Informationen und Fragen für Gewerbekunden
Wissenswertes zu M/Erdgas für Gewerbekunden
Begründung für die Preiserhöhung zum 01.01.2023
Wegen der stark gestiegenen Beschaffungspreise mussten wir die Erdgaspreise in diesem Jahr bereits erhöhen. In den letzten Monaten sind die Beschaffungspreise nochmals deutlich auf ein extrem hohes Niveau gestiegen. Neben den Beschaffungspreisen haben sich zudem die Netzentgelte und die Bilanzierungsumlage erhöht. Neu hinzu gekommen ist die Speicherumlage. Der CO2 -Preis bleibt gleich. Die Senkung der Umsatzsteuer für Erdgas auf 7 Prozent geben wir selbstverständlich an Sie weiter.
Seit September 2022 sinken die Börsenpreise zwar wieder, das Preisniveau liegt aber nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die Energiebeschaffung der SWM für Haushaltskund*innen läuft über einen längeren Zeitraum, so dass sowohl die hohen als auch die niedrigeren Börsenpreise in den Gaspreisen berücksichtigt sind.
Bitte beachten Sie: Die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen („Gaspreisbremse“) sind bei unseren Erdgaspreisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.
Beispiel für die Preiserhöhung
Ein Münchner Verbraucher (z. B. 20.000 kWh/ Jahr, M-Erdgas M) zahlt ab Januar 148,23 Euro pro Monat mehr (307,41 Euro statt 159,17 Euro). Das entspricht einer Steigerung von 93,1 % im Vergleich zu den aktuellen Preisen.
Hinweis: Die Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % ist in den Berechnungen der neuen Preise berücksichtigt, die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen hingegen noch nicht. Würden die Vorschläge der Expertenkommission umgesetzt, übernähme der Staat einmalig im Dezember die Abschlagszahlung. Zudem würde ab März 2023 für 80 % des Verbrauchs ein reduzierter Gaspreis von 12 Cent/kWh gelten.
Preisanpassungs-Brief erhalten trotz Auszugs oder falscher Tarif?
Sie haben unseren Brief zur Preisanpassung bekommen, obwohl Sie schon ausgezogen sind? Oder Ihr Tarif stimmt nicht? Bitte entschuldigen Sie das Versehen.
Die Daten für den Versand der Briefe wurden bereits früher aus der Datenbank abgerufen, daher kann es zu Überschneidungen kommen. Wenden Sie sich bitte einfach an unseren Kundenservice, falls Sie Fragen haben oder eine Übersicht über Ihre aktuellen Preise brauchen.
Erhöhung der Abschlagszahlung
Die Höhe Ihres Abschlag ändert sich vorerst nicht. Wir passen Ihren Abschlag erst mit Ihrer nächsten Jahresrechnung an.
Bei den aktuellen Strom- und Erdgaspreisen empfehlen wir Ihnen eine Verdoppelung Ihres Abschlags.
Entlastung von Erdgas-Kund*innen: Gaspreisdeckelung und Umsatzsteuersenkung
Angesichts der stark steigenden Energiepreise wurde von der Bundesregierung ein Milliarden Euro schweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Punkte für Sie auf einen Blick:
- Die ursprünglich zum 1.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde gestrichen.
- Es ist eine Gaspreisdeckelung („Gaspreisbremse“) geplant. Über den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorschlag muss die Regierung aktuell noch entscheiden.
- Die Umsatzsteuer für Erdgas ist vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 auf 7 % gesenkt.
Bitte beachten Sie:
Die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen („Gaspreisbremse“) sind bei unseren Erdgaspreisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter. Die Senkung der Umsatzsteuer für Erdgaslieferungen von 19 auf 7 % haben wir berücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Information gemäß § 9 EnSikuMaV
Die bereits zuvor angespannte Lage wurde durch den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine drastisch verschärft. Von der Bundesregierung wurden daher unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um Engpässen entgegenzuwirken.
Dazu gehört z. B. die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) mit Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Die Maßnahmen der Verordnung sollen zu Energieeinsparungen führen und eine Mangelsituation vermeiden bzw. eine solche abmildern.
In § 9 EnSikuMaV werden u. a. Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet, Letztverbrauchern Informationen zu folgenden Punkten mitzuteilen:
1) Energieverbrauch und -kosten des Gebäudes oder der Wohneinheit für die letzte vorangegangene Abrechnungsperiode,
2) Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Energiekosten für eine vergleichbare Abrechnungsperiode,
3) Rechnerisches Einsparpotenzial in kWh und Euro unter der Annahme, dass bei einer durchgängigen Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C eine Einsparung von 6 Prozent zu erwarten ist.
