52 Prozent des Strompreises entfallen auf den Stromeinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.
Steuern und staatliche Abgaben
Steuern, Umlagen und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 28 Prozent des Strompreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung dieser gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
Regulierte Netzentgelte (inkl. Messung und Messstellenbetrieb)
Die Netto-Netzentgelte inkl. Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 20 Prozent des Strompreises.
Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
* Quelle der Prozentwerte für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch: www.bdew.de
Durchblick bei den staatlichen Umlagen und Steuern
Alle staatlichen Umlagen und Steuern haben wir für Sie im Detail zusammengestellt. Denn wir stehen für Klarheit beim Thema Strompreis.
Staatliche Strompreisanteile1
Name
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
0,000 (ab 01.07.2022)
2,050
Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
1 Alles Nettoangaben, auf die zusätzlich 19 % Umsatzsteuer erhoben werden.
2 Werte im Netzgebiet München für den Allgemeinstrom; die Höhe der Konzessionsabgabe für den Allgemeinstrom ist abhängig von der Gemeinde-Größe. Für Wärmestrom beträgt die Konzessionsabgabe einheitlich 0,11 ct/kWh.
Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Allgemeine Preise
Allgemeine Preise für die Landeshauptstadt München
Allgemeine Preise für Moosburg
Preise Ersatzversorgung
Preise Ersatzversorgung Niederspannung
Preise Ersatzbelieferung Mittel- und Hochspannung
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Ergänzende Bedingungen der SWM zur StromGVV (Anlage zur StromGVV)
Allgemeine Bedingungen Belieferung Nicht-Haushaltskunden
Weitere Angaben zu den Allgemeinen Preisen
Grundversorgung München
Archiv - Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Preise Ersatzversorgung Niederspannung (01.01.2023 - 14.01.2023)
Preise Ersatzversorgung Niederspannung (01.11.2022 - 31.12.2022)
Preise Ersatzversorgung Niederspannung (01.05.2022 - 31.10.2022)
Preise Ersatzbelieferung Mittel- und Hochspannung (01.01.2023 - 14.01.2023)
Preise Ersatzbelieferung Mittel- und Hochspannung (01.11.2022 - 31.12.2022)
Preise Ersatzbelieferung Mittel- und Hochspannung (01.05.2022 - 31.10.2022)
Stromkennzeichnung
Warum Stromkennzeichnung?
Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar.
Damit Stromkund*innen bei der Wahl ihres Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen können, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kunden*innen und Verbraucher*innen erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.
Kennzeichnung der Stromlieferung
(gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 2017)
Erläuterung der Rechnung
Weitere Informationen zu Ihrer Stromrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung
Datenkommunikation
Wer erhält welche Daten von wem, wie oft und zu welchem Zweck.
Formblatt Datenkommunikation
Weitere Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie hier
Wie kann ich meinen Stromtarif wechseln?
Klicken Sie einfach auf einen der folgenden Links und lassen Sie Ihren Wunschtarif berechnen. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.
Jetzt M-Erdgas Tarif berechnen
Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?
Nein, der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können den Zählerstand jedoch auch über unseren Online-Service Meine SWM zum Tag des Tarifwechsels eingeben.
Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Strom versorgt werde?
Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Strom versorgen. Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund 3 Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Strom meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können. Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind, kann der Wechsel auch länger dauern.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Strom?
Der Vertrag für M-Strom Flex und M-Ökostrom Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag für M-Strom business Vario, M-Ökostrom business Vario und M-Ökostrom Regional hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags.
Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, melden Sie sich einfach bei unserem Kundenservice.
Telefon: 0800 796 796 0
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.
Gibt es eine Preisgarantie?
Einige Stromtarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?
Ja, natürlich. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an unseren Kundenservice:
Telefon: 0800 796 796 0
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?
Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Anmeldung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie einfach unseren Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
Was ist Wärmestrom?
Wärmestrom – oder Heizstrom – ist Strom zum Heizen von Häusern oder Wohnungen. Entweder erwärmt Wärmestrom über elektrische Speicherheizungen (auch Nachtspeicheröfen genannt) oder elektrische Direktraumheizungen den Wohnraum bzw. die Heizkörper. Oder er treibt eine elektrische Wärmepumpe an, die vor allem in neueren Häusern oder im Zuge von Sanierungen eingebaut wird.
Warum ist Wärmestrom günstiger als normaler Strom?
Wärmestrom, der für Heizungsanlagen genutzt wird, kostet weniger als Haushaltsstrom. Denn der örtliche Netzbetreiber berechnet dafür geringere Netzentgelte. Außerdem ist die Konzessionsabgabe für die Gemeinde niedriger. Die geringeren Netzentgelte und die niedrigere Konzessionsabgabe geben wir an Sie weiter. So profitieren Sie von günstigeren Preisen für M-Strom Wärme
Was ist der Unterschied zwischen Speicherheizung und Wärmepumpe?
Eine Nachtspeicherheizung, auch Nachtspeicherofen genannt, ist eine elektrisch betriebene Heizung. Sie enthält einen Wärmespeicher, der abends und nachts aufgeladen wird. Denn nachts ist der Strom in der Niedertarifzeit günstiger, wenn ein spezieller Wärmestromtarif abgeschlossen wird. Am Folgetag gibt die Heizung die gespeicherte Wärme nach und nach an den Wohnraum ab.
Eine elektrische Wärmepumpe ist eine Anlage, die die natürliche Wärme aus der Umgebung (z. B. in der Erde) nutzt, um ein Haus energieeffizient zu beheizen. Wärmepumpen werden vor allem in Neubauten und im Zuge von Sanierungen eingebaut. Für den Antrieb der Wärmepumpe können Sie günstigen Wärmestrom der SWM nutzen.
Was bedeutet getrennte Messung?
Der genutzte Wärmestrom wird immer getrennt vom normalen Haushaltsstrom (für Licht, Küchengeräte etc.) erfasst. Bei der getrennten Messung erfasst ein separater zweiter Zähler den Wärmestrom.