Immobilienwirtschaft und Hausverwaltungen

Häufige Fragen und Antworten

Wie kann der Einzug oder Auszug von Mieter*innen gemeldet werden?

Einzüge oder Auszüge können Sie uns per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief mitteilen:

Tel: 0800/796 9694 * (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Fax: 0800/329 9694 *
E-Mailhausverwaltung@swm.de

Postadresse:
SWM Versorgungs GmbH
Kundenservice
80287 München

Wenn Sie eine größere Anzahl an Mieter*innenwechseln zu melden haben, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg, damit für Sie kein längerer zeitlicher Aufwand am Telefon entsteht.

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

Welche Daten werden für Einzug oder Auszug benötigt?

Wenn Sie einen Einzug oder Auszug melden, teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:
 

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummern und Zählerstände
    (Die Zählernummer besteht bei Stromzählern aus einem Buchstaben und bis zu fünf Ziffern, bei einem Gaszähler aus einem "M" und bis zu  sechs Ziffern.)
    Zählerstand online mitteilen
  • Rechnungsanschrift zur Zustellung der Schlussrechnung
  • Nachfolgende*r Objektnutzer*in
  • Wenn möglich: Kopie oder Scan des Übergabeprotokolls
  • Wird die Wohnung renoviert oder steht sie zwischenzeitlich leer? Wer trägt die Renovierungskosten?

Wie kann ein Wechsel der Hausverwaltung gemeldet werden?

Einen Wechsel der Hausverhaltung können Sie uns per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief mitteilen:

Tel: 0800/796 9694 * (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr)
Fax: 0800/329 9694 *
E-Mail: hausverwaltung@swm.de

Postadresse:
SWM Versorgungs GmbH
Kundenservice
80287 München

* kostenfrei innerhalb Deutschlands

Welche Daten werden für einen Wechsel der Hausverwaltung benötigt?

Bitte teilen Sie uns bei einem Wechsel der Hausverwaltung folgende Daten mit:

  • Datum des Wechsels
  • Wer übernimmt die letzte Rechnung?
  • Bankverbindung und ggf. Einzugsermächtigung
  • Name und Adresse der neuen Verwaltung
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers  (meist Eigentümer*in)
  • Name und Adresse des abweichenden Rechnungsempfängers (wer soll die Rechnungen und den sonstigen Schriftverkehr erhalten?)
  • Name und Adresse des rechtsgeschäftlichen Vertreters

Was sind die Voraussetzungen für die stichtagsgenaue Abrechnung?

  • Es handelt sich um Haustechnikzähler und nicht um Wohnungszähler.
  • Aus gesetzlichen Gründen darf eine Abrechnung 14 Monate nicht überschreiten. Daher ist es wichtig, dies bei der Umstellung auf stichtagsgenaue Abrechnung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls muss die nächste turnusmäßige Abrechnung abgewartet oder eine Zwischenabrechnung erstellt werden.

    Beispiel: Planmäßige Jahresrechnung erfolgt im August – Stichtag gewünscht zum 31. Dezember. Wenn die Umstellung nun am 26.07.2012 beantragt wird, umfasst die kommende Jahresrechnung einen Zeitraum von über 16 Monaten (z.B. 15.08.2011 – 31.12.2012). Aus diesem Grund muss die Jahresrechnung im August abgewartet oder eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2011 erstellt werden.
  • Selbstablesung der Kund*innen
    Bei Schachtwasserzählern muss vor der Umstellung auf die Selbstablesung eine Antwortkarte ausgefüllt und unterschrieben werden:
    Infoblatt Sicherheitshinweise mit Antwortkarte

Wie funktioniert die Selbstablesung für die stichtagsgenaue Abrechnung?

  • Jedes Jahr stellen die SWM Ihnen rund vier bis sechs Wochen vor dem Stichtag eine Selbstablesekarte pro Vertragskonto zur Verfügung.
  • Die Ablesung des Zählerstands sollte zeitnah zum Stichtag erfolgen.
  • Sie melden uns die abgelesenen Zählerstände bis spätestens zum 10. Tag des Folgemonats des jeweiligen Stichtages - entweder durch Zurücksenden der Selbstablesekarten oder gerne auch per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief. Wenn Sie eine größere Anzahl an Zählerständen zu melden haben, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung, damit keine längeren telefonischen Wartezeiten entstehen.

    Tel: 0800/796 9694 * (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr)
    Fax: 0800/329 9694 *
    E-Mail: hausverwaltung@swm.de

    Postadresse:
    SWM Versorgungs GmbH
    Kundenservice
    80287 München

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Warum wird der Gasverbrauch auf der Abrechnung in kWh ausgewiesen?