Wie steht es um die Versorgungssicherheit?
Aktuelle Information zur Versorgungssicherheit mit Gas finden Sie hier:
Zusammensetzung Erdgaspreis
Ihr Erdgaspreis setzt sich aus 3 Bestandteilen* zusammen:
Steuern und staatliche Abgaben
Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 24 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Am 01.01.2021 ist die CO2-Abgabe neu dazu gekommen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden nicht von uns, sondern von Ihrem örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 9 Prozent des Erdgaspreises. Mehr dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
Erdgasbeschaffung, Vertrieb und Service
Etwa 67 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.
* Quelle der Prozentwerte für ein Mehrfamilienhaus in Deutschland: www.bdew.de
Durchblick bei den Umlagen, Abgaben und Steuern für Erdgas
Wir stehen für Klarheit und Transparenz beim Erdgaspreis. Daher haben wir für Sie alle staatlichen Umlagen und Steuern hier erklärt:
Speicherumlage
Mit der Speicherumlage werden auf der Grundlage von § 35e EnWG die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, die diesem im Zusammenhang mit seinen Aufgaben zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, umgelegt. Die Höhe der Speicherumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.
Bilanzierungsumlage
Diese wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet erhoben. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen (THE Trading Hub Europe) veröffentlicht.
Energiesteuer
Die Energiesteuer (auch „Erdgassteuer“) wird auf die Nutzung von Erdgas erhoben und direkt an die Finanzbehörde abgeführt.
Konzessionsabgabe
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.
Referenzbörsenpreise für unsere Produkte mit EEX-Gleitung
Die Verwendung der Börsenpreise (EEX-Werte) ist in unseren Erdgasprodukten mit Gleitung definiert und vertraglich fixiert. Unter folgendem Link können Sie die zur Preisbestimmung notwendigen Referenznotierungen einsehen:
In besten Händen: Auszeichnungen für die SWM
Ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis, faire Vertragsbedingungen und ausgezeichneten Service: Das bieten wir unseren Kunden. Dass sie bei uns in den besten Händen sind, bestätigen regelmäßig unabhängige Untersuchungen.
Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Allgemeine Preise
Preisblatt M-Erdgas für München
Preisblatt M-Erdgas für die Region
Preisblatt M-Erdgas für Olching
Preise Ersatzversorgung
Ersatzversorgung M-Erdgas für München, die Region und Olching
Ersatzbelieferung in Mittel- und Hochdruck
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Ergänzende Bedingungen der SWM zur GasGVV (Anlage zur GasGVV)
Weitere Angaben zu den Allgemeinen Preisen
Grundversorgung München
Grundversorgung Region
Grundversorgung Olching
Archiv - Preise und Bedingungen der Grundversorgung
Rechnerisches Einsparpotential von Gebäuden bei Senkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius
Wie Sie mit nur 1 Grad Raumtemperatursenkung Kosten und Energie sparen können, sehen Sie in unseren Beileger. Damit kommt die SWM der Informationspflicht gemäß § 9 EnSikuMaV nach.
Versorgungsgebiet Landeshauptstadt München
Versorgung der Region mit M-Erdgas
Folgende Gemeinden in der Region werden von den SWM versorgt:
Aschheim-Dornach, Baierbrunn, Baldham, Brunnthal, Eching, Eichenau, Feldkirchen (mit Ortsteil Weißenfeld), Garching, Gauting, Gräfelfing, Grasbrunn, Gröbenzell, Grünwald (mit Ortsteil Oberdill), Hohenbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Karlsfeld, Kirchheim, Krailling (mit Ortsteil Pentenried), Neubaldham, Neubiberg, Neuried, Oberhaching (mit Ortsteil Jettenhausen), Oberpframmern, Oberschleißheim, Ottobrunn (mit Ortsteil Riemerling), Parsdorf (mit Ortsteil Hergolding), Planegg, Pliening, Poing, Puchheim, Pullach i. Isartal (mit Ortsteil Großhesselohe), Putzbrunn, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten (mit Ortsteilen Purfing und Neufarn a. d. B12), Zorneding
Marktgebiet
Das Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG liegt im Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE).
