Informationen & FAQs

Aktuelle Infos zur Energieversorgung

Die Lage der Energieversorgung ist sehr angespannt, vor allem wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und seinen Auswirkungen auf den Energiemarkt. Die Versorgungssicherheit ist aktuell zwar gewährleistet. Dennoch ist die Perspektive schwer prognostizierbar und die stark gestiegenen Energiepreise belasten die Verbraucher*innen.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen umfangreiche Informationen zur aktuellen Versorgungslage und zu den Gründen für die steigende Energiepreise. Außerdem bieten wir hier Tipps zum Energiesparen und einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen, Unterstützungs- sowie Beratungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation.

Energiekosten für Strom und Erdgas

Ob für Strom oder Erdgas: Verbraucher*innen müssen sich auf höhere Energiepreise einstellen. Für den Anstieg der Kosten für Strom, Erdgas und Co. gibt es mehrere Gründe. Welche das sind, wie sich die Preise für Strom und Erdgas zusammensetzen – und wann Preise angepasst werden können? Wir beantworten die am häufigsten gestellte Fragen unserer Kund*innen:

FAQs zu den Energiekosten (Strom und Erdgas)

Warum wird Energie für Verbraucher*innen gerade immer teurer?

Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich. 2021 wuchs die Nachfrage nach Energie zunächst durch die Industrie, die sich von der Corona-Krise erholte. Zusätzlich spielte die zurückgehende Erdgasproduktion in Europa und die kühle Witterung im Jahr 2021 eine Rolle. Nicht zuletzt aber haben der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die unterbliebenen Gaslieferungen aus Russland zur Folge, dass die Preise für Erdgas enorm gestiegen sind – und sie sind auch jetzt noch nicht auf Vorkriegsniveau. Das wirkt sich auch auf den Strompreis aus: Für die Preissprünge beim Strom sind vor allem die gestiegenen Gaspreise verantwortlich.

Wie entsteht der Strompreis an der Börse?

An der Strombörse kommen Verkäufer und Käufer zusammen. Die Stromerzeuger bieten ihren Strom zum Kauf an, die Käufer beschaffen die Strommengen, die sie zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen. Es gilt wie auf jedem funktionierenden Markt: Je stärker das Strom-Angebot die Nachfrage übersteigt, desto niedriger der Preis – und umgekehrt.  

Zunächst wird der günstigste Strom gehandelt (z. B. der aus Ökostrom-Anlagen). Wird mehr Strom benötigt, wird auch der teurere Strom gehandelt (z. B. der aus Kohlkraft- und Gaskraftwerken), bis die Nachfrage gedeckt ist. 

Den Handelspreis bestimmt das teuerste Kraftwerk – also das Kraftwerk, das die benötigte Strommenge zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherstellt. Dieses System der Preisbildung nennt man „Merit-Order“. 

Das am höchsten anbietende Kraftwerk deckt wahrscheinlich gerade seine Kosten, denn erst ab dann lohnt es sich anzubieten. Alle anderen, günstiger anbietenden Kraftwerke erhalten mehr als sie angeboten haben. Es ist also davon auszugehen, dass sie höhere Gewinne machen.

Das bedeutet wiederum: Auch die eigentlich zu diesem Zeitpunkt günstiger anbietenden Kraftwerke (zurzeit häufig Ökostrom-Anlagen) verkaufen zum selben Preis wie das höchst anbietende Kraftwerke. Aufgrund der Gasmangellage in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ist das aktuell meist ein Gaskraftwerk, wenn seine Mengen gebraucht werden. Somit wirkt sich der derzeit hohe Gaspreis auch auf die Strompreise aus.

Der Strom- und Gaspreis an der Börse sinkt. Warum erhöhen die SWM trotzdem die Preise für ihre Kund*innen zum 1.1.2023?

Wegen der stark gestiegenen Beschaffungspreise mussten wir die Erdgaspreise in diesem Jahr bereits erhöhen. Zusätzlich zu den Beschaffungspreisen sind die Netzentgelte und die Bilanzierungsumlage gestiegen. Neu hinzu gekommen ist noch die Speicherumlage.  

Seit September 2022 sinken die Börsenpreise zwar wieder. Die Energiebeschaffung der SWM für Haushaltskund*innen läuft allerdings über einen längeren Zeitraum, sodass sowohl die hohen als auch die niedrigeren Börsenpreise in den Preisen berücksichtigt sind.

Die unmittelbare Orientierung am Spotmarkt wäre hoch-spekulativ. Deshalb beschaffen wir langfristig am Terminmarkt. 

