23.12.2022

SWM: Information für die Medien

SWM Aufsichtsrat beschließt Erweiterung der SWM Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH hat am 22. Dezember 2022 wichtige personelle und strukturelle Entscheidungen getroffen.

Fünftes Geschäftsführungsressort der SWM wird wieder besetzt und stärkt die regionale Energiewende
Die Geschäftsführung der SWM besteht gemäß der Geschäftsordnung aus fünf Mitgliedern, wovon eine Position aktuell nicht besetzt ist. Dies wird sich 2023 ändern: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH hat gestern beschlossen, dieses fünfte Geschäftsführungsressort wieder zu besetzen und mit neuem Zuschnitt zu versehen. Es ergänzt die vier bisherigen Ressorts Vorsitzender der Geschäftsführung, Personal/ Immobilien/Bäder, Mobilität sowie Technik.

Zentraler Verantwortungsbereich des neu geschaffenen Ressorts ist die regionale Energiewende. Damit sollen lokale Aktivitäten vor allem in den Bereichen Photovoltaik und Ladelösungen für E-Mobilität sowie Geothermie, Fernwärmeausbau und Wärmepumpen gestärkt werden. Mit der Bündelung der Aufgaben in einem neuen Ressort soll der SWM Beitrag zur Schonung des Klimas in der Region München intensiviert werden.

Geschäftsführer Personal, Immobilien, Bäder der SWM wird neu ausgeschrieben
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke München GmbH hat entschieden, die Geschäftsführungsposition Personal, Immobilien und Bäder neu auszuschreiben. Der Vertrag von Werner Albrecht als Geschäftsführer endet somit zum regulären Vertragsende am 31. Oktober 2023.

Werner Albrecht: „Ich bedauere diese Entscheidung. Denn die Stadtwerke München haben in den letzten Jahren eine sehr gute Entwicklung genommen. Gleichzeitig stehen sie vor großen Herausforderungen. Ich hätte gerne meine Expertise eingebracht, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“

Prozess der Nach- und Neubesetzung
Der Personalausschuss des Aufsichtsrats ist für den Prozess der Auswahl verantwortlich. Beide Positionen werden ausgeschrieben, zur Unterstützung der Suche wird ein Personalberatungsunternehmen eingeschaltet.

Zur Info:
Das Amt von Geschäftsführer*innen der Stadtwerke München GmbH ist aufgrund der Unternehmensgröße per Gesetz auf maximal fünf Jahre befristet. Sowohl über eine Neubestellung als auch eine Wiederbestellung („Verlängerung“; diese innerhalb des letzten Jahres der 5-Jahres-Frist) wird durch den Aufsichtsrat entschieden.

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollgremium u. a. bei Kapitalgesellschaften. Bei den SWM ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben. Er setzt sich aus gewählten Vertretern der Anteilseigner und der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat vor allem die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und zu kontrollieren.

Der Aufsichtsrat der SWM ist paritätisch besetzt: mit acht Vertreter*innen der Eigentümerin, u. a. Oberbürgermeister, Stadtkämmerer und Umweltreferentin sowie mit acht Arbeitnehmervertreter*innen, u. a. zwei Vertreter*innen von Gewerkschaften und ein/e Vertreter*in der leitenden Angestellten. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Oberbürgermeister Dieter Reiter.

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