Geothermie-Vorhaben Pasinger Heuweg in München Untermenzing
Seit über 20 Jahren haben die SWM Erfahrung im Bau und Betrieb von Geothermieanlagen, die München zuverlässig mit Wärme versorgen. Sechs Geothermieanlagen betreiben wir bereits in und um München, die siebte ist derzeit in Bau. Ergänzend soll eine weitere Geothermieanlage auf einer bisher unbebauten Fläche an der Ecke Pasinger Heuweg/Mühlangerstraße in München Untermenzing entstehen.
Aktuell werden die städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen sorgfältig untersucht. Besondere Berücksichtigung finden dabei Aspekte wie Erschließung, Lärmschutz, Landschaftsgestaltung sowie Ausgleichsflächen. Darüber hinaus werden auch die Themen Verkehr, Energie und Artenschutz in die Planungen einbezogen.
Das Geothermie-Vorhaben ist ein wichtiger Baustein für die zukünftige Wärmeversorgung Münchens auf Basis von Tiefengeothermie.
Auf dieser Seite informieren wir über die Entwicklungen des Projekts.
Nähere Infos zur Geothermie im Allgemeinen finden Sie hier: Geothermie
Termine und Veranstaltungen
Bisherige Termine:
- 17.03.2025: Infomesse zum Geothermie-Vorhaben Pasinger Heuweg
- 18.09.2025: SWM Bürgersprechstunde Geothermie-Vorhaben Pasinger Heuweg
- 18.11.2025: Erörterungsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- 17. Juni 2026: SWM Bürgersprechstunde Geothermie-Vorhaben Pasinger Heuweg
Aktuelle Termine:
Aktuell sind keine Termine angekündigt. Sobald neue Informationsveranstaltungen oder Bürgersprechstunden feststehen, veröffentlichen wir diese hier.
Zum geplanten Geothermie-Projekt
Allach-Untermenzing
Vielversprechendes Geothermie-Projekt und neuer Feuerwehrstandort
Die Landeshauptstadt München hat an der Ecke Mühlangerstraße/Pasinger Heuweg ein Grundstück erworben, auf dem der Bau einer Feuerwache geplant ist. Aufgrund der Größe des Grundstücks und den günstigen geologischen Voraussetzungen im nördlichen Bereich Münchens wurde es auch für ein Geothermie-Projekt geprüft und als geeignet befunden.
Der Standort ist für ein Geothermie-Projekt ideal geeignet, da:
- eine gute infrastrukturelle Anbindung (Wasser, Strom, Verkehr) vorhanden ist,
- keine Schutzgebiete bestehen (zum Beispiel Landschaftsschutzgebiet),
- ausreichend Platz vorhanden ist,
- eine Anbindung an das bestehende Fernwärmenetz gut realisierbar ist.
Hinweis:
Als Schulstandort, wie in der ursprünglichen Untersuchung geprüft, ist das Grundstück aufgrund der schlechten ÖPNV-Anbindung und der geringen direkten Anbindung an Siedlungsbereiche nicht geeignet.
Lage des Geländes an der Ecke Mühlangerstraße/Pasinger Heuweg
In den laufenden Vorbereitungen spielen neben technischen und betrieblichen Voraussetzungen vor allem auch die Bedürfnisse von Natur und Menschen im direkten Umfeld eine Rolle.
Nächste Schritte:
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Erarbeitung eines umfassenden technischen und geologischen Konzepts für den Standort, unter anderem für den Baugrund
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Erarbeitung eines Konzeptes zur Minimierung der Beeinträchtigung der Anwohner*innen und des Umfelds
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Untersuchung naturrechtlicher Belange durch Gutachter
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Erarbeitung des Erscheinungsbildes der Energiezentrale sowie erste Konzepte zur Gestaltung
Komplexe Vorhaben wie eine Geothermieanlage erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um einen reibungslosen Bau und Betrieb zu gewährleisten.
