Informationen & FAQs

Aktuelle Infos zur Energieversorgung

Auf dieser Seite geben wir Ihnen umfangreiche Informationen zur derzeitigen Lage auf dem Energiemarkt. Wir erklären die Gründe für die zwischenzeitlich gestiegenden Energiepreise und informieren Sie über aktuelle Preisentwicklungen. Außerdem bieten wir Tipps zum Energiesparen und einen Überblick über Entlastungsmaßnahmen, Unterstützungs- sowie Beratungsmöglichkeiten.

Energiekosten für Strom und Erdgas

Die Energiepreise waren vor allem aufgrund des russischen Angriffskrieg stark in Bewegung und hatten zwischenzeitlich nie gesehene Höchststände erreicht. Da eine Energiekrise vorerst jedoch abgewendet werden konnte, beruhigen sich auch die Energiepreise langsam wieder. Dennoch bleibt die Lage weiter angespannt. Wir erklären die Hintergründe, geben Einblicke in den Energiemarkt sowie die Energiebeschaffung und klären häufig gestellte Fragen unserer Kund*innen.

FAQs zu den Energiekosten (Strom und Erdgas)

Warum ist Energie für Verbraucher*innen teurer geworden?

Hierfür sind mehrere Faktoren verantwortlich. 2021 wuchs die Nachfrage nach Energie zunächst durch die Industrie, die sich von der Corona-Krise erholte. Zusätzlich spielte die zurückgehende Erdgasproduktion in Europa und die kühle Witterung im Jahr 2021 eine Rolle. Vor allem aber hatten der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die inzwischen unterbliebenen Gaslieferungen aus Russland zur Folge, dass die Preise für Erdgas zwischenzeitlich enorm gestiegen sind. Das wirkte sich auch auf den Strompreis aus, weil Energie im Voraus beschafft wird (mehr Infos im Folgenden). Für die Preissprünge beim Strom waren also vor allem die stark gestiegenen Gaspreise verantwortlich.

 

Wann sinken die Energiepreise?

Die SWM senken die Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekund*innen zum Start der Heizperiode am 1. Oktober 2023. Den Strompreis haben die SWM im April 2023 bereits gesenkt. Zum 1. November 2023 werden sie ihn erneut reduzieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Erdgas- und Strom-FAQs.

Strom-FAQs
Erdgas-FAQs

Wie entsteht der Strompreis an der Börse?

An der Strombörse kommen Verkäufer und Käufer zusammen. Die Stromerzeuger bieten ihren Strom zum Kauf an, die Käufer beschaffen die Strommengen, die sie zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen. Es gilt wie auf jedem funktionierenden Markt: Je stärker das Strom-Angebot die Nachfrage übersteigt, desto niedriger der Preis – und umgekehrt.  

Zunächst wird der günstigste Strom gehandelt (z. B. der aus Ökostrom-Anlagen). Wird mehr Strom benötigt, wird auch der teurere Strom gehandelt (z. B. der aus Kohlkraft- und Gaskraftwerken), bis die Nachfrage gedeckt ist. 

Den Handelspreis bestimmt das teuerste Kraftwerk, das die benötigte Strommenge zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherstellt. Dieses System der Preisbildung nennt man „Merit-Order“. 

Das am höchsten anbietende Kraftwerk deckt wahrscheinlich gerade seine Kosten, denn erst ab dann lohnt es sich anzubieten. Alle anderen, günstiger anbietenden Kraftwerke erhalten mehr als sie angeboten haben. Es ist also davon auszugehen, dass sie höhere Gewinne machen.

Das bedeutet wiederum: Auch die eigentlich zu diesem Zeitpunkt günstiger anbietenden Kraftwerke (zurzeit häufig Ökostrom-Anlagen) verkaufen zum selben Preis wie das höchst anbietende Kraftwerke. Aufgrund der Gasmangellage in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine war das meist ein Gaskraftwerk, wenn seine Mengen gebraucht wurden. Somit wirkte sich der hohe Gaspreis auch auf die Strompreise aus.

Der Strom- und Gaspreis an der Börse sinkt. Warum konnten die SWM ihre Preise nicht auch direkt senken?

