Lösungsansätze zur Vermeidung von Doppelzählungen
07.11.2023 | Der globale Klimawandel hat es dringend notwendig gemacht, internationale Abkommen und Protokolle zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu etablieren. Zwei der bedeutendsten Vereinbarungen in diesem Zusammenhang sind das Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen. Diese Verträge zielen darauf ab, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu begrenzen und die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen.
Das Kyoto-Protokoll, das 1997 verabschiedet wurde und 2005 in Kraft trat, legte erstmals verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für Industrieländer fest. Außerdem führte es den Mechanismus des Emissionshandels ein, der es Ländern ermöglicht, Emissionsreduktionen in anderen Ländern vorzunehmen.
Das Pariser Abkommen, das 2015 beschlossen wurde, geht über das Kyoto-Protokoll hinaus und fordert eine breitere internationale Zusammenarbeit. Außerdem ist im Pariser Abkommen das langfristige Ziel gesetzt, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Eine der Herausforderungen des Pariser Abkommens: die mögliche Doppelzählung von Emissionsgutschriften.
Die Problematik der Doppelzählungen
Doppelzählungen können vorkommen, wenn Länder oder Unternehmen in Klimaschutzprojekte investieren und nicht klar vereinbart wurde, wer sich die Emissionsgutschriften dafür anrechnen lassen darf. Im Falle einer Doppelzählung werden die im Rahmen eines Klimaschutzprojektes eingesparten Emissionen als Emissionsgutschriften sowohl in die Länderbilanz des Gastlandes, in dem das Klimaschutzprojekt umgesetzt wird, gerechnet – als auch in die Unternehmensbilanz des investierenden Unternehmens. Wird die gleiche Reduktion von mehreren Parteien gleichzeitig beansprucht, führt das zu einer übertriebenen Einschätzung der Fortschritte bei der Emissionsminderung, was wiederum die Integrität der Klimaabkommen untergräbt und die globalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels schwächt.
Lösungsansätze
Emissionsgutschriften (Corresponding Adjustments) und Contribution Claims
Um Doppelzählungen zu vermeiden, können „Corresponding Adjustments“ (Beitragsgutschriften) eine Lösung darstellen. Das Konzept dahinter: Die Gutschriften werden den Ländern oder Unternehmen gewährt, die in Klimaschutzprojekte in anderen Ländern investieren.
Eine alternative Lösung, um Doppelzählungen zu vermeiden, besteht im Konzept der "Contribution Claims". Hierbei können Länder oder Unternehmen in Klimaschutzprojekte investieren, erhalten aber kein Recht, die damit verbundenen Emissionsreduktionen in ihrer eigenen Klimabilanz anzurechnen. Es handelt sich demnach vielmehr um einen Beitrag zum Klimaschutz als um eine klassische CO2-Kompensation.
Internationaler CO₂-Ausgleich mit regionalem Beitrag zum Klimaschutz
Mit dem Produkt M-Kompensation Plus bieten die Stadtwerke München (SWM) Unternehmen die Möglichkeit, in „Gold-Standard“-zertifizierte, internationale Klimaschutzprojekte zu investieren und über Emissionsgutschriften die unternehmenseigenen CO2-Emsissionen zu kompensieren.
Außerdem besteht die Möglichkeit, über den Ansatz der Contribution Claims freiwillig regionale und nationale Projekte zu fördern: Mit einem Zusatzbeitrag kann beispielsweise der Ausbau oder Erhalt von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien hier vor Ort in Deutschland unterstützt werden.
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CO₂-Reduzierung: Was bedeutet das?
CO₂-Reduzierung ist ein umfassendes Konzept, das explizite Maßnahmen beinhaltet, um den weltweiten CO₂-Ausstoß zu verringern: Durch Verhaltensänderungen und den Einsatz von Technik und Innovationen sollen CO₂-Emissionen reduziert oder gleich ganz vermieden werden. Es gibt verschiedene Wege, das zu erreichen, beispielsweise mit der Umstellung auf erneuerbare Energien, einer Erhöhung der Energieeffizienz, durch Kreislaufwirtschaft, Aufforstung und Waldschutz.
Erzeugte Emissionen lassen sich aber auch kompensieren bzw. ausgleichen. Bei der CO₂-Kompensation werden Klimaschutzprojekte gefördert, die eine bestimmte Menge an ausgestoßenen Treibhausgasemissionen an anderer Stelle einsparen. Solche Projekte können beispielsweise den Ausbau erneuerbarer Energien fördern, die Wiederaufforstung von Wäldern oder auch durch unterschiedliche lokale Maßnahmen dazu beitragen, dass CO₂ eingespart wird. Diese Projekte finanzieren sich durch die Ausschüttung von Zertifikaten über eine bestimme Menge an CO₂-Emissionen, die auf dem Kompensationsmarkt gehandelt werden.
Um einen tatsächlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ist es wichtig, dass an erster Stelle, die Vermeidung bzw. Reduzierung von CO₂- bzw. Treibhausgasemissionen steht. Hierzu kann beispielsweise der Bezug von Ökostrom beitragen. Erst wenn Emissionen nicht weiter reduziert oder vermieden werden können, sollte darüber nachgedacht werden, diese unvermeidbaren Emissionen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren.
Bilanzieren, Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren: Hier finden Sie mehr Infos zu den einzelnen Schritten auf dem Weg zur Klimaneutralität:
Kompensation von CO₂-Emissionen oder Treibhausgasemissionen: Worum geht es dabei?
Um die eigenen CO₂-Emissionen reduzieren zu können, ist der erste Schritt die Aufstellung einer CO₂-Bilanz, um zu sehen, in welchen Bereichen welche Emissionen anfallen. Dabei werden in der Regel nicht nur CO₂-Emissionen betrachtet, sondern auch andere klimaschädliche Treibhausgase wie Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid und weitere. Diese verschiedenen Treibhausgase werden in eine Einheit umgerechnet: CO₂-Äquivalente.
Eine CO₂-Bilanz oder Treibhausgasbilanz weist also eine bestimmte Menge an ausgestoßenen CO₂-Äquivalenten nach. Auch bei der CO₂-Kompensation werden letztlich CO₂-Äquivalenten kompensiert. Dennoch spricht man allgemein meist von „CO₂-Kompensation” oder „CO₂-Emissionen”, auch wenn CO₂-Äquivalente gemeint sind. Auch wir verwenden die Begriffe hier so. Entsprechend sind die Begriffe „CO₂-Emissionen” und „Treibhausgasemissionen” auch als Synonyme zu verstehen.
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