Neue gesetzliche Regelung: Wer darf PV‑Anlagen montieren?
30.07.2025 I Seit März 2025 wird die Montage von PV‑Anlagen als zulassungspflichtiges Handwerk eingestuft. Als eingetragener Fachbetrieb in der Handwerksrolle garantieren wir für unser Solarpaket M‑Solar Plus höchste Qualität und professionelle Umsetzung. Erfahren Sie, welche Betriebe PV‑Anlagen installieren dürfen und was das für Sie als Anlagenbetreiber*in bedeutet.
Gesetzliche Neuregelung für die PV-Montage
Im März 2025 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die weitreichende Konsequenzen für die PV-Branche hat: Nur Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen PV‑Anlagen installieren. Dies betrifft insbesondere die Aufdachmontage, da diese in die Dachstatik eingreift und somit dem Dachdecker- oder Elektrohandwerk zugeordnet wird. Nur eingetragene Betriebe dürfen solche Installations- und Montage-Arbeiten künftig durchführen – sowohl bei privaten als auch gewerblichen Anlagen.
Die neue Regelung soll für mehr Qualität, Sicherheit und Vertrauen sorgen, sowohl für Betreiber*innen von PV‑Anlagen als auch in der Branche. Denn der PV-Markt wächst rasant – und mit ihm die Anzahl unqualifizierter Anbieter. Werden Installationen unsachgemäß durchgeführt, kann das zu Schäden, rechtlichen Problemen und Versicherungsverlusten führen.
Die wichtigsten neuen Regelungen
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PV-Montagen gelten nicht mehr als Minderhandwerk. Die Handwerksordnung (§ 1 HwO) regelt, dass zulassungspflichtige Handwerke ausschließlich von eingetragenen Betrieben ausgeführt werden dürfen.
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Nicht eingetragene Betriebe riskieren Bußgelder, den Verlust von Versicherungsschutz und rechtliche Konsequenzen. Auch die Auftraggeber*innen können hiervon betroffen sein.