8.4.2025 - SWM: Information für die Medien

Gaspreise der Münchner Wohnen: Kein Managementfehler, keine falsche Abrechnung

Zu den im Raum stehenden Vorwürfen gegenüber der Münchner Wohnen in Bezug auf den Gasvertrag mit den Stadtwerken stellen die Stadtwerke München fest:

  1. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Standardprodukt der SWM Versorgungs GmbH für die Wohnungswirtschaft. Dass dieser Vertrag auch von der Münchner Wohnen abgeschlossen wurde, war kein „Managementfehler“. Den gleichen Vertrag hat die Mehrzahl der Kund*innen der Wohnungswirtschaft ebenfalls abgeschlossen. Auch die Mieter*innen der Gewofag hatten bereits viele Jahre von den Vorteilen dieses Vertrags profitiert.
  2. Der starke Anstieg der Gaspreise im Jahr 2022 war eine Folge von Putins Angriff auf die Ukraine, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar war.
  3. Es wurden von der Politik bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Folgen für die betroffenen Haushalte abzufedern, beispielsweise die Dezemberhilfe, die Energiepreisbremsen und der Münchner Wärmefonds.
  4. Die kürzlich veröffentlichte Annahme, dass die 2023 von den SWM abgerechneten Preise nicht den vereinbarten Preisen entsprochen hätten, ist falsch. Es wurden selbstverständlich immer die jeweils vereinbarten Preise abgerechnet.
  5. Die SWM vermuten, dass Die Linke bei ihrer Prüfung der Preise für 2023 irrtümlicherweise die Preisregelung von 2022 zugrunde gelegt hat. Die Differenz von 1,42 Cent/ kWh ergibt sich aus den unterschiedlichen Preisregelungen 2022 und 2023 für Lieferstellen ohne Leistungsmessung. Diese Unterschiede gelten einheitlich für alle M-Erdgas business EEX Kunden.
  6. Der Quartalspreis an der EEX, der in die Preisbildung einfließt, gilt für einen kontinuierlichen, gleichförmigen Gasbezug, die so genannte Bandlieferung, über ein Vierteljahr. Da die Kunden aber kein „Band“ beziehen, sondern das, was sie verbrauchen und wann sie es verbrauchen, müssen die SWM mehr in Rechnung stellen als nur den reinen EEX-Preis. Der Preisbestandteil C dient dazu, diese Strukturierung und den Ausgleich von Mehr- und Mindermengen abzudecken und berücksichtigt hierfür Kostenansätze.
  7. Die gültige Regelung ist dem jeweils aktuellen Preisblatt zu entnehmen. Entsprechend der Markt- und Kostenentwicklungen werden für jedes Kalenderjahr eigene Preisblätter erstellt, die dann Vertragsbestandteil werden. Hier bitten die SWM aus Wettbewerbsgründen um Verständnis, dass diese nicht öffentlich zugänglich sind.
  8. Die Kostenansätze für Flexibilität und Strukturierung (abgebildet im Preisbestandteil C) waren von 2022 auf 2023 aufgrund der starken Volatilität auf den Energiemärkten deutlich gestiegen. Trotz dieses höheren Preisbestandteils ist der Gaspreis im Produkt M-Erdgas business EEX insgesamt im Verlauf des Jahres 2023 erheblich gesunken. Aufgrund sich beruhigender Märkte sind die Kostenansätze für Flexibilität und Strukturierung im Jahr 2024 wieder stark zurückgegangen.

Allgemeiner Hintergrund:

Alle Kunden, deren Verbrauch über 103.000 kWh pro Jahr liegt, werden bei den SWM als Geschäftskunden geführt. Für diese Kunden kommen grundsätzlich Business-Verträge zum Einsatz.

Wenn ein Geschäftskunde aufgrund seiner Markteinschätzung einen Festpreisvertrag für eine bestimmte Laufzeit wünscht, orientiert sich der Arbeitspreis an den an der Leipziger Energiebörse EEX veröffentlichten Settlementquotierungen, THE Natural Gas Year Futures, für die jeweiligen Lieferjahre. Der Kunde trägt dabei das Risiko, einen „günstigen“ oder „teuren“ Einkaufszeitpunkt erwischt zu haben, was sich naturgemäß erst in der Rückschau ermitteln lässt, da die Preise in der Zukunft steigen oder fallen können.

Wenn ein Geschäftskunde dieses Risiko ausschließen will, wird in der Regel das Produkt M-Erdgas business EEX gewählt. Dieses sieht einen festen Preis für ein Quartal vor, der vierteljährlich an die Marktentwicklung angepasst wird und dann wieder für ein Quartal fest ist. Im Verlauf des Jahres 2023 sind diese Preise sehr deutlich gesunken.

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