 

Entwicklung der Terminmarktpreise (Base) und Spotmarktpreise für Strom

 

 

Preisentwicklung Strom für Kund*innen

(hochgerechnete Jahreskosten, Münchner Durchschnittshaushalt mit 2 Personen, 2.500 kWh/a, Allg. Preise/Grundversorgung)

1.1.2021          814,65    Euro  ( +2,6 %; MwSt.16 % à 19 %)

1.1.2022          863,20    Euro  ( +6 %)  

1.7.2022          752,53    Euro  ( -12,8 %; Wegfall der EEG-Umlage)

1.1.2023       1.675,67    Euro  ( +122,7 %)

 

 

 

Entwicklung der Terminmarktpreise und Spotmarktpreise für Erdgas

 

 

Preisentwicklung Erdgas für Kund*innen

(hochgerechnete Jahreskosten, Münchner Durchschnittshaushalt, 16.000 kWh/a, Allg. Preise/Grundversorgung)

01.01.2021          906,30    Euro  

01.01.2022       1.148,11    Euro  ( +26,7 %)  

01.08.2022        1.635,54    Euro  ( +42,5 %)

01.10.2022        1.470,61   Euro  ( -10,1 %; MwSt.-Senkung von 19 % auf 7 %)

01.01.2023        3.374,35   Euro  ( +129,5 %)

Die SWM profitieren in der Stromerzeugung und Erdgasgewinnung von den derzeit hohen Energiepreisen. Warum können sie Strom und Gas dann nicht günstiger anbieten?

Die SWM haben in den vergangenen Jahren umfangreich in Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien investiert. Durch die hohen Großhandelspreise z. B. für Strom aus Windparks konnten im Jahr 2022 ungeplante Gewinne (sogenannte Zufallsgewinne oder Windfall-Profite) erzielt werden.

Auf europäischer Ebene wurde beschlossen, unvorhergesehene Gewinne von den Erzeugungsunternehmen zu großen Teilen abzuschöpfen, um Verbraucher*innen zu entlasten. Die Gesetze zur Umsetzung werden derzeit erarbeitet.

Den verbleibenden Rest nutzen die SWM u. a. für Unterstützungsmaßnahmen wie den Wärmefonds  und geben ihn somit sehr bedarfsorientiert an die Kund*innen weiter.

Im Übrigen kommen die Gewinne, die die SWM erzielen, allen Münchner*innen zugute. Die SWM führen, soweit möglich, jährlich 100 Millionen Euro an die Landeshauptstadt München ab. Die Stadt kann dadurch z. B. Kindergärten, Krippen und Altenheime finanzieren. 

Wenn der Preis für Erdgas massiv steigt, warum dann auch der für Strom?

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl ist Erdgas klimafreundlicher. Deshalb ist es in der Stromproduktion als sogenannte Brückentechnologie wichtig, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert werden kann. Steigt der Preis für Erdgas, steigt er folglich auch für Strom.

Warum steigen die Kosten nicht nur für konventionellen Strom, sondern auch für Ökostrom?

Stromerzeugung und Strombeschaffung bzw. -vertrieb sind zwei voneinander getrennte Geschäfte. Der von den SWM produzierte Strom wird am Großhandelsmarkt verkauft – dort wiederum beschafft der SWM Vertrieb bedarfsgerecht den Strom für seine Kund*innen.

Angebot und Nachfrage bestimmen den Großhandelspreis für die Energie an der Strombörse. Dort wird nicht zwischen konventionell produziertem Strom (z. B. aus Gas, Kohle, Kernenergie) und grünem Strom aus erneuerbaren Energien unterschieden. Steigende Kosten bei der konventionellen Stromerzeugung und damit steigende Großhandelspreise wirken sich also im gleichen Maß auf die Preise für Ökostrom aus.

Auf den Preis für Haushaltsstrom in Deutschland wirken mehrere Bestandteile ein. Mehr Infos dazu finden Sie hier

Werden die Energiepreise für Kund*innen auch wieder gesenkt, wenn sich die Lage auf dem Energiemarkt beruhigt hat?

Natürlich werden wir auch sinkende Beschaffungspreise an unsere Kund*innen weitergeben.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

In Deutschland setzt sich der Preis für Haushaltsstrom aus drei Teilen zusammen:

  1. Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen machen aktuell ca. 29 Prozent des Strompreises aus.
  2. Etwa 22 Prozent beträgt der Anteil für Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instand halten, erneuern, erweitern) und für die Messung.
  3. Für Strombeschaffung, Vertrieb und Kundenservice erhalten die Stromanbieter rund 49 Prozent.

Mehr Infos

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

In Deutschland setzt sich der Preis für Erdgas aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 24 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Am 01.01.2021 ist die CO2-Abgabe neu dazugekommen. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
  2. Die Netzentgelte werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 9 Prozent des Erdgaspreises. Mehr Infos dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
  3. Etwa 67 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

Wann können die Preise für Strom oder Erdgas vom Energieversorger angepasst werden?

Strom- und Erdgaspreise setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

Mehr Infos: 
„Wie setzt sich der Strompreis zusammen?“  
„Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?“

Steigen einzelne Kostenbestandteile, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Reduzieren sich einzelne Kostenbestandteile, kann es zu einer Preissenkung kommen.

