MVG: Information für die Medien
Corona-Regeln in U-Bahn, Tram und Bus: Medizinische Maske ausreichend
Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab sofort das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin. Grund für die Änderung ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am Donnerstag, 2. September, in Kraft tritt.
Die Pflicht zum Tragen einer sogenannten „OP-Maske“ besteht in allen Fahrzeugen und an allen Bahnhöfen und Haltestellen. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug, am Bahnsteig oder im zahlungspflichtigen Bereich. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Die Kategorie der medizinischen umfasst sog. OP-Masken sowie Masken der Schutzklassen FFP2 bzw. KN95. Nicht erlaubt sind Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie andere Alltagsmasken und Plastik-Visiere.
Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten – wo möglich – Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
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