Informationen zur Inbetriebnahme von Kundenanlagen

Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen, die Sie zur Inbetriebnahme von Kundenanlagen benötigen: Es wird die Vorgehensweise der Beantragung beschrieben und Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen.

So beantragen Sie die Inbetriebnahme

Nachfolgend ist die Vorgehensweise für die Beantragung der Inbetriebnahme von Kundenanlagen beschrieben.
 

  1. Die Beantragung der Inbetriebnahme setzt voraus, dass die Kundenanlage unter Beachtung der technischen Mindestanforderungen der SWM und den anerkannten Regeln der Technik vom Installationsunternehmen errichtet worden ist.
  2. Für die Beantragung der Inbetriebnahme der Sparten Strom, Erdgas und Wasser verwenden Sie bitte unser Inbetriebnahmeportal im Bereich Online-Service. Dieses finden Sie hier
  3. Alle bei den SWM eingetragenen Installationsunternehmen erhalten einen Online-Zugang zum Inbetriebnahmeportal.
  4. Installationsunternehmen mit Firmensitz außerhalb des Netzgebietes der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG müssen sich gesondert registrieren. Für die Registrierung wird Ihr gültiger Installateurausweis eines Netzbetreibers benötigt. Die Registrierung erfolgt im Bereich Online-Service.
  5. Beantragen Sie die Inbetriebnahme rechtzeitig. Die Inbetriebnahme der Kundenanlage erfolgt innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen nach Absendung Ihres vollständig ausgefüllten Online-Antrages.
  6. Falls erforderlich, können Sie bei unserer Installateur-Beratung einen Termin für die Inbetriebnahme vereinbaren. Die Kontaktdetails finden Sie hier
  7. Für spezielle technische Fragen steht Ihnen unsere Installateur-Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie auch zu Ihrer Information die Veröffentlichungen unserer Technischen Mindestanforderungen im Internet.

Häufig gestellte Fragen und zur Inbetriebnahme der Kundenanlage (FAQ)

Nachfolgend finden Sie die Antworten häufig gestellte Fragen zur Sparte Wasser:

 

Muss ein Wasserfilter und Druckminderer nach dem Wasserzähler eingebaut werden?

Der Einbau eines Wasserfilters nach dem Wasserzähler ist gemäß DIN 1988 Pflicht. Ein Druckminderer gilt heute als „Stand der Technik“. Ein Einbau ist zu empfehlen.

 

Wie komme ich zu einem Bauwasseranschluss?

Der Bauwasseranschluss ist über das Netzanschlussportal beim Kundenzentrum Hausanschlüsse zu beauftragen.

Weitere Informationen zum Bauwasseranschluss

Direkt zum Netzanschlussportal

 

Wo sind SWM Schließzylinder für die Zugänglichkeit zum Hausanschlussraum erhältlich?

Die Anschlussnehmenden haben die freie Zugänglichkeit (insbesondere im Gefahrenfall) zum Hausanschluss- bzw. Zählerräume zu gewährleisten. Dies kann durch eine der folgend aufgeführten Maßnahmen realisiert werden:

  • Einbau eines Einsteckschlosses für die Aufnahme von zwei Schließzylindern. Es sind bauseits ein SWM Schließzylinder und ein Schließzylinder der Hausschließanlage einzubauen.
  • Anbringung eines Schlüsselkästchens mit SWM Schließzylinder, in dem der Schlüssel für den Zugang zum Hausanschluss- und Zählerraum eingelegt ist.

Die SWM Schließzylinder sind beim Installateur-Service gegen Entgelt erhältlich.



Kann ich eine technische Beratung vor Ort haben?

Ja, dies ist möglich. Die Beratung ist kostenpflichtig und ein Termin ist über die Installateur-Beratung zu vereinbaren.

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