Die Abrechnung von Erdgas erfolgt seit 1. Juli 2012 nicht mehr nach dem Volumen in Kubikmetern (m3), sondern nach dem Energiegehalt des Erdgases, der in Kilowattstunden (kWh) gemessen wird. Diese Abrechnung wird auch thermische Gasabrechnung genannt.

Was versteht man unter der thermischen Gasabrechnung?
Erdgas ist ein Naturprodukt, das je nach Herkunft eine unterschiedliche Zusammensetzung aufweist. Speziell der Brennwert spielt hier eine große Rolle, denn dieser ist bei einem Kubikmeter Erdgas nicht immer gleich. Der Brennwert hat Auswirkungen auf die Heizdauer. So können Sie mit einem Kubikmeter Erdgas, das einen hohen Brennwert hat, länger heizen als mit einem Kubikmeter Erdgas mit niedrigem Brennwert.
Bei der thermischen Abrechnung wird der Kubikmeter Erdgas mit zwei Faktoren (Brennwert und Zustandszahl) multipliziert und so in Kilowattstunden umgerechnet. Diese Abrechnung in Kilowattstunden gewährleistet, dass der Verbrauch auf Basis des Energiegehaltes und nicht nur des Volumens abgerechnet wird.

Warum erfolgt die Umstellung auf kWh?
Das EnWG schreibt vor, dass die Abrechnung von Erdgas nicht mehr nach dem Volumen erfolgen darf, sondern nach dem tatsächlichen Energiegehalt des jeweiligen Erdgases. Alle Erdgaslieferanten mussten daher die Abrechnung von Kubikmetern auf Kilowattstunden umstellen.

Was ändert sich für die Kund*innen?
Basis der Abrechnung in kWh sind weiterhin die abgelesenen Kubikmeter Erdgas am Zähler.
Anders ist die Darstellung einiger Angaben auf Ihrer Rechnung. Auf der Rechnung werden die verbrauchten Kubikmeter, der Brennwert und auch die Zustandszahl ausgewiesen. Aus diesen Werten ergibt sich dann Ihr Verbrauch in Kilowattstunden, der ebenfalls auf der Rechnung steht.
Der Preis wird künftig in Cent pro Kilowattstunde und nicht mehr in Cent pro Kubikmeter ausgewiesen. Sie behalten natürlich Ihren Erdgaszähler und der Zählerstand wird weiterhin in Kubikmetern abgelesen.

Was ist ein Brennwert?
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist. Er ändert sich je nach Temperatur und anderen Einflüssen mehrmals im Jahr.
Der Brennwert wird vom Netzbetreiber ermittelt.

Was ist eine Zustandszahl?
Die Zustandszahl richtet sich nach der Lage der Lieferstelle und berücksichtigt den Gasdruck, die Gastemperatur und den mittleren Luftdruck (Höhenlage) vom versorgten Ort bei der Übergabe. Die Zustandszahl ist somit ein kundenspezifischer Wert und nicht bei jedem Kunden gleich. Die Zustandszahl wird ebenfalls vom Netzbetreiber bekannt gegeben.

Wie erfolgt die Umrechnung von m³ in kWh?
Um den tatsächlichen Energiegehalt des Gases zu ermitteln, muss der Brennwert mit der Zustandszahl multipliziert werden. Erst dadurch werden die unterschiedlichen Höhenlagen etc. bei der Abrechnung berücksichtigt.

Anhand des folgenden Beispiels und der genannten Formel können Sie die Umrechnung der verbrauchten Kubikmeter in Kilowattstunden nachvollziehen. Die notwendigen Werte für die Umrechnung können immer der Rechnung entnommen werden.

Formel:
Erdgasverbrauch (m³) x Brennwert (kWh/m³) x Zustandszahl = Thermische Energie (kWh)

Beispiel:
Es wurden 2.000 m³ Erdgas verbraucht. Der Brennwert beträgt 10,3 kWh/m³. Die Zustandszahl ist die 0,9150.
2.000 m³ (Erdgasverbrauch) x 10,3 kWh/m³ (Brennwert) x 0,9150 (Zustandszahl) =  18.849 kWh (Thermische Energie). Ergibt sich eine ungerade Zahl, bitte zum Schluss einmal kaufmännisch runden.

Ab wann tritt die Umstellung in kWh in Kraft?
Ab 1. Juli 2012 rückwirkend zur letzten Abrechnung.

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