Wärmewende durch Geothermie

Geothermie-Beschleunigungsgesetz für die Wärmewende

27.01.2026 I Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz wurde im Dezember 2025 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 1. Januar 2026 – zumindest im weiten Teilen – in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren zu erleichtern, Geothermie-Projekte zu priorisieren und so die Wärmewende voranbringen.

Meilenstein für die Wärmewende

Die SWM haben sich das Ziel gesetzt, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken – überwiegend mit Ökowärme aus Tiefengeothermie. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) liegen nun die rechtlichen Voraussetzungen vor, die Erdwärme zu einem tragenden Fundament der Wärmewende in Deutschland zu machen. Das GeoBG zielt darauf ab, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen.

Ein wichtiges Element des Gesetzes ist beispielsweise, dass Geothermie-Anlagen als „Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse“ eingestuft und daher priorisiert werden. Zudem greifen künftig für den Ausbau von Fernwärmeleitungen bewährte Beschleunigungsinstrumente aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wie schlankere und schnellere Genehmigungsverfahren und feste Behördenfristen. Ergänzt wird dies durch vereinfachte Regeln für Seismik-Messungen. Diese Maßnahmen tragen entscheidend dazu bei, die Gewinnung von Fernwärme aus Tiefengeothermie deutlich schneller voranzubringen.

Die Verabschiedung des GeoBG ist nicht nur ein Erfolg für die Dekarbonisierung der Wärme, sondern auch das Ergebnis eines breit angelegten Gesetzgebungsprozesses, in den sich die SWM mit ihrer Expertise eingebracht haben. Unter anderem hat Dr. Karin Thelen, unsere Geschäftsführerin Regionale Energiewende, als Sachverständige in der Anhörung des Bundestages im November 2025 teilgenommen. Dort nahm sie vor allem zu Fragen der Risikoabsicherung, Umweltauswirkungen von hydro- und petrothermaler Geothermie, Ausbau von Wärmeleitungen und Akzeptanz Stellung. In der endgültigen Version des Gesetzes wurden auch einige der wichtigsten Anliegen der SWM umgesetzt. 

Hier finden Sie den genauen Gesetzestext:
GeoBG - Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern

Hier finden Sie das Protokoll zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Geothermie-Gesetz:
Deutscher Bundestag - Kritik von Sachverständigen an Geothermie-Gesetz

Großer Schritt in die richtige Richtung

„Damit wir die Wärmewende konsequent vorantreiben können, brauchen wir verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und schnelle Genehmigungsverfahren. Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, weil es die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich erleichtert."

Dr. Karin Thelen
Geschäftsführerin Regionale Energiewende bei den SWM und Präsidentin des Bundesverbandes Geothermie e. V.

 

 

Geothermie könnte ein Viertel des deutschen Wärmebedarfs decken

Der Geothermie kommt eine wichtige Rolle für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland zu. In Deutschland liegt das Potenzial der Tiefengeothermie zwischen 118 und 300 Terawattstunden pro Jahr (TWh/a). Bis 2040 könnten bis zu 25 Prozent des gesamtdeutschen Wärmebedarfs durch tiefe Geothermie gedeckt werden. Die Geothermie ist damit hervorragend für die kommunale Wärmeversorgung, Fernwärme, Wohnungswirtschaft und die Bereitstellung industrieller Prozesstemperaturen geeignet. Sie ist folglich ein Schlüssel der Wärmewende. 

In Deutschland wird das große Potenzial bisher aber noch kaum genutzt. Anders bei den SWM: Mittlerweile betreiben wir sechs Geothermie-Anlagen und bauen die Nutzung der Erdwärme konsequent aus. Eine siebte Anlage am Michaelibad in Neuperlach wird in den nächsten Jahren errichtet, eine weitere am Pasinger Heuweg in Untermenzing ist in Planung. 

Ausbau der Geothermie

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