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Photovoltaik und Denkmalschutz: Was Sie bei der Planung beachten sollten

30.01.2026 I Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Doch für Hauseigentümer*innen von historischen oder in einem geschützten Ensemble liegenden Gebäuden stellt sich die Frage, ob sie eine Solaranlage installieren dürfen. Wir werfen einen Blick auf die geltenden Regelungen und zeigen, wie sich Klimaschutz mit Denkmal- oder Ensembleschutz in Einklang bringen lassen.

Was versteht man unter Denkmalschutz?

In Deutschland kümmert sich der Denkmalschutz darum, dass Gebäude und ganze Bereiche erhalten bleiben, die eine besondere historische, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung haben. Dabei geht es nicht nur um einzelne Bauwerke, sondern auch um komplette Straßenzüge oder Stadtviertel – dies nennt man Ensembleschutz. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Fürstenfeldbruck.

PV-Anlagen und Denkmalschutz: Neuerungen durch die EEG-Reform 2023

Früher galten PV-Anlagen und Denkmalschutz oft als unvereinbar. Doch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 hat sich das geändert: Klimaschutz wird vom Staat als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und hat damit Vorrang vor dem Denkmalschutz.

Das bedeutet, dass Bauämter die Installation von PV-Anlagen grundsätzlich ermöglichen müssen – vorausgesetzt, die Eingriffe sind reversibel und optisch vertretbar. 

Worauf muss bei PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden geachtet werden?

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Ästhetik

    Die PV-Anlage sollte optisch zum Dachbild passen.

  • Bauliche Verträglichkeit

    Die Gebäudesubstanz darf nicht gefährdet werden. Technische Lösungen müssen sich an den Denkmalschutz anpassen.

  • Ensembleschutz

    Auch Gebäude, die selbst nicht denkmalgeschützt sind, können betroffen sein, wenn sie Teil eines geschützten Stadtbildes sind.

Regionale Besonderheiten in Bayern

Die örtliche „Untere Denkmalschutzbehörde“ ist die erste Anlaufstelle. Dort können Eigentümer*innen klären, welche Anforderungen für ihr Gebäude gelten. Ein praktisches Hilfsmittel ist außerdem der Bayerische Denkmal-Atlas, über den man selbst prüfen kann, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Bayerischer Denkmal-Atlas

Klimaschutz beginnt auf dem eigenen Dach

PV-Anlagen bieten viele Vorteile – auch für denkmalgeschützte Gebäude. Sie tragen nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern auch zur wirtschaftlichen Entlastung der Eigentümer*innen. Denkmalgeschützte Häuser haben oft bauliche Einschränkungen, die eine Modernisierung erschweren, etwa beim Thema Dämmung oder Fenster. Dadurch können die Heizkosten steigen. Eine PV-Anlage ermöglicht es Ihnen, Ihre Energiekosten zu senken, unabhängiger vom Strommarkt zu werden und gleichzeitig den historischen Charakter des Gebäudes zu bewahren.

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