Seit September 2022 sinken die Börsenpreise zwar wieder. Wie die meisten deutschen Stadtwerke kaufen wir Strom und Gas für den Energiebedarf, den wir in den nächsten Monaten erwarten, jedoch im Voraus ein. Diesen kaufen wir zu verschiedenen Zeitpunkten in Teilmengen, sodass sowohl die hohen als auch die niedrigeren Börsenpreise in den Preisen berücksichtigt sind. Die unmittelbare Orientierung am Spotmarkt wäre hoch-spekulativ. Deshalb beschaffen wir am Terminmarkt.

 

Die SWM profitierten in der Stromerzeugung und Erdgasgewinnung von den hohen Energiepreisen. Warum konnten sie Strom und Gas dann nicht günstiger anbieten?

Die SWM haben in den vergangenen Jahren umfangreich in Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien investiert. Durch die hohen Großhandelspreise z. B. für Strom aus Windparks konnten im Jahr 2022 ungeplante Gewinne (sogenannte Zufallsgewinne oder Windfall-Profite) auf Erzeugungsseite (nicht auf Vertriebsseite) erzielt werden.

Auf europäischer Ebene wurde beschlossen, unvorhergesehene Gewinne von den Erzeugungsunternehmen abzuschöpfen, um Verbraucher*innen zu entlasten. Den verbleibenden Rest nutzen die SWM u. a. für Unterstützungsmaßnahmen wie den Wärmefonds und geben ihn somit sehr bedarfsorientiert an die Kund*innen weiter.

Im Übrigen kommen die Gewinne, die die SWM erzielen, allen Münchner*innen zugute. Die SWM führen, soweit möglich, jährlich 100 Millionen Euro an die Landeshauptstadt München ab. Die Stadt kann dadurch z. B. Kindergärten, Krippen und Altenheime finanzieren. 

Wenn der Preis für Erdgas massiv steigt, warum dann auch der für Strom?

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Im Vergleich zu anderen konventionellen Energieträgern wie Kohle oder Öl ist Erdgas klimafreundlicher. Deshalb ist es in der Stromproduktion als sogenannte Brückentechnologie wichtig, bis genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert werden kann. Steigt der Preis für Erdgas, steigt er folglich auch für Strom.

Warum steigt mit den Kosten für konventionellen Strom auch der Preis für Ökostrom?

Stromerzeugung und Strombeschaffung bzw. -vertrieb sind zwei voneinander getrennte Geschäfte. Der von den SWM produzierte Strom wird am Großhandelsmarkt verkauft – dort wiederum beschafft der SWM Vertrieb bedarfsgerecht den Strom für seine Kund*innen.

Angebot und Nachfrage bestimmen den Großhandelspreis für die Energie an der Strombörse. Dort wird nicht zwischen konventionell produziertem Strom (z. B. aus Gas, Kohle, Kernenergie) und grünem Strom aus erneuerbaren Energien unterschieden. Steigende Kosten bei der konventionellen Stromerzeugung und damit steigende Großhandelspreise wirken sich also im gleichen Maß auf die Preise für Ökostrom aus.

Auf den Preis für Haushaltsstrom in Deutschland wirken mehrere Bestandteile ein. Mehr Infos dazu finden Sie hier

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

In Deutschland setzt sich der Preis für Haushaltsstrom aus drei Teilen zusammen:

  1. Steuern, staatliche Abgaben und Umlagen machen aktuell ca. 27 Prozent des Strompreises aus.
  2. Etwa 21 Prozent beträgt der Anteil für Netzentgelte, also für das Betreiben der Stromnetze (instand halten, erneuern, erweitern) und für die Messung.
  3. Für Strombeschaffung, Vertrieb und Kundenservice erhalten die Stromanbieter rund 52 Prozent.

