Geothermie

Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz

27.01.2026 I Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz wurde im Dezember 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 1. Januar 2026 – zumindest im weiten Teilen – in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren zu erleichtern und Geothermie-Projekte zu priorisieren.

Fernwärme aus Tiefengeothermie

Um die Wärmewende zu unterstützen, wollen wir den Münchner Bedarf an Fernwärme ab spätestens 2040 vor allem mithilfe von Tiefengeothermie bereitstellen. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) liegen nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür vor. Das GeoBG zielt darauf ab, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen.

Ein wichtiges Element des Gesetzes ist beispielsweise, dass Geothermie-Anlagen als „Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft und daher priorisiert werden. Zudem greifen künftig für den Ausbau von Fernwärmeleitungen bewährte Beschleunigungsinstrumente aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wie schlankere und schnellere Genehmigungsverfahren und feste Behördenfristen. Ergänzt wird dies durch vereinfachte Regeln für Seismik-Messungen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Gewinnung von Fernwärme aus Tiefengeothermie deutlich schneller voranzubringen.

Die Verabschiedung des GeoBG ist das Ergebnis eines breit angelegten Gesetzgebungsprozesses, in den sich die SWM mit ihrer Expertise eingebracht haben. Unter anderem hat Dr. Karin Thelen, unsere Geschäftsführerin Regionale Energiewende, als Sachverständige in der Anhörung des Bundestages im November 2025 teilgenommen. Dort nahm sie vor allem zu Fragen der Risikoabsicherung, Umweltauswirkungen von hydro- und petrothermaler Geothermie, Ausbau von Wärmeleitungen und Akzeptanz Stellung. In der endgültigen Version des Gesetzes wurden auch einige der wichtigsten Anliegen der SWM umgesetzt. 

Hier finden Sie den genauen Gesetzestext:
GeoBG - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern

Hier finden Sie das Protokoll zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Geothermie-Gesetz:
Deutscher Bundestag - Kritik von Sachverständigen an Geothermie-Gesetz

Geothermie könnte ein Viertel des deutschen Wärmebedarfs decken

Der Geothermie kommt eine wichtige Rolle für die zukünftige Wärmeversorgung in Deutschland zu. In Deutschland liegt das Potenzial der Tiefengeothermie zwischen 118 und 300 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a). Die Geothermie ist für die kommunale Wärmeversorgung, Fernwärme, Wohnungswirtschaft und die Bereitstellung industrieller Prozesstemperaturen geeignet. 

In Deutschland wird das große Potenzial bisher aber noch kaum genutzt. Anders bei den SWM: Mittlerweile betreiben wir sechs Geothermie-Anlagen und bauen die Nutzung der Erdwärme weiter aus. Eine siebte Anlage am Michaelibad in Neuperlach wird in den nächsten Jahren errichtet, eine weitere am Pasinger Heuweg in Untermenzing ist in Planung. 

Ausbau der Geothermie

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