17.12.25 - SWM: Information für die Medien

Statement zur Behandlung des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes im Bundesrat am 19.12.: SWM begrüßen neues Bundesgesetz

Am kommenden Freitag, den 19. Dezember befasst sich der Bundesrat mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz. Nachdem es am 4. Dezember bereits im Bundestag verabschiedet wurde, soll das Gesetz am Freitag auch die letzte Hürde nehmen, damit es zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Für Ihre Berichterstattung erhalten Sie hiermit ein Statement von Dr. Karin Thelen, Geschäftsführerin Regionale Energiewende bei den Stadtwerken München und Präsidentin des Bundesverbandes Geothermie e.V. zum vorliegenden Gesetzesentwurf:

„Damit wir die Wärmewende konsequent vorantreiben können, brauchen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und schnelle Genehmigungsverfahren. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, weil es die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich erleichtert.

Ein wichtiges Element des Gesetzes ist beispielsweise die Priorisierung von Geothermieanlagen als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse. Zudem greifen künftig für den Ausbau von Fernwärmeleitungen bewährte Beschleunigungsinstrumente aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ergänzt wird dies durch die von uns geforderten vereinfachten Regeln für Seismikmessungen.

Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, die Gewinnung von Fernwärme aus Tiefengeothermie deutlich schneller voranzubringen.

Die SWM haben sich das ambitionierte Ziel gesetzt, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken. Der Abbau rechtlicher und administrativer Hürden hilft uns dabei, unser Ziel zu erreichen“, so Dr. Karin Thelen.

 

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