9.12.2022

SWM: Information für die Medien

Gute Nachricht in der Krise: SWM senken ihren Strompreis für Privat- und Gewerbekund*innen – 10 Cent günstiger ab April 2023

Die Energieversorgung ist derzeit europaweit durch Krisen gekennzeichnet. Die Beschaffungspreise für Energie sind ab Sommer 2021 um ein Vielfaches angestiegen und immer noch auf äußerst hohem Niveau. Dies hat auch Folgen für die SWM und damit für ihre Kund*innen.

In den letzten 15 Jahren konnten die SWM mit ihrer spezifischen Beschaffungsstrategie im überregionalen Vergleich stets sehr attraktive Strompreise bieten. Leider hat die diesmalige Beschaffung dazu geführt, dass die SWM ab 1. Januar 2023 erstmals im oberen Preisbereich liegen. Die SWM bedauern das sehr.

SWM nutzen neue Spielräume zur Preissenkung
Schon bei der Ankündigung der Preiserhöhung vor sechs Wochen hatten die SWM zugesagt, dass sie mögliche Spielräume zur Preissenkung sofort nutzen werden. Dies war auch der dringende Wunsch des Oberbürgermeisters. Auch die Stadtpolitik hat zuletzt den Anspruch deutlich gemacht, dass die SWM möglichst bald wieder zu den günstigen Anbietern in Deutschland gehören sollen.

Eine Möglichkeit zur Preissenkung hat sich nun ergeben. Die Bundesregierung hat am 25. November 2022 angekündigt, dass die geplante Abschöpfung der Gewinne aus den Windparks der SWM zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse statt im September erst im Dezember 2022 startet und nicht rückwirkt. Die SWM müssen also aus den Erträgen ihrer Windparks weniger als ursprünglich angekündigt an den Bund zur Finanzierung der bundesweiten Strompreisbremse abführen. Dadurch gewonnene Spielräume nutzen die SWM zur Senkung der Preise für ihre Kund*innen, auch wenn der Stromvertrieb der SWM dadurch vorübergehend mit Verlust arbeiten wird.

Die SWM werden daher die Strompreise für die Privatkund*innen und die Gewerbekund*innen zum 1. April 2023 um 10 Cent pro Kilowattstunde senken. Die Preissenkung zum 1. April gilt für alle Kund*innen (Grundversorgung und übrige SWM Tarife) bis 100.000 kWh Jahresverbrauch. Ausnahme sind die Verträge mit Preisgarantie, die zum 1. Januar 2023 ohnehin nicht erhöht werden.

Zusätzlich wirkt ab Jahresanfang die Strompreisbremse der Bundesregierung entlastend. Sie wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2023 angewendet werden. Die SWM werden durch die Abschöpfung von Gewinnen ihrer Windparks einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Strompreisbremse leisten.

Preisbeispiel für die Grundversorgung
Mit der SWM Preissenkung von 10 Cent sinkt der Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) zum 1. April 2023 von 61,89 Cent auf 51,89 Cent. Der Grundpreis bleibt unverändert bei 128,28 Euro/Jahr. Mit der staatlichen Strom-Preisbremse, die ab 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar gelten soll, sind zudem 80% des letztjährigen Verbrauchs bei 40 Cent gedeckelt.

Bei einem jährlichen Verbrauch von 2.500 kWh (Münchner Durchschnittshaushalt) wirken sich SWM Preissenkung und Strom-Preisbremse für Kund*innen in der Grundversorgung wie folgt aus:

Hochgerechnete Jahreskosten, 2.500 kWh/Jahr, Allg. Preise/Grundversorgung

Strompreis ab 1.1.2023

(mit Preisbremse)                             1.237,83 Euro/Jahr

Strompreis ab 1.4.2023

(mit Preisbremse und Senkung)   1.187,83 Euro/Jahr

 

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