Wie werde ich über Preisanpassungen informiert?

Wir informieren unsere Kund*innen grundsätzlich mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen schriftlich über bevorstehende Preisanpassungen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Auch auf unserer Website kündigen wir Preisanpassungen frühzeitig an.

In der Grundversorgung sind wir zudem verpflichtet, Preisänderungen öffentlich bekannt zu geben (z. B. in örtlichen Amtsblättern, Tageszeitungen sowie zusätzlich auf unserer Webseite).

Unterstützungsangebote und Entlastungen

Die Großhandelspreise und damit auch die Preise für die Kund*innen von Strom, Gas und Fernwärme sind stark gestiegen. Vor allem das Heizen wird deutlich teurer. Wie werden Bürger*innen in dieser Situation von staatlicher Seite entlastet? Und welche Unterstützungs- und Beratungsangebote bieten die Landeshauptstadt München und die Stadtwerke München? Hier finden Sie Informationen:

FAQs zu Unterstützungsangeboten und Entlastungen

Unterstützung bei Energiekosten: Hilfen der SWM, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung im Überblick

Damit Bürger*innen die gestiegenen Energiekosten bewältigen können, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von den Stadtwerken München, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung. Die wichtigsten Maßnahmen und Anlaufstellen haben wir in diesem Flyer zusammengefasst:

Unterstützungsangebote im Überblick

Entlastung bei den Energiekosten: Alles rund um die Preisbremsen

Damit Bürger*innen und Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden, hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Wie die Preisbremsen funktionieren? Und was Sie als Verbraucher*in tun müssen, um von den Preisbremsen zu profitieren. Lesen Sie es hier nach: 

Preisbremsen-Ratgeber

Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie außerdem hier:

Preisbremse für Strom

Preisbremse für Gas und Wärme

Was kann ich tun, damit keine hohen Nachzahlungen für Erdgas oder Strom auf mich zukommen?

Die Höhe der Abschlagszahlungen bleibt in der Regel bis zur nächsten Jahresrechnung unverändert – auch, wenn die Preise für Erdgas und Strom steigen. Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, empfehlen wir unseren Kund*innen, ihre Abschläge selbst zu erhöhen.

Das können Sie über unseren Online-Service "Meine SWM", die App Meine SWM oder www.swm.de/abschlag schnell und einfach selbst erledigen. Oder Sie rufen unseren Kundenservice unter 0800 796 796 0 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) an.

"Meine SWM"
www.swm.de/abschlag  

Was kann ich tun, wenn ich meine Energiekosten nicht mehr zahlen kann?

Uns ist es bewusst, dass die steigenden Energiekosten für alle Haushalte eine Belastung darstellen. Kund*innen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind oder in Zahlungsverzug kommen, sollten bitte umgehend Kontakt zu unserem Kundenservice aufnehmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie etwa einen Ratenplan oder eine Verschiebung des Zahlungstermins. Es soll niemand wegen Zahlungsschwierigkeiten frieren müssen oder ohne Strom dastehen.

Zum SWM Kundenservice

Wird mir Strom oder Gas abgestellt, wenn ich meine Energiekosten nicht mehr zahlen kann?

Wann Strom oder Erdgas abgestellt werden dürfen, also eine Energiesperre verhängt wird, ist gesetzlich geregelt (§19 der Stromgrundversorgungsverordnung und Gasgrundversorgungsverordnung). Unter anderem muss der ausstehende Betrag mindestens 100 Euro bzw. zwei Monatsabschläge betragen. Außerdem muss die Energiesperre vier Wochen vor dem geplanten Termin angekündigt werden. 

Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen versuchen wir grundsätzlich, mit unseren Kund*innen eine Lösung zu finden, die das Abstellen vermeidet. Wichtig ist, dass sich betroffene Kund*innen frühzeitig an unseren Kundenservice wenden.

Kontakt aufnehmen
 

Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich meine monatlichen Energiekosten nicht mehr begleichen kann?

Von Bund und städtischer Seite gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten für Personen, die u. a. aufgrund der hohen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten und/oder ihre Energiekosten nicht mehr begleichen können.

