Einspeisevergütung für PV-Anlagen
03.11.2025 | Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgt für eine garantierte gesetzliche Einspeisevergütung für Betreiber*innen von PV-Anlagen, bei vollständiger oder teilweiser Einspeisung in das öffentliche Netz. Erfahren Sie, mit welchen Förderungen Sie rechnen können und was Sie bei der Planung einer neuen Anlage beachten sollten.
Änderungen durch die Reform der Einspeisevergütung 2025
1. Einspeisevergütungen
Für PV-Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten Betreiber*innen eine Einspeisevergütung. Sie können zwischen dem Betrieb als Volleinspeise- und Überschusseinspeiseanlage wählen:
Bei einer Volleinspeiseanlage wird der erzeugte Solarstrom gegen eine EEG-Vergütung vollständig ins Stromnetz eingespeist. Bei einer Überschusseinspeiseanlage wird ein Teil des Solarstroms direkt im Haushalt verbraucht. So spart man Stromkosten für den Strombezug aus dem Netz. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und Sie erhalten dafür ebenfalls die EEG-Vergütung.
2. Gesetzlage der Einspeisevergütung 2025 nach dem Solarspitzengesetz
Seit Ende Februar 2025 gelten neue Regelungen für neu installierte PV-Anlagen:
Fall 1 – Anlagen ohne Smart Meter und Steuerbox:
Betreiber*innen dürfen vorerst nur 60 Prozent der installierten Leistung einspeisen, wenn ihre Anlage mindestens 7 kWp hat. Diese Drosselung gilt, bis ein intelligentes Messystem (Smart Meter) und eine Steuerbox nachgerüstet werden.
Fall 2 – Anlagen mit Smart Meter und Steuerbox:
In diesem Fall entfällt die 60-Prozent-Begrenzung. Allerdings wird an Tagen mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung gezahlt. Diese Tage können jedoch am Ende der 20-jährigen Vergütungsdauer nachgeholt werden. Ziel dieser Reform ist es, Netzüberlastungen an besonders sonnigen Tagen zu vermeiden und den Eigenverbrauch zu fördern.
Hinweis: Kleinanlagen unter 2 kWp sind von diesen Regelungen vorerst ausgenommen.
Betreiber*innen von Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 25.02.2025) erhalten bei freiwilligem Wechsel zum neuen System einen Bonus von 0,6 ct/kWh.
Weiterhin bestehende Vorteile von PV-Investitionen:
- Eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Kaufpreis von PV-Anlagen mit max. 30 kWp und den dazugehörigen Speichern
- Aktuell keine Umsatzsteuer auf Solarstromerträge bei Anlagen mit max. 30 kWp
3. Aktuelle Einspeisevergütungen:
Überschusseinspeiseanlagen bis zu 10 kWp:
Inbetriebnahme zwischen 01.08.2025 und 31.01.2026:
- Teileinspeisung: 7,87 ct/kWh
- Volleinspeisung: 12,48 ct/kWh
Für größere Anlagen bis 40 kWp gilt:
Inbetriebnahme zwischen 01.08.2025 und 31.01.2026:
- Teileinspeisung: 6,81 ct/kWh
- Volleinspeisung: 10,46 ct/kWh
Mit einer 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhalten Sie so beispielsweise für die ersten 10 kWp 7,87 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 6,81 Cent pro kWh. Im Durchschnitt kommen Sie so auf ca. 7,51 Cent pro kWh.
Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 12,48 Cent pro kWh. Größere Anlagen bis 100 kWp können mit 10,46 Cent pro kWh rechnen.
Mit einer 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhalten Sie so beispielsweise für die ersten 10 kWp 12,48 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,46 Cent pro kWh. Im Durchschnitt kommen Sie so auf ca. 11,80 Cent pro kWh.
Ebenso können Sie gleichzeitig zwei separate PV-Anlagen auf einem Dach errichten und betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Die Anlagen müssen technisch getrennt sein, das heißt jeweils eine eigene Messeinrichtung zur Abrechnung haben.
Die oben genannten Vergütungssätze nehmen halbjährlich zum Februar und zum August um 1 Prozent ab.
Planen Sie Ihre PV-Anlage jetzt
Mit dem Solarpaket M-Solar Plus der SWM können Sie Ihre eigene PV-Anlage umsetzen. Wählen Sie die Anlage, die genau zu Ihren Anforderungen passt – mit den SWM als verlässlichem Partner. Entdecken Sie jetzt unser Photovoltaik-Angebot.
Lassen Sie sich gerne von unseren PV-Expert*innen unverbindlich und kostenlos beraten. Das M-Solar Plus Team ist gerne für Sie da.
- +49 89 2361 4344 (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr)
Immer auf dem Laufenden bleiben
Melden Sie sich für den SWM Newsletter an!
- Freuen Sie sich über Energietipps, Bäder-News und Veranstaltungshinweise?
- Möchten Sie an Gewinnspielen mit tollen Preisen teilnehmen?
- Regelmäßig Wissenswertes aus der Welt von SWM, MVG, M-Bädern und M-net erfahren?