Mehr Infos

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

In Deutschland setzt sich der Preis für Erdgas aus drei Bestandteilen zusammen:

  1. Steuern und Abgaben machen zusammen im Bundesdurchschnitt etwa 14 Prozent des Erdgaspreises (brutto) aus. Auf die Entwicklung der gesetzlich vorgegebenen Preisbestandteile haben wir keinen Einfluss.
  2. Die Netzentgelte werden vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt und sind regional zum Teil sehr unterschiedlich. Sie belaufen sich im Bundesdurchschnitt auf etwa 12 Prozent des Erdgaspreises. Mehr Infos dazu finden Sie auf www.swm-infrastruktur.de
  3. Etwa 74 Prozent des Erdgaspreises entfallen auf den Erdgaseinkauf, den Vertrieb und den Service des Energieversorgers.

Wann können die Preise für Strom oder Erdgas vom Energieversorger angepasst werden?

Strom- und Erdgaspreise setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

Mehr Infos: 
„Wie setzt sich der Strompreis zusammen?“ 
„Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?“

Steigen einzelne Kostenbestandteile, kann es zu einer Preiserhöhung kommen. Reduzieren sich einzelne Kostenbestandteile, kann es zu einer Preissenkung kommen.

Wie werde ich über Preisanpassungen informiert?

Wir informieren unsere Kund*innen grundsätzlich mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Wochen schriftlich über bevorstehende Preisanpassungen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Auch auf unserer Website kündigen wir Preisanpassungen frühzeitig an.

In der Grundversorgung sind wir zudem verpflichtet, Preisänderungen öffentlich bekannt zu geben (z. B. in örtlichen Amtsblättern, Tageszeitungen sowie zusätzlich auf unserer Webseite).

Unterstützungsangebote und Entlastungen

Wie werden Bürger*innen bei den Energiekosten von staatlicher Seite entlastet? Und welche Unterstützungs- und Beratungsangebote bieten die Landeshauptstadt München und die Stadtwerke München? Hier finden Sie Informationen:

FAQs zu Unterstützungsangeboten und Entlastungen

Unterstützung bei Energiekosten: Hilfen der SWM, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung im Überblick

Damit Bürger*innen die Energiekosten bewältigen können, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote von den Stadtwerken München, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung. Die wichtigsten Maßnahmen und Anlaufstellen haben wir in diesem Flyer zusammengefasst:

Unterstützungsangebote im Überblick

Informationen rund um die Preisbremsen

Damit Bürger*innen und Unternehmen bei den Energiekosten entlastet werden, hat die Bundesregierung die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Wie die Preisbremsen funktionieren? Und was Sie als Verbraucher*in tun müssen, um von den Preisbremsen zu profitieren? Lesen Sie es hier nach: 

Preisbremsen-Ratgeber

Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie außerdem hier:

Preisbremse für Strom

Preisbremse für Gas und Wärme

Was kann ich tun, wenn ich meine Energiekosten nicht mehr zahlen kann?

Kund*innen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind oder in Zahlungsverzug kommen, sollten bitte umgehend Kontakt zu unserem Kundenservice aufnehmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, wie etwa einen Ratenplan oder eine Verschiebung des Zahlungstermins. Es soll niemand wegen Zahlungsschwierigkeiten frieren müssen oder ohne Strom dastehen.

Zum SWM Kundenservice

Wird mir Strom oder Gas abgestellt, wenn ich meine Energiekosten nicht mehr zahlen kann?

Wann Strom oder Erdgas abgestellt werden dürfen, also eine Energiesperre verhängt wird, ist gesetzlich geregelt (§19 der Stromgrundversorgungsverordnung und Gasgrundversorgungsverordnung). Unter anderem muss der ausstehende Betrag mindestens 100 Euro bzw. zwei Monatsabschläge betragen. Außerdem muss die Energiesperre vier Wochen vor dem geplanten Termin angekündigt werden. 

Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen versuchen wir grundsätzlich, mit unseren Kund*innen eine Lösung zu finden, die das Abstellen vermeidet. Wichtig ist, dass sich betroffene Kund*innen frühzeitig an unseren Kundenservice wenden.

Kontakt aufnehmen
 

Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich meine monatlichen Energiekosten nicht mehr begleichen kann?

Von Bund und städtischer Seite gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten für Personen, die u. a. aufgrund der Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten und/oder ihre Energiekosten nicht mehr begleichen können.

