Energieaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemäß Energiedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G)

Seit März 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz 2015 EDL-G alle Nicht-EU-definierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu einem ersten Energieaudit vor dem 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre einmal.

Da sich ab dem 18. November 2023 die gesetzlichen Anforderungen in §8 u. §9 EnEfG an die Erstellung der Energieaudits geändert hat, können die SWM derzeit keine Energieaudits anbieten.

Gerne unterstützt Sie unser 100%-iges Tochterunternehmen eta Energieberatung GmbH bei der Durchführung von Energieaudits bzw. Wiederholungsaudits und der Einführung von Energiemanagementsystemen.

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eta Energieberatung GmbH

  • Herr Bernhard Negele
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