Staatlichen Unterstützungsangebote bzw. Entlastungen sind hier aufgeführt:
„Welche staatlichen Entlastungen sind geplant bzw. schon umgesetzt?“

Informationen zu städtischen Unterstützungsangeboten wie dem städtischen Stromkostenzuschuss (nur für Haushaltsenergie) und dem Härtefallfonds finden Sie hier

Personen, die aufgrund der hohen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug geraten, sollten sich frühzeitig an in ihr zuständiges Sozialbürgerhaus wenden und sich zu etwaigen Unterstützungsmöglichkeiten beraten lassen.
Die zuständigen Sozialbürgerhäuser in München finden sich hier  

Auch die SWM bieten Unterstützungsmöglichkeiten an:

So haben wir schon vor geraumer Zeit unsere Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen intensiviert. Diese ist kostenfrei und beinhaltet neben einer fundierten Energieeinsparberatung ein Energiespar-Starterpaket sowie eine individuelle Tarifberatung. Mehr Infos und Kontakt

Außerdem stellen wir Mittel für einen sogenannten Wärmefonds bereit. Der Fonds mit 20 Millionen Euro soll einkommensschwache Haushalte in München dabei unterstützen, die steigenden Kosten für Energie bewältigen zu können. Die Mittel aus dem Fonds werden über die Landeshauptstadt München sowie freie Träger vergeben. Wer einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen kann und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft: Diese und weitere Informationen finden Sie hier: Wärmefonds

Alle Unterstützungsangebote von den SWM, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung haben wir in folgendem Flyer zusammengestellt:
Unterstützungsangebote

In München gibt es das Angebot des Fonds zur Rechnungsbegleichung (Wärmefonds) – für wen und wann kommt der Wärmefonds in Frage und wie sind die Bedingungen?

In Abstimmung mit dem Sozialreferat haben wir einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro für einkommensschwache Haushalte aufgesetzt. Der Fonds soll diese dabei unterstützen, steigende Energiepreise zu bewältigen. Der SWM Wärmefonds ergänzt die Maßnahmen von Bund und Landeshauptstadt München zur sozialen Abfederung der steigenden Energiepreise.

Wer finanzielle Mittels aus dem Fonds beantragen kann und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft? Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Wärmefonds Website: Wärmefonds

Welche staatlichen Entlastungen sind geplant bzw. schon umgesetzt?

Wirtschaftlicher Abwehrschirm

Die Bundesregierung hat einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro gespannt. Damit sollen unter anderem die steigenden Energiekosten für Verbraucher*innen und Unternehmen abgefedert werden.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm – einige Maßnahmen im Überblick:

Weitere Maßnahmen


Entlastungspakete:

Die Bundesregierung hat zudem mit zwei Entlastungspaketen weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein drittes Entlastungspaket ist im September vorgestellt worden.

Erstes Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

 

Zweites Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Mehr Infos: „Was ist die Energiepreispauschale und wer bekommt sie?“ )
  • Kinderbonus 2022: Einmalzahlung für Familien in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro
  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate (1. Juni 2022 bis 31. August 2022)
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV (1. Juni 2022 bis 31. August 2022)

 

Drittes Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

  • Entlastung bei den Strompreisen
  • Einmalzahlungen von 300 Euro für Rentner*innen
  • Einmalzahlungen von 200 Euro für Studierende
  • Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro pro Monat
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte (Mehr Infos: „Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?“ )
  • Übergewinnsteuer für Energiekonzerne
  • Schaffung eines bundesweiten, günstigen Tickets für den öffentlichen Nahverkehr

 

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und weitere Entlastungen im Überblick finden sich auf der Webseite der Bundesregierung

Was ist die Energiepreispauschale und wer bekommt sie?

Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um Bürger*innen angesichts der aktuell hohen Energiepreise zu entlasten. Die EPP in Höhe von 300 Euro wurde ab September 2022 einmalig ausgezahlt.

Wer die Energiepreispauschale erhält und wie sie ausgezahlt wird?
Diese Infos finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?

Bezieher*innen von Wohngeld erhalten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von:

  • 270 Euro pro Person. Haushalte mit zwei wohngeldberechtigten Personen erhalten 350 Euro und zusätzlich 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
  • 415 Euro pro Person. Haushalte mit zwei wohngeldberechtigten Personen erhalten 540 Euro und zusätzlich 100 Euro für jedes weitere Familienmitglied.

Auszubildende mit Ausbildungshilfe bzw. Ausbildungsgeld und Studierende, die BAföG beziehen, erhalten zwei einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro und 345 Euro.

Mehr Infos auf der Webseite der Bundesregierung und der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Webseite der Bundesregierung

Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Verbraucher*innen?

Neben Kosten für Beschaffung und Vertrieb fließen in die Stromkosten auch Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben ein. Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien – kurz EEG-Umlage – war seit einigen Jahren fester Bestandteil dieser Kosten.

Um Verbraucher*innen bei den Stromkosten zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die die EEG-Umlage zu streichen: Seit 1. Juli 2022 liegt die EEG-Umlage bei 0 Cent (zuvor bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde).

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an unsere Kund*innen weiter.

Welche staatlichen Energiekosten-Hilfen bekommen Empfänger*innen von Sozialleistungen oder Arbeitslosengeld?

Empfänger*innen von Sozialleistungen erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld I erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Darüber hinaus erhielten Personen, die Wohngeld beziehen, zwei einmalige Heizkostenzuschüsse.

Mehr Infos: „Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?“

Welche staatlichen Energiekosten-Hilfen erhalten Studierende?