Staatlichen Unterstützungsangebote bzw. Entlastungen sind hier aufgeführt:
„Welche staatlichen Entlastungen sind geplant bzw. schon umgesetzt?“

Informationen zu städtischen Unterstützungsangeboten wie dem städtischen Stromkostenzuschuss (nur für Haushaltsenergie) und dem Härtefallfonds finden Sie hier

Personen, die aufgrund der Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug geraten, sollten sich frühzeitig an in ihr zuständiges Sozialbürgerhaus wenden und sich zu etwaigen Unterstützungsmöglichkeiten beraten lassen.
Die zuständigen Sozialbürgerhäuser in München finden sich hier 

Auch die SWM bieten Unterstützungsmöglichkeiten an:

So haben wir schon vor geraumer Zeit unsere Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen intensiviert. Diese ist kostenfrei und beinhaltet neben einer fundierten Energieeinsparberatung ein Energiespar-Starterpaket sowie eine individuelle Tarifberatung. Mehr Infos und Kontakt

Außerdem stellen wir Mittel für einen sogenannten Wärmefonds bereit. Der Fonds mit 20 Millionen Euro soll einkommensschwache Haushalte in München dabei unterstützen, die steigenden Kosten für Energie bewältigen zu können. Die Mittel aus dem Fonds werden über die Landeshauptstadt München sowie freie Träger vergeben. Wer einen Antrag auf Mittel aus dem Wärmefonds stellen kann und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft: Diese und weitere Informationen finden Sie hier: Wärmefonds

Alle Unterstützungsangebote von den SWM, der Landeshauptstadt München und der Bundesregierung haben wir in folgendem Flyer zusammengestellt:
Unterstützungsangebote

In München gibt es das Angebot des Fonds zur Rechnungsbegleichung (Wärmefonds) – für wen und wann kommt der Wärmefonds in Frage und wie sind die Bedingungen?

In Abstimmung mit dem Sozialreferat haben wir einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro für einkommensschwache Haushalte aufgesetzt. Der Fonds soll diese dabei unterstützen, die Energiepreise zu bewältigen. Der SWM Wärmefonds ergänzt die Maßnahmen von Bund und Landeshauptstadt München zur sozialen Abfederung der höheren Energiepreise.

Wer finanzielle Mittels aus dem Fonds beantragen kann und wie die Antragstellung Schritt für Schritt abläuft? Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Wärmefonds Website: Wärmefonds

Welche staatlichen Entlastungen sind geplant bzw. schon umgesetzt?

Wirtschaftlicher Abwehrschirm

Die Bundesregierung hat einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Gesamtvolumen von 200 Milliarden Euro gespannt. Damit sollen unter anderem die gestiegenen Energiekosten für Verbraucher*innen und Unternehmen abgefedert werden.

Wirtschaftlicher Abwehrschirm – einige Maßnahmen im Überblick:

Weitere Maßnahmen


Entlastungspakete:

Die Bundesregierung hat zudem mit zwei Entlastungspaketen weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein drittes Entlastungspaket ist im September 2022 vorgestellt worden.

Erstes Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

 

Zweites Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Mehr Infos: „Was ist die Energiepreispauschale und wer bekommt sie?“)
  • Kinderbonus 2022: Einmalzahlung für Familien in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro
  • Einmalzahlung für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro
  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate (1. Juni 2022 bis 31. August 2022)
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV (1. Juni 2022 bis 31. August 2022)

 

Drittes Entlastungspaket – einige Maßnahmen im Überblick:

  • Entlastung bei den Strompreisen
  • Einmalzahlungen von 300 Euro für Rentner*innen
  • Einmalzahlungen von 200 Euro für Studierende
  • Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro pro Monat
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte (Mehr Infos: „Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?“)
  • Übergewinnsteuer für Energiekonzerne
  • Schaffung eines bundesweiten, günstigen Tickets für den öffentlichen Nahverkehr

 

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und weitere Entlastungen im Überblick finden sich auf der Webseite der Bundesregierung

Was ist die Energiepreispauschale und wer bekommt sie?

Die Energiepreispauschale (EPP) war eine Maßnahme der Bundesregierung, um Bürger*innen angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten. Die EPP in Höhe von 300 Euro wurde ab September 2022 einmalig ausgezahlt.

