Elektromobilität

Elektro-Dienstwagen laden: Was sich 2026 für Unternehmen geändert hat

21.05.2026 | Mit der wachsenden Zahl elektrisch betriebener Dienstfahrzeuge stehen immer mehr Unternehmen vor der Aufgabe, eine verlässliche und normgerechte Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten insbesondere für das private Laden von Dienstwagen neue gesetzliche Vorgaben: Die geladene Strommenge muss messbar sein und der Strompreis eindeutig nachgewiesen werden, damit Arbeitgeber die Ladekosten korrekt erstatten können. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen und geben einen Überblick über technische Anforderungen, Abrechnungsmöglichkeiten und passende Lösungen der SWM.

Welche neuen Regeln gelten für das Dienstwagenladen?

Seit 1. Januar 2026 gelten neue steuerliche Vorgaben für das Laden von elektrischen Dienstwagen – insbesondere dann, wenn diese zu Hause bei den Arbeitnehmer*innen geladen werden. Grundlage ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. November 2025.

Bis Ende 2025 war die Abrechnung für Unternehmen vergleichsweise einfach: Sie konnten Ihren Mitarbeitenden die Kosten für das private Laden eines Dienstwagens pauschal erstatten, ohne den tatsächlichen Stromverbrauch nachweisen zu müssen. Je nach Fahrzeugtyp und Lademöglichkeit lagen diese Pauschalen typischerweise zwischen 15 € und 70 € pro Monat.

Seit 2026 ist eine pauschale Erstattung ohne Bezug zum tatsächlichen Verbrauch nicht mehr zulässig. Stattdessen muss die geladene Strommenge (in Kilowattstunden) nachgewiesen werden.

Was ist ein Dienstwagen?

Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das einem Unternehmen gehört und einem Mitarbeitenden für berufliche Fahrten zur Verfügung gestellt wird. Je nach Vereinbarung ist auch eine private Nutzung möglich.

Was muss beim Dienstwagenladen zu Hause beachtet werden?

Seit Januar 2026 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit Unternehmen die Ladekosten für privat geladene Dienstwagen weiterhin korrekt erstatten können:

  • Die Mitarbeitenden nutzen eine Wallbox, die den Stromverbrauch in Kilowattstunden misst.
  • Die für den Dienstwagen geladenen Kilowattstunden werden eindeutig und nachvollziehbar erfasst.
  • Die Abrechnung erfolgt entweder über den tatsächlichen Lade‑ oder Haushaltsstromtarif oder über die amtliche Strompreispauschale.

Als Nachweis dient die Stromrechnung der Mitarbeitenden. SWM Kund*innen können diese jederzeit im Kundenportal SWM more abrufen – unserem digitalen Serviceportal, in dem Verträge, Rechnungen und Ladedaten zentral verwaltet werden. So haben Ihre Mitarbeitenden den Erstattungsnachweis immer schnell zur Hand.

Die konkrete Erstattung richtet sich nach den steuerlichen und internen Vorgaben Ihres Unternehmens.

Ist eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich?

Damit Ihr Unternehmen die Kosten rechtssicher erstatten kann, müssen die geladenen Kilowattstunden geeicht gemessen werden.

Die eichrechtskonforme Messung stellt sicher, dass:

  • die Energiemengen eindeutig dokumentiert sind,
  • die Abrechnung prüffähig ist,
  • Unternehmen bei internen oder externen Prüfungen abgesichert sind.

Gerade bei steigenden regulatorischen Anforderungen gewinnt dieser Aspekt an Bedeutung.

Können Mitarbeitende ihren Dienstwagen mit ihrem privaten PV-Strom laden?

Ja, Mitarbeitende können ihr Dienstfahrzeug grundsätzlich auch mit Strom aus der privaten Photovoltaikanlage laden. Dabei müssen sie PV‑Strom und Netzstrom in der Regel nicht mehr getrennt messen – entscheidend ist allein, wie viele Kilowattstunden beim Laden erfasst werden.

