01.09.2021

SWM: Information für die Medien

Bayern ändert Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – Anpassungen auch für Bäder

Ab Donnerstag, 2.9., gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.  Für die Freibäder und Hallenbäder bedeutet die Neuerung folgende Veränderungen:

Durch den Entfall der 10-Quadratmeter-Platzbedarfsregelung können in den Freibädern ab 2. September mehr Personen eingelassen werden. Die Reservierungspflicht entfällt. Die Online-Reservierung kann aber weiterhin für die Kontaktdatenerfassung genutzt werden. Alternativ geht dies auch vor Ort via Luca App oder Handzettel.

Maskenpflicht: Statt FFP2-Masken dürfen OP-Masken in Hallen- und Freibädern im Kassenbereich und in den Umkleiden sowie in den Hallenbädern und Saunen auch im Stiefelgang getragen werden.

Es dürfen – je nach Anlage – teils mehr Umkleiden und Duschen genutzt werden, bitte entsprechende Aushänge beachten.

Die Attraktionen in den Becken wie Sprudelliegen, Wasserpilz und die große Welle im Cosimawellenbad dürfen wieder in Betrieb gehen.

Dampfbäder und Biosaunen dürfen wieder in Betrieb gehen. Aufgüsse finden zunächst weiterhin ohne Wedeln statt. Es gilt weiterhin eine Maximalbelegung entsprechend Aushang.

Für Hallenbäder und Saunen gilt unverändert die 3G-Regel. Der Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Corona-Tests (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) muss zusammen mit dem Lichtbildausweis an der Kasse vorgelegt werden. Selbsttests werden in den M-Bädern nicht akzeptiert. Ausgenommen sind Unter-Sechsjährige sowie Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines Schülerausweises o.ä. Eine Reservierung für Hallenbäder und Saunen ist nicht nötig.

Da die Becken im Dantebad im Freibereich liegen, findet hier die 3G-Regel keine Anwendung.

 

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