Wer die Energiepreispauschale erhält und wie sie ausgezahlt wird?
Diese Infos finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

Wer bekommt einen Heizkostenzuschuss?

Bezieher*innen von Wohngeld erhielten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von:

  • 270 Euro pro Person. Haushalte mit zwei wohngeldberechtigten Personen erhielten 350 Euro und zusätzlich 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
  • 415 Euro pro Person. Haushalte mit zwei wohngeldberechtigten Personen erhielten 540 Euro und zusätzlich 100 Euro für jedes weitere Familienmitglied.

Auszubildende mit Ausbildungshilfe bzw. Ausbildungsgeld und Studierende, die BAföG beziehen, erhielten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro.

Mehr Infos auf der Webseite der Bundesregierung und der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Webseite der Bundesregierung

Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Verbraucher*innen?

Neben Kosten für Beschaffung und Vertrieb fließen in die Stromkosten auch Steuern, staatliche Umlagen und Abgaben ein. Die Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien – kurz EEG-Umlage – war seit einigen Jahren fester Bestandteil dieser Kosten.

Um Verbraucher*innen bei den Stromkosten zu entlasten, hat die Bundesregierung beschlossen, die die EEG-Umlage zu streichen: Seit 1. Juli 2022 liegt die EEG-Umlage bei 0 Cent (zuvor bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde).

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an unsere Kund*innen weiter.

Energiesparen

Energiesparen ist die wirksamste Möglichkeit, Ihre Energiekosten zu senken und Geld zu sparen. Wertvolle Energiespar-Tipps, Beratungsangebote und weitere Informationen zum effizienten Einsatz von Energie finden Sie im Folgenden.

FAQs zum Energiesparen

Warum soll ich Energie sparen?

Wer weniger Energie verbraucht, trägt zur Versorgungssicherheit bei, schont die Umwelt und spart Geld.

Infos, Tipps und Beratungsmöglichkeiten zum Energiesparen finden Sie hier: 

Energiespar-Tipps zum Nachlesen

Energiesparberatung

 

Warum muss ich Strom sparen, wenn es eine Mangellage beim Erdgas gibt?

Erdgas wird nicht nur zum Heizen und für Warmwasser gebraucht, sondern auch für die Produktion von Strom eingesetzt. Wer Strom spart, reduziert wiederum den Gaseinsatz für die Stromerzeugung.

Wie kann ich im Haushalt Energie sparen?

Auf unseren Internetseiten und Social-Media-Kanälen, in Flyern sowie Energiesparbroschüren informieren wir breit darüber, wie Sie mit einfachen und effektiven Maßnahmen nachhaltig Energie einsparen können.  

Energiespar-Tipps zum Nachlesen inklusive Erklärvideos finden Sie hier:

Energiespar-Tipps

Broschüren zum Downloaden, Drucken und Nachlesen gibt es hier: 

Energiespartipps – Strom

Energiespartipps – Heizung und Warmwasser

Energiespartipps – Erneuerbare Energien: Lösungen für zu Hause
 

Kontakt zur persönlichen Energiesparberatung können Sie hier aufnehmen:  

Persönliche Energieberatung
 
Kontakt zur Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen können Sie hier aufnehmen:

Geringverdiener-Service

Ich setze bereits viele Energiespar-Tipps um, mein Verbrauch ist trotzdem noch sehr hoch. Wer kann mir helfen?

Jeder Haushalt ist anders. Die SWM Energiesparberatung unterstützt Sie dabei, gezielt Energie zu sparen, und berät Sie ganz auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Haushalt zugeschnitten. 
 
Kontakt zur SWM Energiesparberatung können Sie hier aufnehmen:

Persönliche Beratung

Sollte ich statt meiner Gasheizung besser eine elektrische Direktheizung (Heizlüfter, Radiator etc.) zum Heizen verwenden, um Energie zu sparen?

Wir können den Einsatz strombetriebener Heizgeräte nicht empfehlen. Zum einen drohen durch zeitgleichen Einsatz vieler Heizlüfter und Radiatoren Netzüberlastungen und damit lokale Stromausfälle. Zum anderen ist das Heizen mit Strom sehr teuer.

Auszeichnungen