Studierende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Darüber hinaus erhalten Studierende mit BAföG-Bezug sowie Auszubildende mit Ausbildungshilfe bzw. Ausbildungsgeld zwei einmalige Heizkostenzuschüsse.

Mehr Infos: „Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?“

Welche staatlichen Energiekosten-Hilfen erhalten Rentner*innen?

Rentner*innen haben zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale (EEP) von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Energiesparen

Die Lage der Energieversorgung bleibt weiterhin sehr angespannt. Ein achtsamer Umgang mit Energie ist nun umso mehr geboten. Auch vermeintlich kleine Maßnahmen zum Energiesparen bewirken in Summe schon viel. Wertvolle Energiespar-Tipps, Beratungsangebote und weitere Informationen zum effizienten Einsatz von Energie finden Sie im Folgenden.

FAQs zum Energiesparen

Warum soll ich Energie sparen?

Wer weniger Energie verbraucht, trägt zur Versorgungssicherheit bei, schont die Umwelt und spart Geld. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom reduziert den Gaseinsatz für die Stromerzeugung. Und jeder Kubikmeter Erdgas, der jetzt nicht verbrannt wird, erhöht die Wahrscheinlichkeit, ohne Gasmangellage durch den Winter zu kommen. 

Infos, Tipps und Beratungsmöglichkeiten zum Energiesparen finden Sie hier: 

Energiespar-Tipps zum Nachlesen

Energiesparberatung

 

Warum muss ich Strom sparen, wenn es eine Mangellage beim Erdgas gibt?

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Wer Strom spart, reduziert wiederum den Gaseinsatz für die Stromerzeugung.

Wie kann ich im Haushalt Energie sparen?

Auf unseren Internetseiten und Social-Media-Kanälen, in Flyern sowie Energiesparbroschüren informieren wir breit darüber, wie Sie mit einfachen und effektiven Maßnahmen nachhaltig Energie einsparen können.  

Energiespar-Tipps zum Nachlesen inklusive Erklärvideos finden Sie hier:

Energiespar-Tipps

Broschüren zum Downloaden, Drucken und Nachlesen gibt es hier: 

Energiespartipps – Strom

Energiespartipps – Heizung und Warmwasser

Energiespartipps – Erneuerbare Energien: Lösungen für zu Hause
 

Kontakt zur persönlichen Energiesparberatung können Sie hier aufnehmen:  

Persönliche Energieberatung
 
Kontakt zur Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen können Sie hier aufnehmen:

Geringverdiener-Service

Ich setze bereits viele Energiespar-Tipps um, mein Verbrauch ist trotzdem noch sehr hoch. Wer kann mir helfen?

Jeder Haushalt ist anders. Die SWM Energiesparberatung unterstützt Sie dabei, gezielt Energie zu sparen, und berät Sie ganz auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Haushalt zugeschnitten. 
 
Kontakt zur SWM Energiesparberatung können Sie hier aufnehmen:

Persönliche Beratung

Sollte ich statt meiner Gasheizung besser eine elektrische Direktheizung (Heizlüfter, Radiator etc.) im Winter zum Heizen verwenden, um Energie zu sparen?

Wir wissen, dass die Nachfrage nach strombetriebenen Heizgeräten derzeit massiv steigt. Wir können den Einsatz aber nicht empfehlen. Zum einen drohen durch zeitgleichen Einsatz vieler Heizlüfter und Radiatoren Netzüberlastungen und damit lokale Stromausfälle. Zum anderen ist das Heizen mit Strom sehr teuer.

Aktuelle Versorgungslage

Die SWM sind ein Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur (KRITIS) und haben eine seit Jahren etablierte Krisenorganisation, die sich auch in der Vergangenheit bei Störungen bewährt hat. Nicht zuletzt aus aktuellem Anlass bereiten sich die SWM seit geraumer Zeit intensiv auf eine mögliche Gasmangellage vor – mit dem Ziel, Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen möglichst gering zu halten. Gerne klären wir die am häufigsten gestellten Fragen zur aktuellen Versorgungsituation:

FAQs zur aktuellen Versorgungslage

Ist die Versorgung für private Haushalte mit Gas sicher?

Nach derzeitigem Stand ist die Versorgung sichergestellt. Sie bleibt aber aufgrund der unsicheren Liefersituation angespannt. Die Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab (u. a. Kriegsverlauf, Liefersituation, mögliches Embargo, Speicherstände, Temperatur (Wetter), LNG Flüssiggas-Mengen). Verschiedenste Szenarien wurden bereits u. a. vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berechnet.

Für die Heizperiode im Winter 2022/2023 wird ein Mix aus Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, LNG-Importe und Einsparungen in Industrie und privaten Haushalten. Dazu kommen lokale Maßnahmen in München, wie u. a. die Verschiebung der Umstellung des Kohleblocks im HKW Nord auf Gas und die Reaktivierung von Ölbrennern in zwei Heizwerken.

