SWM: Information für die Medien
Münchner Bäder und Saunen: Zutrittsregeln gemäß Krankenhausampel
Die Coronaschutz-Regeln orientieren sich nach der bayernweiten Krankenhausampel (Grün/Gelb/Rot). Ab 9. November steht diese laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium auf Rot (Quelle: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
- Grün bedeutet: Zutritt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet, aktueller negativer Schnelltest)
- Gelb bedeutet: Zutritt nach der 3G-Plus-Regel (geimpft, genesen oder getestet, aktueller negativer PCR-Test)
- Rot bedeutet: Zutritt nach der 2G-Regel (geimpft oder genesen)
Die entsprechenden Nachweise sind an der Kasse zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ab Stufe Gelb gilt FFP2-Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab dem 16. Geburtstag (für 6- bis 15-Jährige: medizinische Maske). Maskenpflicht herrscht in den Bädern und Saunen ab dem Gebäudeeingang bis inklusive Umkleiden.
Den jeweils aktuellen Status der Krankenhausampel finden die Badegäste unter www.swm.de/baeder
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