Voraussetzung für das sogenannte eInvoice ist, dass Ihre Rechnungen allen gesetzlichen erforderlichen Angaben zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug (vgl. § 14 Abs. 4 sowie § 14a UStG) enthalten.
Damit dies reibungs- und problemlos abgewickelt werden kann, bitten wir Sie, folgende Prozessanforderungen einzuhalten:
- Rechnungen müssen im PDF bzw. PDF/A-Format bei uns eingehen.
- Pro Rechnung darf nur ein PDF geschickt werden.
- Die E-Mail darf nicht größer 20 MB sein.
- Wenn Ihre Rechnung eine Anlage enthält, so senden Sie bitte alle Unterlagen in einem PDF (z. B. bei einer Handwerkerrechnung den Arbeitsbericht, oder bei Honorarrechnungen den Stundennachweis ).
- Bitte an das unten genannte Postfach nur Rechnungen senden. Mahnungen, Lieferscheine, Werbematerial etc. werden automatisch gelöscht.
- Die übermittelten Dateien dürfen nicht kennwortgeschützt sein.
Für Rechnungen aus dem Gutschriftverfahren (ERS) findet das eInvoice Verfahren keine Anwendung.
Für die Registrierung benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse, über die Sie die Rechnungen versenden.
Wir bitten Sie, die Rechnungen unter Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen an folgende E-Mail-Adresse zu senden: inbox@e-invoice.swm.de