Informationen & FAQs

Wissenswertes rund um M/MessWert Plus

M/MessWert Plus ist Ihre Komplettlösung für Submetering und Abrechnung in München: Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Häufige Fragen zur Umsetzung

Wie werden die zu verbauenden Geräte ermittelt? 

Neubau: Sie übermitteln den SWM die notwendigen Objektinformationen mit den zu verbauenden Geräten. Diese enthalten Angaben zur Größe, Durchflussmenge, Lage sowie Anzahl der Geräte.  

Bestandsbau: Sie übermitteln den SWM die notwendigen Objektinformationen mit den zu verbauenden Geräten. Diese enthalten Angaben zur Größe, Durchflussmenge, Lage sowie Anzahl der Geräte und bei Bedarf eine anonymisierte Jahresrechnung der Heizkosten für die betroffene Liegenschaft.  

Wie erfolgt der Wechsel von Alt- auf Neugeräte und was passiert mit den Geräten des bisherigen Mess- und Abrechnungsdienstleisters?  

Gleichzeitig mit der Montage der neuen SWM Geräte werden in der Regel die bisherigen Geräte abgelesen, ausgebaut und zurückgesendet – in Absprache mit Ihrem bisherigen Mess- und Abrechnungsdienstleister.

Wenn der Mess- und Abrechnungsdienstleister gewechselt wird, wer hat dann die Pflicht zur Ablesung und Abrechnung der Messwerte der Altgeräte?  

Ihr bisheriger Mess- und Abrechnungsdienstleister hat die Pflicht, bis zum Ablauf Ihres Vertrages seine Geräte abzulesen und abzurechnen. Ab dem Zeitpunkt des Wechsels zu den SWM übernehmen wir die Ablesung und Abrechnung.  

Welche Geräte setzen die SWM ein?

Die SWM setzen auf funkbasierte Messgeräte, die in der Regel zweimal im Monat fernausgelesen werden. Diese senden verschlüsselt, damit Ihre Daten nicht in fremde Hände gelangen. 

Wer kümmert sich um die Instandhaltung der verbauten Geräte?

Die SWM sind für die Instandhaltung der von uns verbauten Geräte zuständig. Im Falle eines Defekts erfolgt der Austausch durch die SWM. Die Kosten für die reguläre Wartung der Messtechnik ist in der Gerätemiete enthalten. Während der Vertragslaufzeit sorgen wir dafür, dass die Geräte geeicht sind. 

Wie lange sind die Messgeräte wartungsfrei?

Die Auslesetechnik, die Heizkostenverteiler sowie die Rauchwarnmelder in den Wohnungen/Nutzeinheiten sind batteriebetrieben. Wir rechnen mit einer Batterielaufzeit von zehn Jahren. In in dieser Zeit ist die Messtechnik grundsätzlich wartungsfrei. Bei Wärmemengen-, Kaltwasser- und Warmwasserzählern ist aufgrund der geltenden Eichfristen ein Wechsel spätestens nach sechs Jahren notwendig. 

Häufige Fragen zu Kosten und Vertragsthemen 

Was passiert mit unserem bestehenden Vertrag, wenn wir mit unserer Liegenschaft zu den SWM wechseln möchten? 

In der Regel haben die Gerätemietverträge mit den Messdienstleistern keine einheitlichen Vertragslaufzeiten. Daher kann es sein, dass Kosten für die Ablöse der bestehenden Verträge anfallen. Stellen Sie uns gern Ihre Altverträge zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir einen passenden Zeitpunkt, um die Ablösekosten möglichst gering zu halten.  

Wie lang sind die Vertragslaufzeiten?

Der Vertrag über die Gerätemiete wird über eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen.  Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der Vertrag automatisch um weitere 10 Jahre verlängert, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.  

Die Erstlaufzeit des Abrechnungsservices beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wurde.  

Was ist die Kündigungsfrist für die Gerätemiete und den Abrechnungsservice?

Gerätemiete: sechs Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende  

Abrechnungsservice: drei Monate Kündigungsfrist zum Vertragsende  

Häufige Fragen zu Nutzerdaten und unterjährigen Verbrauchsinformationen

Welche Portale stehen zur Verfügung? 

Es bestehen zwei Portale, eines für Hausverwaltungen und eines für Mieter*innen.

Die Hausverwaltung erhält einen Zugang für die vertraglich festgelegten Liegenschaften. 

Wie erhalten Hausverwaltungen/Gebäudeeigentümer*innen den Zugang zum Verwaltungsportal? 

Die SWM stellen der Hausverwaltung/den Gebäudeeigentümer*innen die Zugangsdaten zur Verfügung. Die Kosten für das Verwalterportal sind im Mietpreis enthalten. 

Wie erhalten Mieter*innen den Zugang zum Portal? 

Alle Mieter*innen erhalten ab der abgeschlossenen Montage einen Brief mit persönlichen Zugangsdaten, mit denen sie sich im Portal anmelden können. Wenn die Anmeldung zum Mieterportal nicht innerhalb von drei Wochen durchgeführt wurde, müssen neue Zugangsdaten beantragt werden.  

Ist der Zugang zum Portal für Mieter*innen in der Gerätemiete und im Abrechnungsservice enthalten?

Nein, der Zugang zum Portal ist für die Mieter*innen ist kostenpflichtig.

Wie erhalte ich als Mieter*in neue Zugangsdaten zum Portal, wenn ich sie verloren habe?

Bei Verlust der Zugangsdaten können Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse der SWM wenden: smartbuilding@swm.de

Wir senden Ihnen dann neue Zugangsdaten per Post zu.  

Wie wird ein Wechsel von Mieter*innen festgehalten?

Der Wechsel kann ausschließlich durch die Hausverwaltung oder die Gebäudeeigentümer*innen initiiert werden. Mit Installation der Messtechnik definieren wir gemeinsam mit Ihnen die Abrechnungsstruktur sowie die möglichen Übergabeformate der abrechnungsrelevanten Daten.

Sie können abrechnungsrelevante Daten inklusive der Wechsel von Mieter*innen über das Verwaltungsportal eingeben oder in der Satzstruktur der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (ARGE-Sätze) übermitteln. Alternativ können Sie uns die Wechsel per E-Mail oder über das jährliche Kostenmeldeformular zukommen lassen.  

Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (uVi)? 

Die Hausverwaltung/die Gebäudeeigentümer*innen sind verpflichtet, den Mieter*innen monatlich Verbrauchsinformationen (uVi) für Heizung und Warmwasser mitzuteilen. Diese Informationen beinhalten den Verbrauch der Mieter*innen im vergangenen Monat in Kilowattstunden, einen Vergleich mit dem Vormonat und dem entsprechenden Monat des Vorjahres sowie einen Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittsnutzers derselben Kategorie (siehe Heizkostenverordnung).

Wie wird die uVi bereitgestellt?

Die uVi wird den Mieter*innen monatlich über ihr Portal bereitgestellt. Sollten Mieter*innen keinen Zugang zum Portal haben, sind die SWM im Auftrag der Eigentümer*innen verpflichtet, die unterjährige Verbrauchsinformation per Post zur Verfügung zu stellen, was mit höheren Kosten für die betroffenen Mieter*innen verbunden ist.  

Beratung & Kontakt

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Wir sind gerne für Sie da und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot!

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