Ladeinfrastruktur-Förderung 2026 fürs Mehrfamilienhaus
16.04.2026 | Elektromobilität gehört für viele bereits zum Alltag. Ladelösungen direkt am Wohngebäude werden dabei immer relevanter, auch im Mehrfamilienhaus. Zum 15. April 2026 startete ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), das den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern unterstützt. Erfahren Sie hier, was genau gefördert wird und wer die Förderung beantragen kann.
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Stellplätzen in oder an Mehrparteienhäusern – mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Zur Infrastruktur zählen unter anderem:
- die Vorverkabelung
- Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
- der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
- die technische Ausrüstung
Damit können sowohl bestehende Stellplätze nachgerüstet als auch Neubauprojekte entsprechend vorbereitet werden.
Wichtig, um die Förderung zu erhalten: Die maximale Ladeleistung darf pro Ladepunkt maximal 22 Kilowatt (kW) betragen – typisch für Normalladestationen (AC) an Wohngebäuden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich laut BMV an verschiedene Zielgruppen, darunter:
- Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer*innen
- Privateigentümer*innen von Mehrparteienhäusern oder Stellplätzen
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Warum lohnt sich eine Ladeinfrastruktur?
Eine Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus macht E-Mobilität alltagstauglicher, macht Wohnanlagen langfristig fit für die Mobilität von morgen und und steigert so die Attraktivität des Standorts.
Vermieter*innen können Stellplätze zukunftsorientiert ausstatten und so den Wert sowie die Vermarktbarkeit ihrer Immobilie erhöhen.
Durch eine zentrale, professionell geplante Lösung lassen sich spätere Einzelumbauten vermeiden. Eine durchdachte Ladeinfrastruktur kann über Nutzungsentgelte oder umlagefähige Anteile langfristig wirtschaftlich betrieben werden. Eine Förderung reduziert die Investitionskosten.
Wird die Ladelösung im Mehrfamilienhaus zentral geplant, reduzieren sich außerdem technische Risiken und Konflikte, etwa rund um Stellplätze, Technik oder Kostenverteilung. Außerdem erhöht sie die Betriebssicherheit durch einheitliche Standards, beispielsweise beim Brandschutz oder Lastmanagement.
Nicht zuletzt stärkt die Möglichkeit, das E-Auto zuhause zu laden, den Komfort und die Zufriedenheit der Mieter*innen und damit die Mieterbindung.
Hinweis zu den Förderbedingungen
Anträge können ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Da sich Förderprogramme und Bedingungen ändern können, verweisen wir für alle Details direkt auf die Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr. Hier finden Sie stets die aktuellen und vollständig geprüften Angaben:
Laden im Mehrparteienhaus (BMV)