THG-Quote 2023: Prämie in Höhe von 250 Euro für Ihr Elektrofahrzeug sichern
Sie sind Halter*in eines E-Autos? Dann können Sie damit ab sofort Geld verdienen. Mit der Nutzung eines Elektrofahrzeugs leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen und somit zum Klimaschutz. Melden Sie Ihr E-Auto jetzt zum THG-Quotenhandel an und sichern Sie sich eine Prämie in Höhe von 250 Euro¹ für Ihre eingesparten CO₂-Emissionen.
Anmeldung starten
Sie sind Halter*in eines E-Autos? Für die Anmeldung zum THG-Quotenhandel benötigen wir lediglich Ihren Namen, Ihre E-Mail Adresse und Ihre Kontodaten zur Überweisung der Prämie.
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Laden Sie ein Foto oder einen Scan des Fahrzeugscheins Ihres E-Autos hoch. Achten Sie bitte auf gute Lesbarkeit und Vollständigkeit.
THG-Quote bescheinigen lassen
Wir reichen Ihre Angaben und Unterlagen beim Umweltbundesamt ein und kümmern uns um die Vermarktung Ihrer THG-Quote.
250 €¹ Prämie erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Umweltbundesamt zahlen wir Ihnen Ihre Prämie aus. Sie brauchen nichts weiter tun.
¹ 250,00 Euro brutto für das Jahr 2023
Was ist die THG-Quote?
Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Die THG-Quote schafft einen zusätzlichen Anreiz, sich ein E-Fahrzeug anzuschaffen.
Seit Anfang 2022 können Halter*innen eines reinen Elektrofahrzeugs von dieser Quote profitieren:
Sie können sich die CO2-Einparung Ihres E-Fahrzeugs jährlich bescheinigen lassen.
An dieser Stelle kommt unser Service ins Spiel:
Die SWM melden Ihr E-Fahrzeug an das Umweltbundesamt und lassen sich die THG-Quote für Ihr E-Fahrzeug bescheinigen. Anschließend vermarkten wir die THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs und zahlen Ihnen als Gegenleistung eine Prämie aus.
Um sich die jährliche Prämie zu sichern, melden Sie Ihr Elektrofahrzeug jetzt zum THG-Quotenhandel an:
Profitieren Sie von unserem Service
Ihre Vorteile:
- Schnelle & einfache Registrierung
Die Anmeldung Ihres E-Fahrzeugs zum THG-Quotenhandel können Sie in wenigen Minuten und ohne großen Aufwand online erledigen. - Kostenfreier Service
Es entstehen für Sie keine Kosten. Ihre THG-Quote wird von uns beantragt und vermarktet. Sie müssen sich um nichts kümmern. - Prämie erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Umweltbundesamt bekommen Sie Ihre Prämie von uns sicher ausgezahlt. - Automatische Erinnerung
Auf Wunsch erinnern wir Sie an die erneute Beantragung der THG-Quote im Folgejahr. - Sicherheit & Datenschutz
Die gesamte Abwicklung samt Datentransfer unterliegt höchsten Datenschutz-Standards. Wir arbeiten DSGVO-konform.
Überzeugt? Dann melden Sie Ihr Elektrofahrzeug jetzt zum THG-Quotenhandel an:
Jetzt Prämie sichern
1. Wer kann ein Elektrofahrzeug zum THG-Quotenhandel anmelden?
Jede*r Halter*in eines Elektrofahrzeugs ist dazu berechtigt, die THG-Quote anzumelden. Die Anmeldung ist für ein Jahr gültig und muss von Jahr zu Jahr erneut erfolgen. Wir erinnern Sie gerne automatisch per E-Mail an die Anmeldung, sofern Sie der jährlichen Benachrichtigung zustimmen.
2. Welche Arten von Elektrofahrzeugen können angemeldet werden?
Es können nur reine Batterie-Elektrofahrzeug, also E-Autos, E-Motorräder und E-Kleintransporter zum THG-Quotenhandel angemeldet werden. Hybridfahrzeuge werden vom Umweltbundesamt derzeit nicht anerkannt. Ein reines Batterie-Elektrofahrzeug erkennen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) im Feld P.3 „Kraftstoffart“ anhand der Bezeichnung „Elektro“.
Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
3. Wer ist berechtigt, die THG-Quote anzumelden?
- Wenn Sie Halter*in eines Elektrofahrzeugs sind, sind Sie selbst dazu berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Wenn Sie einen Firmenwagen fahren, dessen Halter der Arbeitgeber ist, dann ist allein der Arbeitgeber berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Wenn Sie ein Leasingfahrzeug fahren und sie nicht als Halter*in im "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind, ist allein die Leasinggesellschaft berechtigt, die THG-Quote anzumelden.
- Auch für Familienangehörige oder für Unternehmen können Sie Elektrofahrzeuge anmelden. Ist das Elektrofahrzeug auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person oder auf ein Unternehmen zugelassen, versichern Sie gegenüber uns, dass Sie zur Vertretung dieser Person bzw. dieses Unternehmens berechtigt sind und die notwendige Zustimmung für die Nutzung der THG-Quote eingeholt haben.
4. Welche Angaben werden für die Anmeldung benötigt?
Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs zum THG-Quotenhandel dauert nur wenige Minuten. Wir benötigen:
- Ihre Kontaktdaten
- Foto oder Scan der Vorderseite des „Fahrzeugscheins“ (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Prämie
Die Anmeldung können Sie hier vornehmen: Zur Online-Anmeldung
5. Kann ich mehrere Elektrofahrzeuge anmelden?
Ja, Sie können bis zu drei Fahrzeuge gleichzeitig anmelden. Sollten Sie eine größere Flotte betreiben, kontaktieren Sie uns einfach per Email: thg@swm.de
6. Wie sieht es mit der THG-Quote aus, wenn mein neues Elektrofahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird?
Bei der Erstzulassung eines neuen Elektrofahrzeugs im dem Jahr, für das auch die THG-Quote angemeldet wird, wird die THG-Quote vom Umweltbundesamt derzeit in vollem Umfang bescheinigt. Die Prämie wird deshalb auch in voller Höhe ausgezahlt.
7. Was passiert, wenn ich mein Elektrofahrzeug verkaufe?
Die THG-Quote kann für jedes Elektrofahrzeug einmal jährlich angemeldet werden. Die Vergütung für die THG-Quote wird also nur einmal im Jahr pro Fahrzeug pauschal zugesprochen. Ob das Elektrofahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde, ist unerheblich.
Sollte der*die Käufer*in des Elektrofahrzeugs versuchen, das Fahrzeug für die THG-Quote erneut anzumelden, wird dies vom Umweltbundesamt abgelehnt. Erst im Folgejahr kann der*die Käufer*in die THG-Quote wieder für das Elektrofahrzeug anmelden.
8. Gilt die THG-Quote auch für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge?
Nein, die THG-Quote gilt nur für in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge.
9. Was kostet die Anmeldung der THG-Quote?
Die Anmeldung des Elektrofahrzeugs zum THG-Quotenhandel ist ein kostenfreier Service der SWM: Wir berechnen Ihnen hierfür kein Entgelt.
10. Was bestimmt die Höhe der Prämie?
Die Höhe der THG-Prämie wird durch viele Faktoren bestimmt und verändert sich von Jahr zu Jahr.
Da der Anteil fossiler Energieträger im Strommix in Deutschland in jüngster Zeit angestiegen ist und gleichzeitig die durchschnittliche jährliche Fahrleistung eines Elektrofahrzeugs seitens der Behörden für 2023 geringer eingestuft wurde, bedeutet das rechnerisch weniger vermiedene Emissionen durch Elektrofahrzeuge im Jahr 2023 als noch im Jahr 2022. Der Wert der THG-Quote für das Elektrofahrzeug sinkt im Jahr 2023 gegenüber 2022. Die Prämienhöhe beträgt für ein Elektrofahrzeug 250 Euro im Jahr 2023.
11. Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Die SWM senden die Anmeldedaten in regelmäßigen Abständen an das Umweltbundesamt. Nach Bestätigung der THG-Quote für Ihr Elektrofahrzeug zahlen wir die Prämie aus. Es kann nach Anmeldung also einige Monate dauern, bis die Bescheide durch das Umweltbundesamt bearbeitet sind und die Prämie ausgezahlt wird.
Nach unserer bisherigen Erfahrung benötigt das Umweltbundesamt für die Prüfung der Fahrzeugdaten durchschnittlich ca. 3 Monate. Eine genaue Prognose zur Bearbeitungszeit können wir leider nicht abgeben.
12. Besteht ein Anspruch auf ein Schlichtungsverfahren?
Die SWM Versorgungs GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.