Erläuterung der Rechnung
Weitere Informationen zu Ihrer Erdgasrechnung finden Sie in der Rechnungserklärung
Wie kann ich meinen Erdgastarif wechseln?
Klicken Sie einfach auf den folgenden Link. Legen Sie sich am besten Ihre letzte Jahresrechnung bereit: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben, die Sie für den Wechsel benötigen.
Kann ich die Tarife auch telefonisch oder schriftlich bestellen?
Sie können unsere Tarife auch telefonisch oder schriftlich abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice:
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Ihre Jahresrechnung und weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail.
Muss ich bei meinem Wechsel den Zähler ablesen?
Nein. Der Zählerstand wird automatisch errechnet. Sie können jedoch jederzeit über unseren Online-Service Meine SWM den Zählerstand zum Tag des Tarifwechsels eingeben.
Ändern sich meine Abschlagszahlungen bei einem Tarifwechsel?
Ihre Abschlagszahlungen bleiben bei einem Tarifwechsel gleich. Wenn Sie Ihre Abschlagszahlungen ändern wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
E-Mail: privatkunden@swm.de
Postadresse:
Stadtwerke München
80287 München
Oder passen Sie Ihre Abschläge über unser Online-Serviceportal Meine SWM ganz einfach und schnell selbst an.
Wie lange dauert es, bis ich tatsächlich mit M-Erdgas versorgt werde?
Innerhalb des Netzgebiets der SWM können wir Sie ab dem nächsten Tag nach Vertragsschluss mit M-Erdgas versorgen.
Außerhalb des Netzgebiets informieren wir Sie über den Lieferbeginn rund drei Wochen nach Auftragseingang, sodass Sie M-Erdgas meist zu Beginn des übernächsten Monats beziehen können.
Wenn Sie bei Ihrem Vorlieferanten noch vertraglich gebunden sind, kann der Wechsel auch länger dauern.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei M-Erdgas?
Der Vertrag für M-Erdgas Flex und M-Ökogas Flex wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Erstlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Der Vertrag kann monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der Vertrag für M-Erdgas Fix und M-Ökogas Fix hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Beginn der Erstlaufzeit von 12 Monaten ist das Datum des Lieferbeginns maßgeblich. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn Sie oder die SWM nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen. Der Lieferbeginn erfolgt spätestens 12 Monate nach Inkrafttreten des Vertrags.
Gibt es eine Preisgarantie?
Einige Erdgastarife bieten wir mit Preisgarantie an. Die SWM Preisgarantie ist eine Netto-Preisgarantie, die sich auf alle Preisbestandteile mit Ausnahme der Umsatzsteuer und neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen oder Entlastungen bezieht. Die angegebene Geltungsdauer einer Netto-Preisgarantie beginnt mit Lieferbeginn (vgl. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Die Anmeldung im Internet wurde unterbrochen. Was soll ich tun?
Geben Sie Ihre Daten einfach noch einmal ein. Ihre Änderung wird in jedem Fall nur einmal im System erfasst. Sollte es mehrfach nicht funktionieren, rufen Sie bitte bei unserem Kundenservice an: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0800 796 796 0*
(Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr)
* kostenfrei innerhalb Deutschlands
Woher kommt M-Erdgas?
Die Erdgasreserven erweitern sich ständig durch neue Funde und Fördertechniken und reichen weit ins 21. Jahrhundert hinein. Die Stadtwerke München sind Teil des europäischen Verbundnetzes, das Erdgas von den verschiedenen Förderstellen bis zu Ihnen nach Hause transportiert.
Was muss ich zum sicheren Umgang mit Erdgas beachten?
Drei „goldene Regeln" für den sicheren Umgang mit Erdgas
- Prüfen Sie einmal im Jahr Ihre Erdgasgeräte und -leitungen bei einer Erdgas-Hausschau.
- Lassen Sie Ihre Gasgeräte von Zeit zu Zeit von einer Fachkraft überprüfen, am besten schließen Sie einen Wartungsvertrag ab.
- Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder Schäden an Gasleitungen an eine Fachkraft.
- Bei Gasgeruch sollten Sie die SWM Störungswache unter Tel: 0800 796 888 000 (kostenfrei innerhalb Deutschland) verständigen.
Sie haben weitere Fragen zu Erdgas oder benötigen Hilfe?
Rufen Sie unsere Erdgas-Spezialist*innen an.
Telefon: 089 2361 2030