Folgende Schritte wurden umgesetzt bzw. sind geplant:
- Aufstellung des neuen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2197 & Anpassung des Flächennutzungsplans als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Anlagen (Aufstellungsbeschluss 11/2024)
- Öffentlichkeitsbeteiligung (Erörterungsveranstaltung) zum Bebauungsplanverfahren (11/2025). Zuständig hierfür ist die Landeshauptstadt München. Weitere Informationen finden Sie hier: Pasinger Heuweg – Landeshauptstadt München
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Billigung des Bebauungsplans (vsl. Mitte 2027)
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Satzung des neuen Bebauungsplans (ca. 2028)
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Bohrbeginn für die Geothermieanlage (ca. 2030)
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Errichtung der Energiezentrale (ca. 2030)
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Inbetriebnahme der Anlage (Mitte der 2030er Jahre)
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Kann die geplante Geothermieanlage das örtliche Verkehrsaufkommen beeinflussen?
Grundsätzlich muss man beim Verkehrsaufkommen zwischen der Bohr- und Bauphase und der späteren Betriebsphase unterscheiden.
Während der Hauptbohrphase ist mit einem moderaten Baustellenverkehr zu rechnen, wobei sich dieser auf die Tagzeiten beschränken wird. Es gibt in der Erschließungsphase aber auch Zeitabschnitte, während denen weniger oder kein LKW-Verkehr stattfindet. Zusätzlich ist mit An- und Abfahrtsverkehr des Personals mit PKW sowie gegebenenfalls Lieferverkehr zu rechnen.
Während der Bauphase der Wärmezentrale ist mit LKW-Verkehr in der Regel nur zu den üblichen Arbeitszeiten tagsüber zu rechnen.
Während der Betriebsphase wird es nur in Ausnahmefällen zu einem relevanten Verkehrsaufkommen kommen, wie zum Beispiel bei einem Pumpenwechsel. Im normalen Betriebsfall ist nur mit sporadischem PKW-Verkehr durch das Personal zu rechnen.
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Was bedeutet die Geothermie-Anlage für die Umgebung während Bau und Betrieb?
Während der Erschließungsarbeiten können vorübergehend Arbeitsgeräusche, Dampf oder Staub entstehen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden in den Betriebsplänen beschrieben und von der zuständigen Behörde, dem Bergamt Südbayern, festgelegt und überwacht.
Während des regulären Anlagenbetriebs zirkuliert das Thermalwasser in einem geschlossenen Kreislauf unter Luftabschluss. Dadurch treten aus dem Thermalwasserkreislauf keine Dampf- oder Geruchsemissionen auf.
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Hat die geplante Geothermie-Anlage Auswirkungen auf das Grundwasser?
Tiefengeothermie nutzt Thermalwasser aus mehreren Kilometern Tiefe, das nicht in Verbindung mit dem deutlich höher gelegenen, oberflächennahen Grundwasser zur Trinkwasserversorgung steht.
Da Tiefbohrungen teleskopartig verrohrt und die Rohrstrecken anschließend direkt zementiert werden, ist eine Abdichtung zum umliegenden Gestein vorhanden. So wird verhindert, dass Grundwässer aus verschiedenen Tiefenlagen bzw. Grundwasserleitern miteinander interagieren können.
Bereits bei der Geothermie-Planung und durch die Genehmigung durch Fachbehörden wird sichergestellt, dass es zu keiner nachteiligen Veränderung des Wassers in den oberflächennahen Grundwasserleitern kommen kann. So sind beispielsweise tiefe Geothermiebohrungen in den Trinkwasserschutzzonen I und II verboten und nur unter speziellen geologischen Bedingungen in der Zone III genehmigungsfähig. Entsprechendes gilt für Heilquellenschutzgebiete. Auf diesem Wege wird die Trinkwasser-, Heilwasser- und Thermalwasser-Gewinnung zusätzlich geschützt.
Außerdem ist die Bauweise eines Bohrplatzes so konzipiert, dass Wässer direkt in ein Auffangbecken zur weiteren Behandlung abfließen. Die Bohrungen selbst sind so aufgebaut, dass dort kein Eintrag in oder aus dem oberflächennahen Grundwasser stattfinden kann. Die gesamte Baustelle einer Geothermie-Anlage steht unter Aufsicht des Bergamts, Wasserwirtschaftsamts und der Münchner Stadtentwässerung, die regelmäßig die Anlage kontrollieren.
Anregungen oder Fragen?
Das Projektteam der SWM steht Ihnen gerne zur Verfügung.
- E-Mail: GTH.Heuweg@swm.de