Was ist der Notfallplan Gas – und was bedeuten die verschiedenen Eskalationsstufen?

Zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung gibt es in Deutschland den Notfallplan Gas. Dieser kennt drei Eskalationsstufen:

  • Frühwarnstufe
  • Alarmstufe
  • Notfallstufe

Seit 23.6.2022 gilt die Alarmstufe. Die Marktakteure, also auch die SWM, sind in dieser Stufe aufgefordert, sich zunächst in Eigenregie um eine Entspannung der Lage zu bemühen.

Privathaushalte sind jedoch zunächst nicht direkt betroffen. Denn im Notfallplan Gas sind bestimmte Verbrauchsgruppen besonders geschützt: Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen, Krankenhäuser, und Heizkraftwerke (KWK-Anlagen - Fernwärmeversorgung). Im Netz der SWM Infrastruktur liegt der Anteil geschützter Kund*innen (inkl. KWK-Anlagen) bei 85 Prozent.

Erst bei einer weiteren Verschärfung der Versorgungslage folgt die 3. Stufe (Notfallstufe), in der der Staat in den Markt eingreifen kann. Dann könnte der Gesetzgeber etwa durch Rechtsverordnungen oder Verhaltensregelungen das Verbrauchsverhalten regulieren. Die Bundesnetzagentur wird dann zum „Bundeslastverteiler“ und kann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z. B. Bezugsreduktionen verfügen.

Details zum Bundesnotfallplan Gas und weitere Infos zur aktuellen Lage: www.bmwk.de

Wer bestimmt im Falle einer Gasmangellage über die Zuteilung von Erdgas?

Die Bundesnetzagentur wird in der 3. Eskalationsstufe (Notfallstufe) zum sogenannten „Bundeslastverteiler“ und kann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z. B. Bezugsreduktionen anordnen.

Der Bundeslastverteiler darf Anordnungen aber nur erlassen, sofern diese unbedingt erforderlich sind, um eine Gefährdung oder Störung der lebenswichtigen Versorgung mit Gas zu beheben oder zu mindern.

Die SWM Infrastruktur als verantwortlicher Verteilnetzbetreiber würde diese Anordnungen dann auf Grundlage der Verfügungen des Bundeslastverteilers für München umsetzen.

Eine detaillierte Darstellung der hoheitlichen Maßnahmen enthält der Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Notfallplan Gas

Zu ihren Handlungsoptionen als Bundeslastverteiler, den vorzunehmenden Abwägungsentscheidungen und ihrem situationsbedingten Handeln hat die Bundesnetzagentur ein Papier zur „Lastverteilung Gas“ mit weiteren Informationen veröffentlicht: Lastverteilung Gas

Was unternehmen die SWM, um der Energiekrise zu begegnen?

Seit Beginn des Krieges analysieren die SWM die Versorgungslage laufend und bereiten sich auf die unterschiedlichsten Szenarien vor.

Die SWM sind außerdem Teilnehmer in einer Arbeitsgruppe der Bundesnetzagentur, in der alle Themen rund um die Versorgungssicherheit diskutiert und abgestimmt werden.

Ablauf- und Maßnahmenpläne sind vorbereitet und werden laufend konkretisiert und aktualisiert. Schon im Vorfeld wurde mit gegebenenfalls betroffenen Großkunden gesprochen, um in Abhängigkeit der tatsächlichen Versorgungssituation mögliche Abschaltungen mit den Großkunden zu koordinieren und vorzunehmen.

Energieerzeugung

Auf Erzeugungsseite haben wir die Umrüstung des Kohleblocks im HKW Nord auf Erdgas mit Zustimmung des Münchner Stadtrat bis auf Weiteres verschoben. Dafür wurden zusätzliche Steinkohlereserven bestellt. Mehr Infos

Ebenso werden zwei eigentlich schon stillgelegte Ölbrenner an Heizwerken reaktiviert. Mit diesen Maßnahmen wird der Erdgasverbrauch Münchens reduziert und der Energiemix breiter aufgestellt. Ebenso befinden sich die Ölreserven derzeit im Aufbau.

Darüber hinaus haben wir ein 10-Millionen-Euro-Paket zur Beschleunigung des Fernwärmeausbaus in München aufgelegt. Zusammen mit dem Ausbau erneuerbarer Wärmeerzeugung (v. a. Geothermie) soll auch im Wärmebereich die Abhängigkeit von fossilen Energien und schwierigen Liefersituationen reduziert werden. Wärmewende

Interne Maßnahmen

Wir unterstützen nicht nur unsere Kund*innen in dieser schwierigen Zeit, sondern sparen auch selbst als Unternehmen Energie. Ein Beispiel: Die Münchner Bäder haben die Mindesttemperatur in den Becken ihrer Hallenbäder abgesenkt, einen Teil ihrer Saunen sowie das Dante-Winter-Warmfreibad bis auf Weiteres geschlossen. Weitere Energiesparmaßnahmen bei den SWM

 

Kann auch Strom im Winter knapp werden? Ist ein flächendeckender Stromausfall (Blackout) im Winter wahrscheinlich?

