Neue gesetzliche Regelung: Wer darf PV-Anlagen montieren?
30.07.2025 I Seit März 2025 wird die Montage von PV-Anlagen als zulassungspflichtiges Handwerk eingestuft. Als eingetragener Fachbetrieb in der Handwerksrolle garantieren wir für unser Solarpaket M-Solar Plus höchste Qualität und professionelle Umsetzung. Erfahren Sie, welche Betriebe PV-Anlagen installieren dürfen und was das für Sie als Anlagenbetreiber*in bedeutet.
Gesetzliche Neuregelung für die PV-Montage
Im März 2025 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die weitreichende Konsequenzen für die PV-Branche hat: Nur Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen PV-Anlagen installieren. Dies betrifft insbesondere die Aufdachmontage, da diese in die Dachstatik eingreift und somit dem Dachdecker- oder Elektrohandwerk zugeordnet wird. Nur eingetragene Betriebe dürfen solche Installations- und Montage-Arbeiten künftig durchführen – sowohl bei privaten als auch gewerblichen Anlagen.
Die neue Regelung soll für mehr Qualität, Sicherheit und Vertrauen sorgen, sowohl für Betreiber*innen von PV-Anlagen als auch in der Branche. Denn der PV-Markt wächst rasant – und mit ihm die Anzahl unqualifizierter Anbieter. Werden Installationen unsachgemäß durchgeführt, kann das zu Schäden, rechtlichen Problemen und Versicherungsverlusten führen.
Die wichtigsten neuen Regelungen
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PV-Montagen gelten nicht mehr als Minderhandwerk. Die Handwerksordnung (§ 1 HwO) regelt, dass zulassungspflichtige Handwerke ausschließlich von eingetragenen Betrieben ausgeführt werden dürfen.
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Nicht eingetragene Betriebe riskieren Bußgelder, den Verlust von Versicherungsschutz und rechtliche Konsequenzen. Auch die Auftraggeber*innen können hiervon betroffen sein.