Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemäß Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G)
Mit dem Audit zu höherer Energieeffizienz und effektivem Energieeinsatz
Mit der Durchführung eines Energieaudits erfüllen Sie nicht nur das Energiedienstleistungsgesetz. Sie erhalten auch wichtige Informationen über den energetischen Status Ihres Unternehmens und erreichen durch den Überblick der Energieflüsse nachhaltig eine deutliche Effizienzsteigerung.
Vorteile eines Energieaudits
Laut BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) lassen sich die Energiekosten durch das Audit um bis zu 25 Prozent pro Jahr senken.
- Potenzialermittlung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Transparenz der Energieverbräuche
- Steuerentlastungen für KMU (Nachweis für den Spitzenausgleich)
- Vorstufe zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001
- Umweltentlastung durch Ressourcenschonung
- Für alle Organisationen/Unternehmen als Einstieg für einen effizienten und systematischen Energieeinsatz geeignet
Durchführungspflicht gem. Energiedienstleistungsgesetz
Seit März 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 alle Unternehmen, die nicht kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition sind, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Bei Nichterfüllung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung des Energieaudits oder Ihres Wiederholungsaudits, profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung aus bislang weit über 1.000 Auditorstunden.
Sie möchten den Energieaudit durchführen lassen oder haben Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
SWM Versorgungs GmbH
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