Einen flächendeckenden Stromausfall halten wir für eher unwahrscheinlich. Eine lokale Überlastung des Stromnetzes im kommenden Winter, speziell des Niederspannungsnetzes, ist aber grundsätzlich denkbar.

Viele Menschen könnten zeitgleich elektrische Direktheizungen (Radiatoren, Heizlüfter, Infrarotstrahler, etc.) nutzen. Dies ist nicht nur eine sehr teurere Heizvariante, sondern kann lokal auch zur Überlastung des Netzes führen. Die SWM Infrastruktur rät deshalb wie viele andere Netzbetreiber und Versorger von der Nutzung dieser Elektroheizungen ab.

Wie gestaltet sich die Versorgungssituation im Falle eines lokalen, längeren Stromausfalls?

Die Versorgungssituation hängt bei größeren Stromausfällen immer von den genauen Umständen ab, z. B. welche Stadtgebiete oder Anlagen vom Stromausfall betroffen sind, was den Stromausfall verursacht hat und wie lange er andauert. Bei großflächigem Stromausfall sind die SWM in der Lage, Teilbereiche des Versorgungsnetzes in München im Inselbetrieb zu fahren und damit eine Grundversorgung der Stadt mit Strom zu gewährleisten.

Wie kann man sich als Verbraucher*in auf einen Stromausfall vorbereiten?

Hier gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe umfassende Tipps: Ratgeber

Wäre im Falle eines Stromausfalls die Erdgasversorgung sichergestellt?

Bei einem großflächigen Stromausfall kann die Gasversorgung grundsätzlich aufrechterhalten werden, vorausgesetzt Gas ist verfügbar. In der Regel ist dann jedoch die Gasanwendung bei den Kund*innen aufgrund der elektronischen Steuerung der Verbrennungseinheiten nicht möglich.

Wäre im Falle eines Stromausfalls die Trinkwasserversorgung sichergestellt?

Trinkwasser ist als Lebensmittel und für Hygienezwecke unverzichtbar. Selbst bei einem Stromausfall kann die Trinkwasserversorgung aufrechterhalten werden. Aus den Gewinnungsgebieten fließt das Trinkwasser im natürlichen Gefälle nach München. Auch die Hochbehälter – als „Zwischenspeicher“ zwischen der Gewinnung und dem Verteilnetz – liegen höher als das Stadtgebiet, wodurch der Wasserdruck in der Regel aufrechterhalten werden kann.

Welche Auswirkungen hätte ein großflächiger Stromausfall auf den öffentlichen Nahverkehr?

Für den Fall, dass der elektrisch betriebene öffentliche Nahverkehr in München nicht fahren kann, gibt es Pläne, ein Grundangebot an Mobilität mit dieselbetriebenen Bussen auf einem Notnetz aufrecht zu erhalten. Redundante Einspeisungen sorgen dafür, dass z.B. der lokale Stromausfall eines Umspannwerks keine Auswirkungen auf den U-Bahn- und Trambetrieb hat. Bei einem kompletten Stromausfall sorgen dezentrale Notstromaggregate dafür, dass die Evakuierung der U-Bahnhöfe auch weiterhin möglich ist.

Neben der Stromversorgung sind auch die sicherheits- und betriebsrelevanten IT-Systeme, wie unter anderem Stellwerke und auch das Betriebszentrum, hoch redundant aufgebaut, sodass Ausfälle aufgefangen oder abgemildert werden können.

Droht durch elektrisch betriebene Radiatoren und Heizlüfter eine Überlastung des Stromnetzes?

Eine Überlastung des Stromnetzes im kommenden Winter, speziell des Niederspannungsnetzes, ist denkbar. Viele Menschen könnten elektrische Direktheizungen (Radiatoren, Heizlüfter, Infrarotstrahler, etc.) nutzen. Dies ist aufgrund der Strompreise nicht nur die teurere Heizvariante, sondern birgt auch die Gefahr, dass die Stromnetze überlastet werden und es in der Folge lokal zu Stromausfällen kommt.

Im schlimmsten Fall wären sogar länger anhaltende Stromausfälle möglich, nämlich dann, wenn die Geräte bei einem auftretenden Stromausfall eingeschaltet und eingesteckt blieben. Bei jedem Versuch, den Netzbereich wieder in Betrieb zu nehmen, wäre sofort wieder eine Überlastungssituation gegeben und die Netzsicherung würde abschalten.

Die SWM Infrastruktur rät deshalb, wie viele andere Netzbetreiber und Energieversorger, prinzipiell von elektrischen Direktheizungen ab.