Was gilt für Mitarbeitende mit dynamischen Stromtarifen?

Nutzen Mitarbeitende zu Hause einen dynamischen Stromtarif, richtet sich der Preis nach den Strompreisen an der Strombörse (EPEX Spot). Für die Erstattung können in der Regel durchschnittliche monatliche Strompreise genutzt werden. Das erleichtert die Dokumentation, da kein minutengenaues Preistracking notwendig ist. Die konkrete Handhabung hängt jedoch von der internen Regelungen Ihres Unternehmens ab.

Wie wird das Laden an öffentlichen Ladesäulen gehandhabt?

Ladevorgänge an öffentlichen Ladesäulen sind weiterhin erstattungsfähig, sofern ein gültiger Beleg oder Ladebericht vorliegt. Wir empfehlen Ihren Mitarbeitenden die Nutzung der SWM Ladekarte, da mit ihrer Hilfe die Dokumentation automatisch übernommen und die Abrechnung erleichtert wird.

Weitere Infos zum öffentlichen Laden

Welche Ladelösungen bieten die SWM für den Dienstwagenbestand von Unternehmen?

Mit uns an Ihrer Seite kann Ihr Elektro-Dienstwagenbestand flexibel geladen werden:

  • Öffentliche Ladesäulen: Ihre Mitarbeitenden können bequem unterwegs laden
  • Betriebliche Ladeeinrichtung: zum Laden direkt an Ihrem Unternehmensstandort
  • Wallbox zu Hause: für Mitarbeitende im Homeoffice oder mit festem Heimarbeitsplatz

Mit der M-Ladelösung realisieren wir die passende Ladeinfrastruktur für Ihre Anforderungen.

Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Mitarbeitenden Wallboxen bereitstellen

Stellt Ihr Unternehmen Mitarbeitenden eine Wallbox zur Verfügung, hängt die steuerliche Behandlung von der Nutzungsform ab:

  • Zeitweise Nutzung (am Arbeitsplatz oder zu Hause):
    Stellen Sie die Wallbox nur zur Nutzung zur Verfügung, bleibt das in der Regel steuerfrei.
  • Dauerhafte Überlassung oder Zuschuss:
    Geht die Wallbox in den privaten Besitz der Mitarbeitenden über oder beteiligt sich Ihr Unternehmen an den Kosten, können Sie eine Pauschalversteuerung vornehmen.

Die steuerliche Behandlung richtet sich nach Ihrer jeweiligen betrieblichen Regelung.

Wie können Unternehmen die Anforderungen technisch umsetzen?

Die steigenden Anforderungen an Messung und Dokumentation machen eine geeignete Ladeinfrastruktur erforderlich.

Mit der M-Ladelösung unterstützen wir Unternehmen dabei:

  • eine messfähige und eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur zu realisieren,
  • die geladenen Kilowattstunden klar und transparent zu dokumentieren,
  • digitale Ladeberichte zu nutzen,
  • passende Lösungen für Zuhause, den Betrieb und öffentliche Ladepunkte einzusetzen.

So lässt sich die Erstattung von Ladekosten strukturiert und nachvollziehbar abwickeln. Mehr zu den Änderungen der Dienstwagenbesteuerung im Rahmen des Steuerinvestitionssofortprogrammgesetzes erfahren Sie hier:

So fördert die Bundesregierung Elektromobilität

Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen

Ladelösung der SWM

Wir unterstützen Sie gern bei der Planung und Umsetzung einer passenden Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen.

M-Ladelösung
Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass diese Inhalte keine Rechts- und/oder Steuerberatung darstellen und keine individuelle Beurteilung einer zur Steuerberatung befugten Person ersetzen. Bitte setzen Sie sich zur Beurteilung Ihres spezifischen Einzelfalls mit einer fachkundigen Person in Verbindung.

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