Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom für Unternehmen

Start Strom M/Strom Grundversorgung & Ersatzversorgung
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Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom für Unternehmen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Grundversorgung und Ersatzversorgung Strom für Unternehmen auf einen Blick.

Wer ist mein Grundversorger?

Der örtliche Grundversorger ist jeweils der Energieversorger, der in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskund*innen beliefert. Beim Strom ist das in München und acht weiteren Kommunen in der Region die SWM Versorgungs GmbH.

Weitere Informationen dazu finden Sie beim örtlichen Netzbetreiber, der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG:

Strom Grund- und Ersatzversorgung

Was ist die Grundversorgung und die Ersatzversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) oder Niederdruck (Gas) zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Grundversorger sind gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Allgemeine Preise und Allgemeine Bedingungen für die Versorgung öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jede*n Haushaltskund*in zu versorgen.

Ein Grundversorgungsvertrag kann auch dadurch zustande kommen, dass Strom bzw. Gas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung in eines der Gebiete, in denen die SWM Grundversorger ist, einziehen und keinen gesonderten Stromliefervertrag mit den SWM oder einem anderen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen haben, dann werden Sie automatisch von den SWM im Rahmen der Grundversorgung versorgt.  

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung mit Strom oder Gas. Zu dieser Notversorgung kommt es dann, wenn über das Netz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung (Strom) oder Niederdruck (Gas) Energie bezogen wird, ohne dass der Verbrauch einer bestimmten Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG). Das kann zum Beispiel passieren, wenn Ihr bisheriger Energielieferant insolvent ist. So ist die Versorgung ohne Unterbrechung gewährleistet. Die Ersatzversorgung wird durch den örtlichen Grundversorger durchgeführt. Auch wenn Sie in einem Gebiet, in dem die SWM Grundversorger ist, in die Ersatzversorgung fallen, beliefern wir Sie zuverlässig mit Energie. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal für drei Monate. Haushaltskund*innen, die in dieser Zeit keinen gesonderten Stromliefervertrag geschlossen haben, wechseln danach automatisch in die Grundversorgung.

Weitere Informationen finden Sie in der Grundversorgungsverordnung Strom (Strom GVV).

PREISE & BEDINGUNGEN

Aktuelle Preise und Bedingungen der Grundversorgung & Ersatzversorgung

Auszeichnungen