Erdgasversorgung in München

Wie viel Erdgas wird in München pro Jahr verbraucht – und wofür wird es eingesetzt? Und welche Pläne haben die SWM, um die Anteile von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich zu erhöhen? Wir geben Einblicke in die aktuelle und künftige Erdgasversorgung von München:

Erdgasversorgung in München

Wie viel Erdgas benötigt München pro Jahr?

Stand 2021 benötigt München 14,23 Terrawattstunden (TWh) Erdgas pro Jahr, davon rund 6 TWh Kraftwerkgas.

Wofür verwenden die SWM Erdgas?

Wir selbst nutzen Gas in unseren Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Strom- und Fernwärmeproduktion sowie in unseren Heizwerken zur Deckung der Fernwärmespitzenlast. Die Fernwärme hat einen Anteil von rund 33 Prozent am Münchner Wärmemarkt. 

Erdgas liefern wir zudem an unsere Kund*innen in München und der Region zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. In München heizen rund 57 Prozent der Haushalte mit Gas (Zentralheizung oder Gastherme). 

Aufteilung der Gasversorgung in München: 

  • 35 Prozent Heizkraftwerke 
  • 45 Prozent Privatkund*innen 
  • 20 Prozent Industriekund*innen 

Wie heizen die Münchner*innen?

In München heizen rund 57 Prozent der Haushalte mit Gas (Zentralheizung oder Gastherme), rund 33 Prozent mit Fernwärme, der Rest mit Öl (9 Prozent), Stromspeicherheizung (1 Prozent) und Umweltwärme, Wärmepumpe, Solar (<1 Prozent).

Welchen Einfluss haben die SWM auf die Erdgas-Zusammensetzung?

Wir haben keinen direkten Einfluss auf die Zusammensetzung, da wir das Erdgas von Zwischenhändlern beziehungsweise an der Börse kaufen.

 

Woher stammt das Erdgas?

Das Gas stammt vorwiegend aus den Niederlanden, Norwegen und Belgien. Dazu kommt Flüssiggas (LNG) überwiegend aus den USA, aber auch aus Katar und Nordafrika, welches über die Niederlande und Belgien (da Deutschland bisher keine eigene Infrastruktur zur Anlandung hat) nach Deutschland fließt.

Wie lange werden die SWM selbst noch Erdgas einsetzen? Und wie wird Erdgas „danach“ ersetzt?

Im Rahmen der aktuellen geopolitischen Entwicklungen wird der Einsatz von Erdgas als fossiler Energieträger, den wir nur in Abhängigkeit von Dritten beziehen können, komplett neu bewertet. Wie schnell ein gänzlicher Verzicht auf Erdgas realisierbar ist, muss noch detailliert untersucht werden. Wir unternehmen jedoch schon seit Langem große Anstrengungen, die Anteile von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich massiv zu erhöhen.  

Bei der Strom- und Wärmeerzeugung werden erneuerbare Energien die Hauptrolle spielen. Unser Ziel ist es, den Münchner Bedarf an Fernwärme bis spätestens 2040 CO2-neutral zu decken. Dabei setzen wir vor allem auf Tiefengeothermie. Außerhalb von Fernwärmegebieten sollen hingegen Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Und für Spitzenlasten sollen in den Heizkraftwerken bzw. Heizwerken erneuerbare Gase (z. B. grüner Wasserstoff) eingesetzt werden. 

Mehr Infos:  
www.swm.de/energiewende
www.swm.de/waermewende

Wie lange wird Erdgas im Münchner Wärmemarkt (direkt in den Haushalten) noch eine Rolle spielen? Und soll es künftig ersetzt werden?

Die Landeshauptstadt München hat das Ziel formuliert, fossile Energien langfristig aus dem Wärmemarkt zu verdrängen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz fördert und unterstützt den Heizungsumbau hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wie Erdgas künftig ersetzt werden soll, hängt im Wesentlichen von der jeweiligen Lage und der Infrastruktur in den Gebäuden ab.

Ist der Wechsel weg von fossilen Energien mit Umbauten verbunden?

Ja, vor allem bauen wir in München und der Region die Nutzung der Tiefengeothermie aus. Unsere sechste Geothermieanlage befindet sich ist am Energiestandort Süd in Sendling. Mehr Infos
Die siebte Anlage soll auf dem Gelände des Michaelibads entstehen. Darüber hinaus sind auch weitere Projekte mit regionalen Partnern in Planung.  

Um die Geothermiewärme von dort nach München zu transportieren und in der Stadt verteilen zu können, müssen neue Fernwärmetrassen von vielen Kilometern Länge gebaut werden. 

Für die Einbindung der Geothermie ins Fernwärmenetz bauen wir das teilweise noch vorhandene Dampfnetz auf Heizwasser um. Mehr Infos

Daneben treiben wir den Umbau unserer Erzeugungsstandorte voran: Die neuen Gas- und-Dampfturbinen am Energiestandort Süd sind bereits für den anteiligen Einsatz erneuerbarer Gase geeignet.

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